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Urteil

Bundesverfassungsgericht stoppt geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes

Der Bundestag darf sich in dieser Woche nicht mehr mit dem Gebäudeenergiegesetz befassen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter hatten die Abgeordneten nicht genug Zeit für die Befassung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das hatte sich die Ampel anders vorgestellt: Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte noch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause durch den Bundestag und den Bundesrat gepeitscht werden, obwohl die Abgeordneten praktisch keine Zeit hatten, den Gesetzentwurf durchzuarbeiten. Jetzt der Paukenschlag: Auf Antrag des CDU-Bundestagspolitikers Thomas Heilmann hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gestern die Befassung in dieser Woche untersagt.

Recht auf Teilhabe der Abgeordneten verletzt

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Das Gericht folgte dabei der Argumentation Heilmanns, der sich als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sah. Der Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheint jedenfalls aus Sicht der Karlsruher Richter mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung begründet. In diesem Fall überwiege das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, so die Begründung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Heilmann: GEG verbessern, nicht verhindern

Heilmann hatte im Vorfeld betont, er wolle das Gesetz besser machen, nicht verhindern. Nach dem Urteil zeigte sich der CDU-Politiker zufrieden: „Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus & in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz“. Er geht davon aus, dass die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts sicher auch weitere Folgen für den Parlamentarismus haben wird. Der CDU-Politiker meint damit wohl auch die Praxis dieser und früherer Bundesregierungen, Gesetzespakete „in letzter Minute“ in das Parlament einzubringen und den Abgeordneten kaum Gelegenheit zu geben, sich mit den Inhalten zu beschäftigen. So hatte beispielsweise 2010 auch die Kritik am damaligen Eurorettungspaket gelautet.

Aufgeschoben ist aber auch in diesem Fall nicht aufgehoben. Die Ampel will das GEG nach der regulären Sommerpause behandeln und dann mit Unterstützung der Regierungsfraktionen durch den Bundestag bringen.

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