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Streit um Wärmewende

Bioenergiebranche kritisiert: Unzureichende Förderung im BEG gefährdet Wärmewende

Die Bundesregierung will die Zuschüsse bei der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) halbieren. Damit lassen sich die Mehrkosten beim Heizungstausch nicht mehr ausgleichen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Streit um die Wärmewende geht weiter. Das zeigt die Diskussion um die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG).

Nach einem Vorstoß der Bundesregierung zur Novellierung der Förderung sollen die förderfähigen Investitionskosten von 60.000 € auf 30.000 € halbiert werden. „Dies kompensiert nicht ansatzweise die hohen Investitionssummen, die bei einem Heizungstausch anfallen, und sabotiert so die Verbesserungen beim Gebäudeenergiegesetz sowie eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, das mehrere Bioenergieverbände vertritt.

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Rostek hatte an der Verbändeanhörung zur Novelle der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) teilgenommen.

Förderfähige Summe sinkt

Als wichtigste Fördermaßnahme zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird die BEG neben Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden auch den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien fördern und soll nun an die bereits bestehende Einigung im Rahmen der Novelle des GEG angepasst werden.

„Ein wesentlicher Garant für das Gelingen der Wärmewende ist, wie bereits mehrfach von der Bundesregierung unterstrichen, eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Gesetze und Förderprogramme. Die Erzählung von einer angehobenen Förderung auf bis zu 70 % ist Augenwischerei, da die real förderfähige Summe sinkt“, erklärt sie. Die Politik sollte die Bürger ernst nehmen und die Förderung nicht abschmelzen, bevor es nach dem Inkrafttreten der BEG zum bösen Erwachen bei den Verbrauchern komme.

Höhere Zuschüsse nötig

Gerade bei Hybridheizungen, die mit deutlich höheren Kosten zu veranschlagen seien, könne es zu einem deutlichen Rückgang beim teuren Heizungstausch kommen. Ein Abschmelzen der Fördersumme auf minimal 45.000 € beziehungsweise eine Beibehaltung bei 60.0000 € für Hybridheizungen sei das Mindeste, um die Wärmewende anzuschieben und den Unmut der Bevölkerung zu vermeiden.

Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz

Zum Förderkonzept mit Blick auf den avisierten Heizungsaustausch erklärt die Bundesregierung, dass etwa 40 bis 45 % der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum (Eigenheim oder Wohnung) unter der Einkommensgrenze von 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen lägen und vom geplanten Einkommensbonus in Höhe von zusätzlich 30 % der Investitionskosten profitieren könnten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8076) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zu „offenen Fragen zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes“ hervor.

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 45.000 € sollten die Grundförderung von 30 % und zusätzlich den Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von bis zu 20 % erhalten, wenn deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt sei, oder sie eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung besäßen, die gegen eine neue klimafreundliche Heizung ausgetauscht werde.

Bei entsprechender Bonusberechtigung könne zusätzlich auch noch der Wärmepumpenbonus gewährt werden. Zusätzlich sollten zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse für Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen angeboten werden. Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 € in Anspruch nehmen können.

Gaspreis könnte sogar sinken

Der Antwort zufolge rechnet die Bundesregierung außerdem nicht mit steigenden Gaspreisen in den nächsten Jahren. Danach rechne das Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministerium (BMWK) bis 2035 trotz steigenden CO₂-Preises sogar mit sinkende Preise für Verbraucher. Im Jahr 2035 soll demnach die Kilowattstunde Gas 14 ct kosten. Aktuell sind es laut BMWK 16 ct.

Schlupflöcher im Gebäudeenergiegesetz aufgedeckt

Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause verabschieden. Der Verein „Klimaschutz im Bundestag“ (KiB e.V.) geht aber davon aus, dass die Reform des GEG aus Gründen einiger Widersprüche und nicht ausreichender Wirkung für den Klimaschutz bereits in kurzer Zeit wieder auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag stehen wird.

Kleine Korrekturen könnten die Klimaschutzwirkung aber bereits im aktuellen Entwurf noch deutlich verbessern. Der KIB meint, dass

  • Wärmepumpen unbedingt Effizienzvorgaben brauchen,
  • sich die Definition von unvermeidbarer Abwärme im GEG nicht von der Definition im Wärmeplanungsgesetz unterscheiden darf,
  • und die Standardlösung Hybridheizung das 65% EE Kriterium nicht erfüllt.

Ein ausführlichere Darstellung der Verbesserungsvorschläge finden Sie einem Positionspapier des KIB. 


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