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Versorgungssicherheit

Fachverband Biogas: Bioenergie statt Kohle als Problemlöser

Immer noch setzt das Bundeswirtschaftsministerium auf fossile Energie anstelle von heimischem Biogas als möglichen Ersatz bei einem Gaslieferstopp. Dagegen läuft die Bioenergiebranche Sturm.

Lesezeit: 2 Minuten

Gestern wendeten sich die Trägerverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie mit einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, welches jüngst einen Entwurf für ein Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz veröffentlicht hat. Der Entwurf sieht im Wesentlichen vor, bei einer möglichen Gasmangellage die Stromerzeugung aus Erdgas durch Inbetriebnahme von fossilen Kraftwerken aus der Netzreserve zu reagieren. Die großen Potenziale nachhaltiger Bioenergie werden unverständlicher Weise jedoch nicht adressiert. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros, kommentiert im Namen der Verbändegemeinschaft:

„Neue Anreize für Alternativen zur Erdgasverstromung sind im Angesicht von Versorgungssicherheit und geopolitischen Erwägungen in der Energie- und Klimapolitik zwar ein unabdingbarer Schritt, jedoch ist nicht nachzuvollziehen, warum sich der Gesetzesentwurf auf Anreize für fossiler Kraftwerke beschränkt. Der Entwurf liest sich wie eine Gnadenfrist für Kohlekraftwerke und vernachlässigt die großen Potenziale nachhaltiger Bioenergie!“ Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen erzeugen laut Rostek heute in Deutschland ca. 50 Terawattstunden (TWh) zuverlässig Strom und 172 TWh Wärme. Viele dieser Anlagen seien in der Lage, kurzfristig ihre Strom-, Wärme- und/oder Gasproduktion zu erhöhen und die Gasspeicher zu schonen.

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Viele regulatorische Hürden

Um dieses Potenzial zu heben, sollten regulatorische Einschränkungen für eine Erhöhung der Energieproduktion kurzfristig und befristet ausgesetzt werden. Zum einen kann die sogenannte Höchstbemessungsleistung ausgesetzt sowie mehr Flexibilität für den Erhalt des Güllebonus zugelassen werden. „Neben jenen Punkten, welche noch in der aktuellen EEG-Novelle angegangen werden könnten, gibt es weitere genehmigungsrechtliche Stellschrauben im Baugesetzbuch sowie im Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese Maßnahmen sind nicht nur günstiger, sondern auch nachhaltiger als eine einseitige Ausweitung der fossilen Stromerzeugung.“

Die komplette Übersicht der wichtigsten Maßnahmen, die nun angegangen werden sollten, finden sich in einer Stellungnahme der Bioenergieverbände, welche auf der Homepage des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden ist.

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