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Grundsteuer: Kippt jetzt das Bundesmodell?

Die Zweifel an der Neuberechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell wachsen. Jetzt sorgt ein Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz für Aufregung.

Lesezeit: 3 Minuten

Zwei Immobilieneigentümer in Rheinland-Pfalz haben gegen ihre Grundsteuerwertbescheide geklagt - und Recht bekommen. Das zuständige Finanzamt hatte die Bescheide nach den Vorgaben des neuenBundesmodells erstellt. Dieses bildet in den meisten Bundesländern die Grundlage für die neue Grundsteuer, die ab dem1.1.2025 gelten soll.Die tatsächlich zu zahlenden Beträge legen die Kommunen im Laufe des kommenden Jahres fest. Die dafür notwendigen Werte teilen die Finanzämter den Grundstückseigentümern aber bereits jetzt in Bescheiden mit, die in dem aktuellen Fall verhandelt wurden.

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Die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz störten sich in den beiden konkreten Fällen vor allem an der Ableitung der Bodenrichtwerte, die in die Berechnungen einfließen. Diese waren von Gutachterausschüssen anhand von Kaufpreisen ermittelt worden. Hauptkritikpunkte des Gerichtes:

  • Die Datenbasis für die Neuberechnungen reiche nicht aus, um faire Werte zu ermitteln. Das Verfahren bewerte stattdessen zu viele Grundstücke gleich, auch wenn deren Werte tatsächlich stark voneinander abweichen.
  • Die betroffenen Eigentümer hätten keine Möglichkeit, etwa durch ein Gegengutachten, einen niedrigeren Wert nachzuweisen.
  • Die Gutachterausschüsse seien nicht unabhängig.

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf die beiden Einzelfälle. Eine abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Bewertungsregeln sei damit nicht verbunden, so das Gericht. Die Richter ließen aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage Beschwerde beim Bundesfinanzhof zu. Nach Informationen des Handelsblattes prüft das Finanzministerium Rheinland-Pfalz jedoch noch, ob es überhaupt die Urteil von dem obersten deutschen Finanzgericht überprüfen lassen will.

Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht sich indes in seiner bisherigen Kritik bestätigt und will das Verfahren bis zum Verfassungsgericht begleiten: „Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterverfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke auf hausundgrund.de.

280.000 Einsprüche

Der Eigentümerverband hatte im Frühjahr dieses Jahres ein Gutachten veröffentlicht, dessen Ergebnisse die Verfassungskonformität des Bundesmodelles in Frage stellt. Autor des Gutachtens ist der Steuerexperte Prof. Gregor Kirchhof aus Augsburg. Mehr dazu finden Sie hier: Grundsteuer: Ist das Bundesmodell verfassungswidrig? Es gibt allerdings auch Urteile, die sich ganz anders lesen. So hat das Finanzgericht Sachsen in einem Verfahren das Bundesmodell als rechtmäßig eingestuft.

Wichtig für alle, die noch keinen Feststellungbescheid für die neue Grundsteuer erhalten haben: Legen Sie am besten Einspruch ein, wenn das Finanzamt Ihnen den Bescheid zuschickt. Ihr Veto muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Finanzamt sein. Sonst wird der Bescheid rechtskräftig. Kommt das Schreiben per Post, gilt es am dritten Tag nach dem ­Datum des Poststempels als ­bekannt gegeben. Schätzungen zufolge, haben bereits 280.000 Bürger Einspruch eingelegt.WasSie in Ihrem Einspruch berücksichtigen sollten, lesen Sie hier:Grundsteuer: Sollten Landwirte Einspruch einlegen?

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