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Konflikte zwischen Gesellschaftern - Schon mal Mediation als Ausweg probiert?

Falls Gesellschafter bei einer Meinungsverschiedenheit in eine Sackgasse gelangen und es zu einem Streit kommt, den sie gemeinsam nicht beilegen können, sollten sie sich zeitnah externe Hilfe holen.

Lesezeit: 7 Minuten

Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern sind nicht selten. Neben einem ausführlichen Vertrag zwischen Gesellschaftern (weitere Informationen finden Sie hier), ist es wichtig, dass die Gesellschafter richtig und regelmäßig miteinander sprechen (lesen Sie dazu hier weiter).

Führt eine Meinungsverschiedenheit dann aber doch zu Konflikten, welche die Gesellschafter nicht allein lösen können, hilft es, sich zeitnah externe Hilfe zu holen. Beispielsweise durch einen Mediator.

Wann ein Mediator hilft

„Meine Beratungserfahrung zeigt, dass Gesellschafter bei Schwierigkeiten eigentlich immer zu spät eine externe Person zurate ziehen. Hilfreich ist, wenn der sozialkompetente Hausberater permanent im Beratungsprozess eingebunden ist und dabei aber seine eigenen Beratungsgrenzen kennt. Dann kann er bei Bedarf konflikterfahrene Berater oder Mediatoren hinzuholen“, erklärt Dr. Ulrich Klischat von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

„Ein Mediator ist eine neutrale Person, die den Gesellschaftern hilft, bestehende Konflikte zu bearbeiten. Die Mediation ist ein freiwilliges und vertrau­liches Verfahren mit dem Ziel, einen Konflikt ohne den Einsatz eines Richters zu lösen und sich gütlich zu einigen. Oft eröffnet ein Mediationsverfahren einen größeren Lösungshorizont“, fasst der zertifizierte Mediator und Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor aus Münster zusammen.

Daher ist eine sogenannte „Mediationsklausel“ im Gesellschaftervertrag ratsam. Damit verpflichten sich die Parteien bei einem Konflikt, zunächst eine Mediation durchzuführen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Durch eine Mediation können Sie mithilfe professioneller Unterstützung den Streit eingrenzen und sogar auflösen. Die Streitparteien sollen wieder miteinander ins Gespräch kommen, unterschiedliche Haltungen und Bewertungen zu den jeweiligen Situationen anerkennen und faire Wege für ein gesundes Miteinander entwickeln.

Alternative zum Gericht

Während der Richter im gerichtlichen Verfahren an die Anträge der Parteien und geltendes Recht gebunden ist, kann der Mediator bei einer Mediation die Bedürfnisse und Interessen der beteiligten Gesellschafter stärker beachten. So können sie selbst eine indivi­duelle und interessengerechte Lösung finden, mit der alle Gesellschafter einverstanden sind.

Aufgabe des Mediators ist nicht das Entscheiden. Er gibt keine rechtlichen oder tatsächlichen Ratschläge und bewertet das Verhalten der Gesellschafter nicht. „Seine Aufgabe ist es, die Voraussetzungen für einen strukturierten, geleiteten Prozess des gemeinsamen Herausarbeitens einer Lösung zu schaffen. Der Mediator erreicht dies mithilfe besonderer Gesprächstechniken, die es den Parteien selbst ermöglicht, eine für sie akzeptable Lösung zu vereinbaren“, so Mediator Dr. Gregor.

Prinzipien der Mediation

Mediator und Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor aus Münster erklärt die Prinzipien der Mediation:

  • Selbstverantwortung: Die Medianten, also die Gesellschafter, treffen in ­eigener Sache selbstständig Entschei­dungen. Die eigentlich Handelnden in einem Mediationsprozess sind die Gesellschafter selbst. Sie übertragen die Entscheidungsbefugnisse nicht auf Dritte (z. B. einen Richter, Schiedsrichter oder den Mediator).

  • Freiwilligkeit: Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Die Gesellschafter haben jederzeit das Recht, die Mediation zu beenden. Sie müssten dies dann auch nicht gegenüber der anderen Partei oder dem Mediator begründen.

  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten verpflichten sich im Mediationsvertrag in der Regel, sämtliche Informationen, die während der Mediation ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und keine Informationen nach außen zu geben. Das gilt auch für den Mediator.

  • Informiertheit: Alle entscheidungs­relevanten Tatsachen müssen „auf den Tisch“. Der Informationsstand sollte auf allen Seiten gleich sein. Das ermöglicht selbstverantwortete Lösungen.

  • Allparteilichkeit: Der Mediator ist neutral. Er steht als Vermittler auf keiner Seite und gibt allen Beteiligten gleich viel Raum. Er hat keine Entscheidungskompetenz und kann Rechtsrat nur dann geben, wenn dies von allen Medianten gewünscht wird. Der Mediator wird keine eigenen Lösungs­vor­schläge einbringen. Stattdessen hilft er den Gesellschaftern durch seine Konfliktlösungskompetenz, eigenständig Lö­­sungs­optionen zu erarbeiten.

So läuft eine Mediation ab

Nach dem Erstkontakt, in dem der Mediator unparteiisch die Grundproblematik entgegennimmt, entsteht eine Art Anbahnungsphase in der der Mediator meistens über die Vorstellung zur Mediation aufgeklärt. Dazu gehören die Vermittlung der Grundsätze der Mediation, die Auswahl der Örtlichkeit, die Eckpunkte des Mediationsvertrags zwischen Medianten und Mediator. Hier verschafft sich der Mediator auch eine erste Vorstellung über die Machtverhältnisse zwischen den Parteien.

Spielregeln festlegen

In der ersten Sitzung werden die gemeinsamen Spielregeln festgelegt und die Grundsätze der Mediation nochmals vorgestellt. Bei der Mediationsvereinbarung wird unter anderem auch geklärt, ob ein eventuelles gerichtliches Verfahren zunächst zum Ruhen gebracht werden soll/kann. Sobald alle Fragen der beteiligten Personen geklärt sind, kann der Mediationskontrakt, der meistens schon als Formular vorliegt, geschlossen werden.

In derselben oder einer späteren Sitzung äußern die Parteien ihre Vorstellungen über den Inhalt des Konflikts, indem sie mit dem Mediator eine Themensammlung erstellen. Diese wird gewöhnlich auf einer Pinwand oder einem Flip-Chart für jeden sichtbar gemacht. Von den gefundenen Themen ausgehend klären die Parteien unter Führung des Mediators ihre Interessen, wobei zwischen sachlichen und emotionalen Ebenen unterschieden wird, ohne sie jeweils zu bewerten. Auch diese Ergebnisse werden z.B. auf einem Flip-Chart visualisiert.

Da die Interessen und Bedürfnisse der Parteien ihnen oftmals unbekannt sind, führt diese Phase dazu, gegenseitig wahrzunehmen, was bei der anderen Partei Beweggründe für ihr Verhalten sind und zwar unabhängig von bisherigen Positionen. Dies fördert das gegenseitige Verstehen, das der Mediator durch wechselseitige Bezugnahme für die Parteien vertieft.

Lösungen finden

In einer anschließenden Kreativphase entwickeln die Parteien in einer Art Brainstorming Lösungs-Optionen. Der Zukunftsperspektive und „Verrücktheit“ von ungewöhnlichen Ideen und Lösungsansätzen sind dabei keine Grenzen gesetzt. Auch diese Bausteine werden gesammelt.

Auf den Lösungs-Optionen fußend, treten die Parteien in das Verhandeln zu einer Vereinbarung ein. Dabei muss es nicht nur um materielle Werte, sondern es kann auch um immaterielle Werte (beispielsweise: Wertschätzung, gerechte Anerkennung, Achtsamkeit für besonders schwierige Situationen) verhandelt werden.

Bei allen Schritten der Mediation legt der Mediator stets Wert darauf, dass jeweils kein Machtgefälle besteht und die Bereitschaft zum Einstieg in den nächsten Schritt einer Phase bei allen Parteien vorhanden ist. Nach einem gemeinsamen Cross-Check für die Alltagstauglichkeit und Umsetzbarkeit der verhandelten Ergebnisse wird sodann in einer letzten Phase die Abschlussvereinbarung der Parteien am besten schriftlich verfasst.

Geringe Risiken

Die größte Chance bei der Mediation besteht darin, dass miteinander ein Konflikt gelöst wird, der keinen Sieger und keinen Gewinner entstehen lässt und somit die gemeinsame wirtschaftliche und ggf. persönliche Zukunft der Parteien gewinnbringend gestaltet. Das prägt die Zukunft des landwirtschaftlichen Betriebs nachhaltig.
Risiken bestehen, solange die Parteien sich an die Spielregeln halten, keine. Ein Nachteil der Mediation könnte dann entstehen, wenn eine missglückte Mediation einen Zeitverlust als Zusatzproblem auslöst.

Die Dauer der Mediation hängt sehr von den Verhältnissen ab, die dem ­Konflikt zugrunde liegen. „Erfahrungsgemäß sind die meisten Mediationen nach zwei bis fünf Sitzungen erfolgreich beendet. Es gibt Mediationen, die nach der Anbahnung mit einer Sitzung von beispielsweise drei Stunden erfolgreich durchgeführt wurden. Es gibt aber auch vielschichtige und komplizierte Sachverhalte, bei denen zehn oder 20 Sitzungen notwendig sind, um ein gutes Ergebnis zu erreichen“, erklärt Dr. Gregor.

Gerichtskosten sparen

In der Regel ist eine Mediation auch immer kostengünstiger als ein Rechtsstreit. Dazu ein Beispiel: Angenommen, es gibt einen Gesellschafterkonflikt, an dem zwei Gesellschafter beteiligt sind. Bei dem Konflikt geht es vordergründig um eine Ablösezahlung von 35.000 €, die Auszahlung des Kapitalkontoanteils in Höhe von 150.000 € und die Berücksichtigung von Kosten für den Liquidator in Höhe von 11.000 €. In diesem Fall würden sich die Gerichts- und Anwaltskosten auf mind. 17.583 € belaufen.

Bei einer Mediation mit drei je dreistündigen Sitzungen beliefe sich der anteilig hälftige Aufwand pro Partei etwa auf 1.620 €. „In den allermeisten Fällen finden die Gesellschafter während einer Mediation gemeinsame Lösungen. Im schlimmsten Fall ist auch eine Auflösung der Gesellschaft ein Weg. Sollte die Mediation jedoch nicht zu einem positiven Ergebnis kommen, könnten die Gesellschafter dann noch immer den Weg zum Gericht gehen“, so Dr. Gregor.

Förderung einholen:
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt eine Mediation: „Diese dient der aktiven Gesundheitsprävention, da nicht gelöste Konflikte zu ­andauernden Stresssituationen führen und damit ein hohes Risiko für ernsthafte Erkrankungen einhergehen“, so Regina Eichinger-Schönberger von der SVLFG. Aktiv Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können zehn geförderte Beratungsstunden einer Mediation nutzen. Infos können Sie unter gleichgewicht@svlfg.de oder 0561 785 512 einholen, in den Bundesländern gibt es unterschiedliche Kooperationspartner der SVLFG.

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