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Neue Regeln zum Schnellabschuss von Problemwölfen in Niedersachsen

Niedersachsen plant als erstes Bundesland Regeln für Schnellabschüsse. Zudem wird eine pauschale Herdenschutzprämie kommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Gute Nachrichten für Herdentierhalter in Niedersachsen: Das Bundesland plant, in bestimmten Gebieten Schnellabschüsse für Problemwölfe zuzulassen und künftig eine unbürokratische Pauschalprämie statt der Herdenschutzförderung auszuzahlen. Ausgehandelt wurden die Vorschläge im Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“, initiiert von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und Agrarministerin Miriam Staudte, beide von den Grünen. Im Dialogforum arbeiten rund 25 Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände mit.

Hintergrund

Bundesumweltministerin Steffi Lemke brachte ein neues „Schnellabschussverfahren“ auf den Weg, das die Umweltministerkonferenz (UMK) am 1.12.2023 einstimmig beschlossen hat. Dieser Beschluss erlaubt einen Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe. Er gilt in Gebieten mit „überdurchschnittlichen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere“. Die EU-Kommission und der Bund hatten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Schnellabschüsse von Problemwölfen können schon erfolgen – ohne Rechtsänderung des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie.“
Christian Meyer

"Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist in großen Teilen Niedersachsen erreicht“, so Umweltminister Meyer. „Schnellabschüsse von Problemwölfen können schon erfolgen – ohne Rechtsänderung des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie.“

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Welche Gebiete sind betroffen?

Das Land plant eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz), die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Das Niedersächsische Wolfsbüro legte auf der Grundlage von vergangenen Nutztierschäden fest, was ein erhöhtes Nutztierrissaufkommen bedeutet:

  • Die viermalige Überwindung des Grundschutzes innerhalb von neun Monaten oder

  • die dreimalige Überwindung innerhalb von sechs Monaten.

In diesen Gemeinden soll dann nach einer einmaligen Überwindung des Herdenschutzes ohne DNA-Probe eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) gelten.

Neue Pauschale soll auch laufende Kosten decken

Das Land will außerdem die einzelfallbezogene Herdenschutzförderung auf eine Pauschalprämie umstellen. Einmal jährlich sollen Weidetierhalter eine Pauschale für Zäune, Herdenschutzhunde und – neu – für die Unterhaltung und den Aufwand dieser erhalten. Die Voraussetzung ist die Weidehaltung mit einem wolfsabweisenden Grundschutz. Einzelheiten dazu lesen Sie in der Richtlinie Wolf.

Eine Möglichkeit zur konkreten Ausgestaltung sei beispielsweise eine höhere Prämie für die Deichschafe. Staudte sagte dazu: „Statt einen bürokratischen Antrag zum Zaunbau und das Einholen verschiedener Angebote abwarten zu müssen, vereinfachen wir die Herdenschutzhilfe für die Schaf-, Ziegen- und Gatterwildhalter enorm.“

Minister glauben fest an Herdenschutz

Weiterhin unbestritten bleibe, dass präventiver Herdenschutz die wirksamste Maßnahme gegen den Wolf sei. Das Land hatte dafür die Mittel für 2023 und 2024 mehr als verdoppelt. In 2022 zahlte Niedersachsen bereits über 4 Mio. € für Präventionsmaßnahmen und rund 200.000 € für den Schadensausgleich an Landwirte, so die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW).

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