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Bundesregierung stellt Weichen für neuen Solarboom

Mit dem Solarpaket I will das Bundeskabinett Barrieren abbauen und die Solarförderung verbessern. Die Solarbranche hofft jetzt darauf, dass die Wachstumsbremsen auch vom Bundestag gelöst werden.

Lesezeit: 7 Minuten

Das am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossene Solarpaket I löst Wachstumsbremsen bei der Solarstromnutzung und stellt Weichen für einen anhaltenden Solarboom, so die Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW). Der BSW setzt darauf, dass sich der Bundestag im Herbst auf den Abbau weiterer Marktbarrieren verständigen wird.

Im ersten Halbjahr 2023 wurde nach Daten der Bundesnetzagentur 64 % mehr Photovoltaikleistung installiert als im Vorjahreszeitraum. Besonders stark boomt die Nachfrage nach Solarstromanlagen derzeit bei Eigenheim-Solardächern (+135 %) und bei Steckersolargeräten (+990 %). Besonders großen Nachholbedarf sieht der BSW bei der Nutzung von Firmendächern für die Solarstromproduktion und beim Ausbau von Solarparks. Zur Zielerreichung müsse sich das Wachstumstempo in den kommenden drei Jahren hier in etwa verdreifachen.

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Abbau von Marktbarrieren

Der BSW begrüßt daher, dass mit dem Gesetzespaket ein ganzes Bündel an Marktbarrieren abgeräumt werden könne. Dies würde künftig den Zugang zu Stromnetzen, geeigneten Solarpark-Standorten und zur staatlich gewährten Solarförderung erleichtern und Planungsprozesse beschleunigen. Durch eine frühzeitigen Praxischeck und die Einbindung aller Interessengruppen seien von der Ampel-Koalition in den letzten Monaten zahlreiche Solartechnik-Investitionsbremsen identifiziert worden. Diese sollen mit dem Solarpaket I nun gelöst werden. „Der Zugang zu preiswertem Solarstrom wird für private oder gewerbliche Verbraucher jetzt noch leichter. Das gilt für Gebäudeeigentümer und Mieter:innen gleichermaßen“, freut sich BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Kompromiss zu Freiflächenanlagen

Die Hälfte der Photovoltaikleistung soll künftig nach dem Willen der Bundesregierung auf Freifläche errichtet werden. Wegweisend sei vor diesem Hintergrund der zwischen den Bundesministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt in der Ressortabstimmung zum Solarpaket I in den letzten Wochen erzielten Kompromiss zur künftigen Flächennutzung. Körnig: „Solarparks können künftig leichter in benachteiligten Gebieten errichtet werden. Wer Flächen z.B. agrar- und landwirtschaftlich besonders effizient doppelt nutzt, erhält Vorfahrt bei den Auktionszuschlägen.“

Nach BSW-Einschätzung werde der geplante Bürokratieabbau dazu beitragen, dass die Nachfrage nach Solartechnik in Deutschland in den kommenden Jahren wachsen könne. Dies werde dem Klimaschutz in Deutschland einen wichtigen Schub verpassen.

Nachholbedarf bei Marktprämien und Speichernutzung

Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzesentwurf durch den Bundestag erhofft sich der BSW bei der Höhe gewährter Marktprämien für neue Gewerbedächer. Kostensteigerungen infolge stark gestiegener Zinsen würden viele Unternehmen derzeit noch von PV-Investitionen abhalten. Auch die Speichernutzung und der Einsatz von Solarkomponenten aus europäischer Fertigung müsse erleichtert werden, um die Resilienz der künftigen Energieversorgung zu erhöhen.

Solarpaket I – Geplante Erleichterungen (Auswahl)

Positive Impulse für die Energiewende seien nach Einschätzung des Branchenverbandes u.a. durch folgende Vorhaben in Verbindung mit dem Solarpaket zu erwarten:

  • Mieter können durch „Gemeinsame Gebäudeversorgung“ und „Steckersolargeräte“ künftig stärker von preiswertem Solarstrom profitieren.
  • Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere Stromverbraucher soll im Rahmen einer „Gemeinsamen Gebäudeversorgung“ attraktiver werden. Dabei werden PV- Anlagenbetreiber nicht mehr zum Energieversorger, sondern können den Solarstrom künftig barrierearm an Mieter und Mitbewohner veräußern, soweit er gerade verfügbar ist. Den zusätzlich benötigen Strom können die Verbraucher von einem selbst gewählten Versorger beziehen. Mit der Gemeinsamen Gebäudeversorgung werde es künftig leichter, die Potenziale für Prosuming und Sektorenkopplung u.a. in den rund sechs Millionen Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohneinheiten umzusetzen, ohne umständliche Stromversorgerbürokratie und ohne die Installation teurer Messtechnik.
  • Zumindest zahlenmäßig ebenfalls wachsen dürfte das Potenzial von „Steckersolaranlagen“ bzw. sogenannten „Balkonkraftwerken“ durch das Solarpaket I. Der Gesetzentwurf definiert Steckersolargeräte als eigenen Anwendungsfall für Photovoltaik, grenzt diese in Mieterhaushalten und bei Wohnungseigentümern immer beliebteren solaren Kleinerzeuger von der Installation größerer Solarsysteme rechtlich ab und vereinfacht ihre Nutzung und Anmeldung. Künftig soll man das „Balkonkraftwerk“ nur noch in einer Datenbank eintragen müssen. Alte nicht-digitale Stromzähler dürfen übergangsweise weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt.
  • Gefolgt ist die Ampel-Koalition der Branchenempfehlung, die Solarstadl-Regelung derart zu aktualisieren, dass Landwirte, die seit dem Jahr 2012 im Außenbereich errichteten Gebäude mit Photovoltaikanlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten können.
  • Neben weiteren Verbesserungen für solare Mieterstrommodelle sieht das Solarpaket Vereinfachungen beim Repowering von Solardächern und bei der Direktvermarktung von Solarstrom vor. Letztere bleiben allerdings hinter den Branchenerwartungen zurück.

Mehr Raum für Solarparks

Die derzeit im EEG verankerte starke Limitierung förderfähiger Solarpark-Standorte behindert zunehmend die Errichtung von Solarstromanlagen auf Freiflächen (PV-FFA). Dem will die Ampel-Koalition auf Anregung des BSW nun dadurch begegnen, dass landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten leichter genutzt werden können.

Grundsätzlich sollen diese künftig für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Bundesländer können die Nutzung per Verordnung mittels einer „Opt-Out-Regelung“ nur noch zu einem bestimmten Grad einschränken, der die Zielerreichung beim PV-Ausbau nicht gefährdet. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Solarstromerzeugung wird auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt (entspricht rd. 0,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland).

Um die Effizienz bei der Flächeninanspruchnahme weiter zu erhöhen, wird ein eigenes Auktionssegment mit einem eigenen Höchstwert für besondere Solaranlagen (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) in den Ausschreibungen für PV-FFA eingeführt. Konstruktionsbedingte Mehrkosten dieser PV-Systeme können so künftig abgebildet werden, was bislang nur sehr eingeschränkt der Fall war.

Netzanschluss wird für PV-Systeme einfacher

Der Anschluss an das Stromnetz führt bislang regelmäßig zu Verzögerungen bei der Realisierung von Solaranlagen im Eigenheim-, Gewerbe und auch im PV-Kraftwerkssegment. Hier wird die Bundesregierung hier nun zumindest teilweise Abhilfe schaffen. Die bereits im EEG 2023 eingeführte Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 kWp soll auf PV-Anlagen bis 30 kWp ausgeweitet werden. Falls sich der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen nicht zum Netzanschlussbegehren äußert, können die Anlagen damit in der Regel ans Netz angeschlossen werden.

Die bislang unverhältnismäßig strengen Regelungen beim Netzzugang gewerblicher PV-Systeme sollen darüber hinaus in mittleren Leistungsklassen vereinfacht werden (u.a. Erhöhung des Schwellenwertes zur Anlagenzertifizierung).

Zur Verlegung von Netzanschlusskabeln zwischen PV-Freiflächenanlagen und Netzanschlusspunkt soll gegen Entschädigungszahlung an den Grundstückseigentümer künftig ein Wegenutzungsrecht eingeräumt werden, wie es bereits im Bereich der Telekommunikation oder beim Bau von Hochspannungsleitungen existiert.

Weg frei für biodiversitätsfördernde Solarparks


Mit dem Solarpaket 1 will das Bundeskabinett nach Ansicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) auch biodiversitätsfördernde Solarparks stärker fördern. „Mit den neuen Regelungen für extensive Agri-PV können Energieerzeugung, Landwirtschaft und Naturschutz auf einer Fläche vereint werden. Jetzt muss auch das Agrarrecht so angepasst werden, dass Photovoltaik endgültig kein Fremdkörper mehr für die Landwirtschaft ist“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Die Erweiterung der Flächenkulisse für Solarparks ist laut bne ein echter Paradigmenwechsel. Mit der neuen Opt-out Regelung würden Flächen von vornherein für die Nutzung als Solarpark freigegeben, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese grundlegende Neuregelung sei eine wichtige Voraussetzung für den nötigen Ausbau im Gigawattmaßstab. Last, not least wird das neue Wegerecht für Anschlussleitungen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen beschleunigen und die Netzanschlusskosten reduzieren.

„Leider verpasst die Bundesregierung die Chance, die Anforderungen für eine umfassende Beschleunigung von Netzanschlüssen verpflichtend vorzugeben. Bei Kleinanlagen könnte zudem mit einfachen Herkunftsnachweisen und weniger restriktiven Vorgaben zur Steuerbarkeit von Anlagen in der Direktvermarktung weitere Bürokratie abgebaut werden“, sagt Busch.

Bauernverband befürchtet weiteren Flächenverlust

Der Deutsche Bauernverband rechnet bis 2030 mit mindestens 80.000 ha zusätzlichem Flächenverlust allein durch die Photovoltaik. Agri-PV könne das Thema Flächenverlust etwas entschärfen. „Dazu gehören klare Definitionen, Konzepte und gleiche Förderrichtlinien für alle Formen der Agri-PV. Darüber hinaus müssen die Konzepte weitergedacht werden und dürfen sich nicht nur auf den Ausbau konzentrieren. Mit dem Ausbau allein ist es nicht getan, die Netze müssen ausgebaut werden und auch an Speicherlösungen muss gedacht werden, die den Strom der Erneuerbaren in Spitzenzeiten auch aufnehmen können“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

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