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Biokraftstoffbranche kritisiert unnötiges Verfehlen der Klimaschutzziele im Verkehr

Die Bundesminister für Umwelt und Landwirtschaft fahren den Klimaschutz im Verkehr vor die Wand, kritisieren mehrere Biokraftstoffverbände. Dabei werden nur wenig Flächen für die Produktion belegt.

Lesezeit: 7 Minuten

Auf dem 20. Fachkongress für erneuerbare Mobilität drehte sich in der vergangenen Woche zwei Tage alles um neue Trends und Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Kraftstoffe. Die fünf veranstaltenden Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft begrüßten insgesamt 700 Teilnehmende aus 33 Nationen auf dem Fachkongress.

Die Kongressteilnehmer sind sich einig: Alternative Antriebsmöglichkeiten wie Biodiesel, Bioethanol und Biomethan stehen hoch im Kurs. Angesichts der Herausforderung des Klimaschutzes werden auch E-Fuels, die aus Wind-, Sonnen- und Bioenergie hergestellt werden, eine tragende Rolle für den Klimaschutz im Verkehr spielen. Wie der Vorsitzende des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), Artur Auernhammer, zu Beginn des Kongresses betonte, haben nachhaltige Biokraftstoffe 2021 mehr als 11 Mio. t CO₂ eingespart. Nachhaltige zertifizierte Biokraftstoffe sind und bleiben daher ein unverzichtbarer Beitrag für effektiven und sofort wirksamen Klimaschutz im Verkehr, so seine Einschätzung. Es bedürfe jetzt einer umfassenden Strategie für alternative Kraftstoffe und Antriebe, forderte der BBE-Vorsitzende mit Blick auf das Bundesumweltministerium.

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Referentenentwurf abgelehnt

Die zentrale gemeinsame Botschaft der Kongressteilnehmer aus der erneuerbaren Mobilitätsbranche ist, dass der zum Fachkongress bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur schrittweisen Abschaffung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse mit aller Deutlichkeit abgelehnt wird. Die von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu verantwortende und von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstützte Initiative stehe im krassen Widerspruch zu der bei diesem Fachkongress vorgestellten Notwendigkeit zum Schließen der Treibhausgasminderungslücke im Verkehrssektor.

Die angekündigte schrittweise Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse würde die Sektorzielverfehlung zementieren, zumal sich der Anteil an erneuerbarem Strom rückläufig entwickelt und das Beschleunigungsgesetz zum Ausbau erst in Jahren seine Wirkung entfalten könne. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sind, so ein Ergebnis dieses Kongresses, in ihrer Brückenfunktion essentiell. Sie liefern den größten realen Beitrag zur Treibhausgasminderung, da sie anders als E-Mobilität und Wasserstoff nicht mehrfach angerechnet werden. Der Hochlauf der E-Mobilität komme inzwischen ins Stocken. Ein Großteil der mit Steuermitteln geförderten Fahrzeuge werden nach kurzer Haltedauer ins Ausland weiterverkauft.

Warnung an Investoren

Die Experten aus der gesamten Wertschöpfungskette der erneuerbaren Mobilität warnen deshalb mit Nachdruck, dass die geplante Gesetzesänderung nicht nur eine massive Verunsicherung in der gesamten Branche der erneuerbaren Mobilität bedeute, sondern ganze Warenströme umgelenkt würden. Die geplante Gesetzesänderung des BMUV ist zugleich eine Warnung an die Investoren, die in Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen investieren wollen. Die Umsetzung dieser Pläne würde den Klimaschutz im Verkehr um Jahre zurückwerfen, trotz der Dringlichkeit einer schnellen Minderung des Treibhausgasausstoßes. Nachdem der Verkehrssektor im Jahr 2021 bereits das Ziel des Klimaschutzgesetzes verfehlt hat, wird auch für 2022 eine deutliche Überschreitung der Treibhausgasemissionen prognostiziert.

Die Ablehnung der angekündigten Gesetzesänderung und die Forderung nach Verlässlichkeit in der Biokraftstoffpolitik sowie nach einer Nutzung aller verfügbaren Klimaschutzoptionen, das ist die eigentliche Botschaft, die von dem Kongress ausgeht. Biodiesel, Bioethanol und Biomethan seien das nachhaltige Rückgrat der Treibhausgasminderung im Mobilitätssektor, so das Fazit der Kongressteilnehmer. Daher gelte es, nachhaltige Biokraftstoffe und weitere erneuerbare Kraftstoffe für einen wirksamen Klimaschutz im Verkehr konsequent zu nutzen.

Nicht E-Fuels gegen Biokraftstoffe ausspielen

Die Experten empfehlen zudem, das Ambitionsniveau der gesetzlichen Klimaschutzvorgaben für den Verkehrssektor anzuheben. Markteingeführte Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe stünden bereits jetzt für ihren Einsatz bereit. Eine Debatte über eine Priorisierung von E-Fuels versus Biokraftstoffe sei daher ebenso hinfällig. Beide Technologien müssen weiter gefördert und genutzt werden - jede besitze eigene Stärken und innovative Biokraftstoffe werden auch in Zukunft benötigt. Als gemeinsamer Konsens müsse eine nachhaltige Mobilität sowohl durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur als auch durch die Bereitstellung von nachhaltigen Biokraftstoffen und erneuerbaren Kraftstoffen im ländlichen Raum sowie für Flotten einfacher und nutzerfreundlicher gestaltet werden.

Der 21. Internationale Fachkongress für erneuerbare Mobilität „Kraftstoffe der Zukunft 2024“ ist vom 22. bis 23. Januar 2024 als Präsenzveranstaltung in Berlin geplant.

Nur wenig Flächen für Biokraftstoffe

Die Kritik an Biokraftstoffen steht in keinem Verhältnis zu der Fläche, die weltweit für den Rohstoffanbau genutzt wird. So wurden im Jahr 2021 weltweit auf ca. 1,4 Mrd. ha Kulturpflanzen wie Getreide, Ölsaaten, Eiweiß-, Zucker- und Faserpflanzen, Obst, Gemüse, Nüsse u.a. angebaut. Davon wurde das meiste direkt oder indirekt über die Verfütterung an Nutztiere zur Ernährung eingesetzt. Nur rund 8 % der Anbaufläche dienten der Lieferung von Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion.

Anbau in Überschussregionen

Die Rohstofferzeugung für die Verwendung in Biokraftstoffen konzentriert sich auf Regionen mit strukturellen Überschüssen. Dies ist ablesbar an den im Vergleich zur EU hohen Mandaten für die Beimischung, z. B. in Indonesien (35 % Biodiesel) oder in den USA (15 % Bioethanol). Die Gründe liegen vorrangig in der Markt- und Preisstabilisierung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise sowie in der Lieferung eines Beitrages zur Energieversorgungssicherheit. Ohne Biokraftstoffe mit ihrer angebotspuffernden Wirkung würde sich der Druck auf die Rohstoffpreise erhöhen.

Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) betont, dass bei der Herstellung von Biokraftstoffen zugleich Protein in hoher Qualität anfällt, das zur Nutztierfütterung oder direkt für die Humanernährung eingesetzt wird. Der im Zusammenhang mit Diskussion um weltweite Landnutzungsänderungen angeführte Flächenbedarf für die Biokraftstoffproduktion wird der Tatsache nicht gerecht, dass der Flächenanteil für die Proteinproduktion bei Raps heraus- bzw. angerechnet werden müsse, stellt die UFOP fest. Bei einem Anteil von 60 % Futterprotein beim Raps wäre somit nur 40 % der Anbaufläche für die Biokraftstoffproduktion anzurechnen. Dieser Ansatz ist aus Sicht der Förderunion sachgerecht, denn andernfalls müssten fehlenden Proteinmengen durch Importe von zusätzlichen Flächenbedarf gedeckt werden müssten.

Zusammenhänge werden ignoriert

Dieser Kompensationseffekt wird bei allen sogenannten „iLUC-Studien“ und daraus abgeleiteten Diskussionen gewollt nicht berücksichtigt. Dies betont die UFOP mit allem Nachdruck vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen Initiative von Bundesumweltministerin Lemke, die Biokraftstoffproduktion aus Anbaubiomasse ab 2030 auslaufen zu lassen. Aus Sicht der UFOP ist es unverständlich, dass Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir diese Initiative unterstützt und die hinlänglich bekannten Zusammenhänge ignoriert. Denn die heimische bzw. europäische Rapsproduktion für die Kraftstoffherstellung sichert zugleich die Versorgung mit gentechnisch unverändertem Rapsprotein für die Milchproduktion. Praktisch jedes Milchprodukt mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ signalisiert, dass die Kühe am Anfang dieser Warenkette mit nachhaltig zertifiziertem Rapsschrot aus der Biodieselproduktion gefüttert wurden.

Diskussion um Biomassestrategie überflüssig?

Mit ihrer Initiative schafft Bundesumweltministerin Lemke zugleich Fakten, die den Sinn und die Notwendigkeit in Frage stellen, mit der Landwirtschaft eine Nationale Biomassestrategie (NABIS) zu erarbeiten und zu diskutieren. Wo ist dann noch eine Gesprächsbasis, wenn der Rechtsrahmen wie bei Biokraftstoffen einseitig vorgegeben werde, hinterfragt die UFOP. Die Gesetzesinitiative nehme das Ergebnis vorweg. Der in der Strategie formulierte Vorrang der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe laufe in Ermangelung von Konzepten für den Marktzugang für Produkte aus heimisch angebauten Rohstoffen ins Leere. Der Anbauumfang spielt praktisch keine Rolle – trotz 30 Jahre Produktförderung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium.

Denn der Großteil der Rohstoffe, wie z. B. Palmöl, werde ohnehin importiert. Ironischerweise werde bei diesen Importen jetzt der Nachweis für den entwaldungsfreien Bezug gesetzlich vorgegeben mit Datum 2020. Für Biokraftstoffe gilt diese Anforderung seit 2009 mit dem Datum 2008, betont die UFOP mit dem Hinweis, dass der Verband immer wieder die Vorbildfunktion und Sanktionsmöglichkeiten der Nachhaltigkeitszertifizierung bei Biokraftstoffen aufgezeigt habe – auch in Drittstaaten. Außerdem sei der Nachweis der Treibhausgasminderung die Schwelle für den Marktzugang.

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