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Junglandwirteprämie beantragen: Welchen Nachweis brauche ich?

Haben Sie als Junglandwirt mindestens zwei Jahre in einem landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet, können Sie die Junglandwirteprämie beantragen. Wir klären, welchen Nachweis Sie dazu brauchen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Bei den Voraussetzungen zur Gewährung der Junglandwirteprämie steht als Anforderung, dass der Junglandwirt mindestens zwei Jahre zu mindestens 15 Std./Woche in einem landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt gewesen sein muss. Wie sieht hierzu der Nachweis aus, wenn ich auf dem elterlichen Betrieb helfe?

 Antwort:

In der neuen Förderperiode ab 2023 müssen für die Gewährung der Junglandwirte-Prämie (JES) im Vergleich zur bisherigen Zahlung für Junglandwirte zusätzlich Qualifikationsanforderungen erfüllt werden. Die Qualifikationsanforderungen sind bundeseinheitlich in § 9 Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV) festgelegt.

Eine Person erfüllt die Qualifikationsanforderung nach § 9 Nr. 3 GAPDZV mit einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben

  • aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einer vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden,

  • als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger im Rahmen einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder

  • als Gesellschafterin oder Gesellschafter eines landwirtschaftlichen Betriebsinhabers mit einer im Rahmen des Gesellschaftsvertrages vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Leistung von Diensten im Umfang von mindestens 15 Stunden.

Durch eine Mitarbeit im elterlichen Betrieb kann die Qualifikationsanforderung nur erfüllt werden, wenn die Mitarbeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger im Rahmen einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgte. Darauf weist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hin.

Dazu ist der Nachweis der Krankenversicherung vorzulegen, aus dem sich der Zeitraum der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung ergibt.

Und wenn ich Gesellschafter in der Familien-GbR bin?

Daneben besteht die Möglichkeit, als Gesellschafterin oder Gesellschafter eines landwirtschaftlichen Betriebsinhabers mit einer im Rahmen des Gesellschaftsvertrages vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Leistung von Diensten im Umfang von mindestens 15 Stunden die Qualifikationsanforderung zu erfüllen. Als Nachweis ist der Gesellschaftsvertrag vorzulegen, aus dem sich der vereinbarte Stundenumfang ergibt.

Hier finden Sie noch weitere Informationen zur Junglandwirte-Prämie:

Allgemeine Informationen zur Prämie und den Voraussetzungen vom Bundesinformationszentrum für Landwirtschaft finden Sie hier.

Außerdem finden Sie unter folgenden Links Informationen einiger Bundesländer:

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