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Erneuerbare-Energien-Richtlinie: EU plant neue Bürokratiemonster

Die Trilogverhandlungen haben zwar Holz als erneuerbar anerkannt. Aber neue Nachhaltigkeitsnachweise werfen die Bioenergie zurück. Rückenwind gibt es dagegen für E-Fuels und Wasserstoff.

Lesezeit: 5 Minuten

Nach der Einigung im Koalitionsausschuss der Ampelregierung auf einige Streitfragen rund um die erneuerbaren Energien gab es in dieser Woche auch eine wegweisende Entscheidung der EU künftigen Nutzung von Biomasse: Am Donnerstag Morgen ist eine vorläufige politische Einigung zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Renewable-Energy-Directive, RED III) von Rat, Kommission und EU-Parlament in Brüssel erzielt worden.

Bereits gestern waren erste Infos dazu durchgesickert. Inzwischen haben mehrere Politiker und Verbände dazu Stellung genommen. Während die Holzbranche erleichtert über die Einigung ist, sieht die Biogasbranche drastische Einschnitte auf die Betreiber von bestehenden Anlagen zukommen.

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Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist die zentrale Rechtsnorm der EU zur Regelung der Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Sie enthält auch verbindliche Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Der vorläufigen politischen Einigung folgt nun ein formaler Prozess zur Annahme der Ergebnisse durch die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament.

Anschließend wird die Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Kraft treten und muss noch durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Erst nach Zustimmung aller Gesetzgeber, kann die überarbeitete Erneuerbaren-Energie-Richtlinie in Kraft treten. Die finale Bestätigung ist nach der Sommerpause zu erwarten.

Waldholz bleibt erneuerbar

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat erleichtert darauf reagiert, dass die vom EU-Parlament geforderte Einschränkung der Anerkennung von Waldholz als erneuerbare Energie vom Tisch ist. „Jetzt haben wir uns gegen die Unvernünftigen und Ideologen durchgesetzt, die lieber Holz verfaulen lassen und Erdgas und Öl verheizen wollen. Brüssel hat am Ende doch noch erkannt, dass Holz aus unseren Wäldern ein wichtiger erneuerbarer Energieträger ist. Tragisch, dass die Bundesregierung hier so schräg unterwegs war“, sagt der Minister.

Nötig seien mehr, nicht weniger Pflege der Wälder und ein klares Bekenntnis zu den Waldbauern anstatt Stilllegungs- und damit Enteignungsdebatten.

Neuer Bürokratieaufwand

Trotzdem sei das Verhandlungsergebnis keineswegs optimal, denn die staatliche Förderung von Holzenergieanlagen werde zukünftig nur eingeschränkt möglich sein. Um förderfähig zu sein, müssen Anlagenbetreiber zukünftig nachweisen, dass nur Holz eingesetzt wird, das als Rohstoff für die industrielle, stoffliche Nutzung nicht geeignet ist.

„Aus dieser unnötigen Vorgabe wird ein enormer Bürokratieaufwand entstehen. Wir müssen weiter höllisch aufpassen dass nicht die nächste praxisfremde Gemeinheit durch die bürokratische Hintertür kommt. Unsere Waldbesitzer sowie unsere Forst- und Holzwirtschaft wissen selbst tausendmal besser als die Bürokraten und Ideologen, welches Sortiment für welche Nutzung zu vermarkten ist“, erklärt Aiwanger.

In Zeiten der Energiekrise sei Deutschland auf Holz als sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energieträger angewiesen. Unabhängig von den Verhandlungsergebnissen in Brüssel stehen wir weiter fest zu Holz.“

Biogasbranche spricht von Vertrauensverlust

Nach den Verhandlungsergebnissen sollen ab 2026 alle Biogasanlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von 2 Megawatt (etwa 800 kW elektrisch), die mindestens 15 Jahre in Betrieb sind, Treibhausgaseinsparungen in Höhe von 80 % nachweisen, um z.B. eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten zu können.

„Angesichts fehlender praxisgerechter Berechnungswege, zu ambitionierter Anforderungen für Bestandsanlagen und zu kurzer Übergangsfristen ist die Einführung von Treibhausgaskriterien für Bestandsanlagen ein Schlag ins Gesicht für die deutsche Biogaserzeugung“, kritisiert Horst Seide, Präsident des Fachverband Biogas. Es sei ein massiver Eingriff in den Bestands- und Vertrauensschutz der Anlagenbetreiber, widerspräche sämtlichen Zielsetzungen der EU zur Steigerung der Biogaserzeugung und setze die Axt am Anlagenbestand an.

„Auch für die Investitionssicherheit und zukünftige Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien leistet die EU damit einen Bärendienst. Es ist zudem in keinster Weise nachvollziehbar, dass Bestandsanlagen höhere Anforderungen als Neuanlagen erbringen müssen“, sagt der Präsident. „Die chaotische Einführung der Nachhaltigkeitskriterien der RED II hat bereits gezeigt, wieviel Schaden überbordende Bürokratie und nichtnachvollziehbare Regelungen anrichten können – dies darf sich nicht wiederholen“, fordert Seide.

Deutschland sollte auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass das mögliche Versehen behoben werde und Bestandsanlagen ebenfalls erst ab 2036 umfassende Auflagen erfüllen müssten. Zudem müsse die Bundesregierung in der Umsetzung der RED III jetzt dafür sorgen, dass es nicht zum Kahlschlag bei Biogasanlagen kommt, indem beispielsweise ausreichend Flexibilität bei der Berechnung und zusätzliche Standardwerte zur Verfügung gestellt werden sowie Nachweisverfahren auf ein Minimum beschränkt und ausreichend Übergangsfristen gewährt werden. „Sonst droht Deutschland, dass große Teile des gut funktionierende Anlagenpark aufgrund überbordender Bürokratie frühzeitig vom Netz geht.“

Rückenwind für E-Fuels und Wasserstoff

Im Verkehrssektor müssen die Emissionen laut Trilog-Einigung um 14,5% reduziert werden. Eine kombinierte Quote, in Höhe von 5,5 % fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie E-Fuels wird im Transportsektor bis 2030 verpflichtend. Zudem konnte eine bindende Unterquote von einem Prozent für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) verabschiedet werden. Vorläufig können so die ersten notwendigen Investitionen angereizt werden.

„Die verabschiedeten Ziele sind ein starkes Signal und führen zu notwendigen Investitionen in Klimaschutztechnologien“, begrüßt Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance die Entscheidung. „Die verbindliche Quote wird den Hochlauf von grünem Wasserstoff sowie von E-Fuels industriell skalieren.“ Ein Prozent RFNBOs bedeutet laut Diemer eine Nachfrage an Wasserstoff und E-Fuels von rund 36 Terawattstunden – das entspricht einer installierten Elektrolyseleistung von 15 GW. „Auch wenn das Ergebnis für mehr Klimaschutz noch ambitionierter hätte ausfallen können – bis zu 5% eFuels wären möglich gewesen: Das ist ein guter Anfang und schafft Planungs- sowie Investitionssicherheiten!“

Das Parlament hatte zuvor eine Quote von 5,7 % für RFNBOs und 2,2 Prozent für fortschrittliche Biokraftstoffe vorgeschlagen. „Hochgerechnet schafft die kombinierte Quote nun ein Ausbaupotenzial von 200 TWh, was ca. 20 Milliarden Liter Diesel-Äquivalent entspricht. Gleichzeitig werden bei Zielerreichung jährlich mehr als 60 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Das entspricht dem Ausstoß von rund 40 Millionen Fahrzeugen. Außerdem sind die bindenden 1 % für RFNBOs mehr als doppelt so viel, als bislang in den entsprechenden Verordnungen für die Luft- und Schifffahrt diskutiert wird“, rechnet Diemer vor.

Neben den Sektorzielen für den Verkehr muss auch die Industrie Wasserstoff und E-Fuels einsetzen. Bis 2030 müssen 42 % des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Energien stammen. „Die Vorgaben für die Industrie unterstreichen die Notwendigkeit, den Wasserstoffsektor zeitnah zu skalieren und die wachsende Nachfrage zu befriedigen“, meint Diemer.

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