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Kritik am Paket „Fit for 55“

EU plant mit der RED III Einschränkungen bei der Bioenergie

Der Bundesverband Bioenergie befürchtet, dass mit den Vorschlägen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie Bioenergie nicht nur stark eingeschränkt, sondern bestehende Anlagen abgebaut werden.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Kommission plant zum Erreichen der schärferen Klimaschutzziele, zusammen mit dem „Fit for 55“-Paket auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zu überarbeiten. Aus Sicht des Bundesverbandes Bioenergie (BBE) müssten die Vorschläge zur RED III eigentlich neuen Schwung für die Bioenergie bringen. Denn gerade im Wärme- und Verkehrsbereich führe an der Bioenergie aus regionaler Herkunft kaum eine Lösung vorbei.

Doch das Gegenteil ist der Fall. Anstatt, dass die EU mit der RED III sowie der Verordnung zur Einbeziehung der Treibhausgasemissionen und -senken aus dem Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) Einschränkungen und Hürden für die Bioenergie aus dem Weg räumt, drohen neue Auflagen.

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Rückwirkung verletzt Vertrauensschutz

Besonders kritisch sieht der BBE, dass mit der Überarbeitung der RED II eine rückwirkende Treibhausgasminderungspflicht droht. Damit würde der Vertrauens- und Investitionsschutz unterlaufen. Dies würde besonders den Fortbestand für Biogasanlagen gefährden und zusätzlichen Aufwand und Kosten für die landwirtschaftlichen Biogasanlagen, aber auch Holzenergieanlagen verursachen. „Wir haben auch kein Verständnis für die zahlreichen Einschränkungen der energetischen Holznutzung, indem beispielsweise durch Absenkung der Größenschwelle für die Zertifizierungspflicht zusätzliche Anlagen aufwändige und kostspielige Zertifizierungen leisten müssten. Dies konterkariert die zahlreichen sinnvollen Ziele der EU-Kommission für einen kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäude, Fernwärme oder Industriebereich.“

Stilllegung im Forst droht

Mit Blick auf den Forstbereich und die energetische Holznutzung sieht der BBE es kritisch, dass nicht nur in den Vorschlägen für die RED II neue Waldnutzungseinschränkungen verankert werden sollen, sondern auch mit unrealistischen Zielen für Treibhausgassenken in der LULUCF-Verordnung die Waldstilllegung forciert wird. Nach Einschätzung des BBE würden damit die nachhaltige Nutzung heimischer Holzressourcen eingeschränkt und Verlagerungseffekte der Holzernte in Drittstaaten ausgelöst. „Es ist unverständlich, wie die Vorschläge zur LULUCF-Verordnung mit völlig aus der Luft gegriffenen und unrealistisch hohen Zielen für Treibhausgassenken im Wald einseitig auf Waldstilllegung setzen können und damit die Holzverwendung für stoffliche und energetische Nutzung als Ersatz fossiler Rohstoffe behindert würde. Die EU muss verstehen, dass wir es im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft mit natürlichen und dynamischen Prozessen zu tun haben und sich die CO2-Bindungsleistung des Waldes nur bedingt an politische Vorgaben hält,“ fordert Heinrich in seiner Bewertung der Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung der LULUCF.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass der deutsche LULUCF-Bereich im Jahr 2030 Treibhausgase in Höhe von knapp 31 Mio. t CO2 binden soll, während die Projektion der Bundesregierung, basierend auf Daten des Thünen Instituts, aufgrund einer nachlassenden CO2-Bindungsleistung und Alterseffekten im Wald von Emissionen in Höhe von 22 Mio. t CO2 ausgeht.

Unverständnis bei geplanten Steuern auf Bioenergie

Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie der EU und die Orientierung an der Umweltwirkung stößt beim BBE insgesamt auf ein positives Echo, wenngleich die Einbeziehung von Bioenergie scharf kritisiert wird. „Wer den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger will, muss dafür sorgen, dass erneuerbare Energien so günstig wie möglich am Markt angeboten werden können. Die Pläne in der Energiesteuerrichtlinie für Mindeststeuersätze auf Bioenergie sind ein Beispiel dafür, wie die EU-Kommission ihre eigenen Klima- und Energieziele ausbremst und ein inkohärentes Paket abliefert. Wir fordern, dass für Bioenergie selbstverständlich ein Nullsteuersatz gewährt werden muss“, so BBE-Vorstand Heinrich.

Einschränkung der Rundholznutzung

Auch der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) kritisiert die Pläne der EU zur Einschränkung der Bioenergie. Neben den genannten Kritikpunkten sieht der DeSH einen weiteren: So will die EU-Kommission mit der RED III einen „delegierten Rechtsakt“ erlassen, um die energetische Nutzung von Rundholz zu beschränken. „Hier liegt aus unserer Sicht ein verzerrtes Bild der Holzenergie zugrunde. Denn die moderne Holzenergie zeichnet sich insbesondere durch ihre Ressourceneffizienz aus“, betont DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. So werde Wärme und Energie in modernen KWK-Anlagen durch Reststoffe zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen erzeugt. Eine ordnungsrechtliche Festlegung des Kaskadenprinzips würde nicht nur Rohstoffmärkte grundlegend durcheinanderbringen, viele Unternehmen vor wirtschaftliche und technische Unzumutbarkeiten stellen, sondern zum Hemmnis notwendiger Investitionen in Erneuerbare Energie und Energieeffizienz in der Holzindustrie führen.

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