Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

EuGH-Gutachten

Wolfsjagd jetzt in einigen Regionen Spaniens erlaubt

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs hält eine Bejagung des Wolfes in Regionen mit stabilen Populationen für möglich. Ein Urteil der Richter wird in einigen Monaten erwartet.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bejagung des Wolfes könnte in Teilen Spaniens zulässig sein. Zu dieser Einschätzung kommt die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, in einem aktuellen Gutachten.

Ein Urteil der EuGH-Richter in dieser Sache könnte in einigen Monaten folgen. Oft wird dem Gutachten der Generalanwältin gefolgt, obwohl dies nicht zwingend ist.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob in der spanischen Autonomen Gemeinschaft Kastilien und Léon die Jagd auf den Wolf nördlich des Flusses Duero erlaubt sein soll. Dort gibt es stabile Populationen des Beutegreifers.

Insgesamt gilt der Erhaltungszustand des Wolfes in Spanien dem Gutachten zufolge allerdings als „ungünstig“. Aus Sicht von Kokott gibt es daher „keinen Zweifel daran“, dass der Wolf in Spanien südlich des Flusses Duero dem höchsten Schutzstatus der EU-Habitatrichtlinie unterliegt. Die Generalanwältin stellt allerdings klar, dass auch der Zustand stabiler Populationen regelmäßig geprüft werden müsse.

Ein Urteil mit großer Reichweite?

Das Obergericht Kastilien und León will nun vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob trotzdem die regionale Bejagung mit der EU-Habitatrichtlinie vereinbar ist.

Die Klärung dieser Frage durch den EuGH dürfte auch für Mitgliedstaaten wie Bulgarien, Finnland, Griechenland, die drei baltischen Länder sowie Polen und die Slowakei von Interesse sein. Dort unterliegt der Wolf nämlich teilweise oder vollständig dem schwächeren Schutz der EU-Habitatrichtlinie.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.