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Ausschreibung für Solarfreiflächenanlagen unterzeichnet

Die Ergebnisse der Ausschreibung vom 1. Juni 2022 liegen vor. Die weitaus meisten Zuschläge gingen wieder nach Bayern. Der BSW mahnt Nachbesserungen im EEG an.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ausschreibung für Freiflächenanlagen zum Gebotstermin 1. Juni 2022 ist unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.126 MW wurden 116 Gebote mit einem Volumen von 714 MW eingereicht, teilt die zuständige Bundesnetzagentur mit.

Der Hauptgrund für die Unterzeichnung dürfte in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens in diesem Jahr auf 3.600 MW liegen (2021 wurde mit 1.850 MW nur gut die Hälfte ausgeschrieben). Es könnten auch Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Modulen und nicht kalkulierbare Preise zu einem zurückhaltendem Gebotsverhalten geführt haben.

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Zuschlag für 109 Gebote mit 696 MW

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte Volumen mit einem Zuschlag auf Gebote mit Standorten in Bayern (399 MW, 64 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (72 MW, sechs Gebote) und Niedersachsen (45 MW, sieben Gebote).

Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge an Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt werden, insgesamt waren das 55 Zuschläge mit 372 MW, wovon 297 MW an Projekte in Bayern (43 Zuschläge) gingen. Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen – entfielen 35 Zuschläge mit 211 MW.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,87 ct/kWh und 5,69 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,51 ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,19 ct/kWh).

Es mussten sechs Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ein Gebot durfte nicht berücksichtigt werden, da das Kontingent für Acker- oder Grünlandflächen des benannten Bundeslandes bereits ausgeschöpft war.

BSW: „EEG muss nachgebessert werden!“

Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht die Unterzeichnung als Beleg dafür, dass das Erreichen der Regierungsziele bei unveränderten Rahmenbedingungen nicht erreichbar seien. Der Bundesverband hatte bereits im Vorfeld davor gewarnt und wiederholt unter anderem den Abbau restriktiver Standortbeschränkungen im EEG gefordert.

So hat der BSW vor der entscheidenden Sitzungswoche im Bundestag einen letzten Appell an die Parlamentarier gerichtet, den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dringend nachzubessern. Nur so sei die Zielsetzung der Bundesregierung erreichbar, die jährlich installierte Solarstromleistung in den kommenden Jahren mehr als zu verdreifachen.

Aufgrund zahlreicher Marktbarrieren und teils unzureichender Marktprämien sei die Nachfrage nach gewerblichen Solardächern auch im Monat Mai rückläufig gewesen, wie Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigen. So wurden in den ersten fünf Monaten der BNetzA zum Beispiel rund 20 Prozent weniger Anlagenleistung bei mittelgroßen Photovoltaik-Dächern gemeldet als im gleichen Vorjahreszeitraum.

Verbändeapell an die Bundesregierung

Der BSW hatte in den letzten Wochen u. a. in einem gemeinsamen Verbände-Appell mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und Bundesverbänden des Handels sowie der Wohnungswirtschaft konkrete Nachbesserungen an der Förderkulisse gefordert. „Auch deutlich steigende Kapitalkosten bei der Finanzierung von Solarprojekten unterstreichen die Dringlichkeit von Nachbesserungen durch die Parlamentarier am vorliegenden „Osterpaket“ der Bundesregierung“, betont BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

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