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Nicht mehr „streng geschützt“

EU-Kommission will internationalen Schutzstatus des Wolfes herabsetzen

Der Wolf könnte in der EU künftig niedriger und damit nicht mehr als „streng“ geschützt gelten. Die FFH-Richtlinie will die EU-Kommission noch nicht ändern. Das plant sie stattdessen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Kommission strebt an, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention, einem internationalen Artenschutzabkommen, herunterzusetzen. Das gab die EU-Kommission am Mittwochvormittag in einer Pressemitteilung bekannt. Sie regt an, den Wolf von der Klasse „streng geschützt“ in die Klasse „geschützt“ zu überführen.

Berner Konvention Grundlage für FFH-Richtlinie

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Der strenge Schutzstatus des Wolfes in der EU und ihren Mitgliedstaaten beruht auf der Berner Konvention. Die Europäische Union setzt sie mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in EU-Recht um. In der FFH-Richtlinie ist der Schutzstatus von Pflanzen und Tieren in der EU festgelegt.

Status „streng geschützt“ überholt

Die Berner Konvention stellt den Wolf seit 1979 unter strengen Schutz. Laut der EU-Kommission zeigen neue Daten, dass die Wolfspopulation in der EU während der vergangenen 20 Jahre „signifikant gewachsen“ ist. „Aktuell leben über 20.000 Wölfe in der EU und Wolfsrudel in 23 Mitgliedstaaten“, schreibt die oberste EU-Behörde.

Mitgliedstaaten müssen zustimmen

Über den Vorschlag der EU-Kommission müssen nun die Mitgliedstaaten entscheiden. Nach einem positiven Urteil würde der Vorschlag an den ständigen Ausschuss der Berner Konvention übermittelt. Im Kreise der Unterzeichner galt die EU bislang als Gegner

Packt die Kommission die FFH-Richtlinie an?

Um den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen, müsste die EU-Kommission vorschlagen, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu ändern. „Die Änderung des Status im Rahmen der Berner Konvention ist auch eine Voraussetzung für eine ähnliche Änderung des Status des Wolfes auf EU-Ebene“, heißt es dazu von der EU-Kommission.

Im Anhang IV der FFH-Richtlinie listet die EU die Arten auf, die unter strengen Schutz fallen – so auch der Wolf. Danach sind „alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren dieser Arten“ verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Arten, die im Anhang V der Richtlinie aufgeführt sind.

Würde die EU den Wolf den Anhang V der FFH-Richtlinie überführen, würden flexiblere Regeln zur Entnahme gelten. Diese müssen die Mitgliedstaaten jedoch dann auch anwenden. Die aktuellen Vorbereitungen in den Bundesländern könnten dazu passen.

Lins: Wolfs-Vorschlag markiert „Wendepunkt“

Der Vorsitzende des Agrarausschusses im Europaparlament Norbert Lins (CDU) wertet den Vorstoß der EU-Kommission als „gutes Zeichen für den ländlichen Raum Europas“ und fordert: „Diesem muss im weiteren Prozess die Anpassung FFH (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) folgen, welche den Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene festlegt.“

Umweltorganisationen hatten seit Wochen davor gewarnt, den Schutzstatus des Wolfes zu lockern.

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