2021 wechselten in Nordrhein-Westfalen 2.476 ha landwirtschaftliche Grundstücke für durchschnittlich 70.470 € den Besitzer, teilt die Landwirtschaftskammer NRW mit. Darin enthalten sind alle Käufe und Verkäufe landwirtschaftlich genutzter Flächen mit einer Parzellengröße von mindestens 0,1 ha.
Im Schnitt waren die verkauften Parzellen 1,45 ha groß, bei 80 % der Verkäufe waren die Flächen nicht größer als 2 ha. Die Hektarpreise nahmen mit zunehmender Größe der veräußerten Gesamtfläche zu.
Im Regierungsbezirk Münster wurden 2021 insgesamt 319 ha landwirtschaftliche Nutzfläche zu einem überdurchschnittlichen Preis von 107.083 €/ha gehandelt. Im Bezirk Düsseldorf erzielten Verkäufer 91.484 €/ha. 40 % der landesweiten Verkäufe und 37 % der gehandelten Nutzfläche wurden im Regierungsbezirk Köln verkauft. Dort mussten Käufer im Rhein-Erft-Kreis 86.495 €/ha investieren.
Es bestand wie auch in den Vorjahren kein Zusammenhang zwischen Preisniveau und Qualität des Bodens. Geografisch bedingt weist das Münsterland im Vergleich der Regierungsbezirke von NRW die niedrigste Bodenqualität auf. Trotzdem wurden dort stets höhere Verkaufserlöse erzielt als in Regionen mit besseren Böden, die vorwiegend im Rheinland zu finden sind.
Auch regionale, betriebliche Produktionsausrichtungen beeinflussen den Preis, so die Kammer weiter. In Gebieten mit ausgeprägter Tierhaltung, speziellen Kulturen wie Gemüse oder Energieproduktion, zum Beispiel durch Biogas, sei die Nachfrage groß, was zu höheren Preise führt.
Und wie ist es anderswo?
Im Bundesvergleich variierten die Kaufwerte je Hektar stark. Die Bandbreite reichte von 10.827 €/ha im Saarland bis hin zu 71.469 €/ha in Bayern. Außerdem ließ sich ein Unterschied zwischen dem Durchschnittspreis in den alten Bundesländern von 43.142 € und den neuen Bundesländern von 16.435 €/ha feststellen.
Auch die durchschnittlich gehandelte Flächengröße variierte in den Ländern sehr deutlich. Sie reichte von weniger als 1 ha im Saarland, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen bis hin zu jeweils mehr als 4 ha in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.