Mit dem Strompreisanstieg im vergangenen Jahr suchen viele Haushalte auf dem Land nach Möglichkeiten, Strom selbst zu produzieren. Seit über zehn Jahren bietet die Firma PSW Energiesysteme aus Celle Kleinwindräder an. Das Interesse an der Technik ist seit letztem Jahr enorm gestiegen, berichtet Geschäftsführer Dr. Hartwig Schwieger – nicht nur bei Landwirten, sondern auch bei Privathaushalten und Gewerbebetrieben. Im top agrar-Interview erläutert er, wo es noch regulatorischer Hürden gibt.
Wie hat der Strompreisanstieg im vergangenen Jahr die Nachfrage nach Kleinwindkraftanlagen verändert?
Schwieger: Das ohnehin große Interesse ist enorm gestiegen, die Nachfrage war um ein Vielfaches höher, als wir bedienen konnten. Etwa die Hälfte der Anfragen kommt aus der Landwirtschaft. Es gibt auch viele Privathausbesitzer, z.B. in Ortsrandlage, die ein Kleinwindrad installieren wollen.
Sind den Kleinwindräder auch am Ortsrand geeignet und genehmigungsfähig?
Schwieger: Auf jeden Fall. Wichtig ist, dass es keine Hindernisse, z.B. Bäume in den Hauptwindrichtungen gibt, die den Wind bremsen und verwirbeln. Während die Genehmigung innerorts schwierig ist, gibt es bei freien Ortsrandlagen kaum Probleme.
Kleinwindkraftanlagen werden in den Bundesländern unterschiedlich genehmigt. Was hat sich aus Ihrer Sicht bewährt, wo gibt es Probleme?
Schwieger: Die Lage kann man an drei Beispielen beschreiben: Im Bundesland Schleswig-Holstein haben wir durchweg gute Erfahrungen gemacht, hier gibt es kaum Probleme. In Niedersachsen gibt es große Unterschiede bei den Landkreisen. Einige behandeln Kleinwindräder fast wie große Windenergieanlagen mit allen Auflagen. Die Lage hat sich seit Anfang 2022 allerdings geändert: Kleinwindanlagen bis 15 m Gesamthöhe sind in Niedersachsen im Außenbereich und in ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten ohne Begrenzung des Rotordurchmessers genehmigungs- und verfahrensfrei. Damit ist Niedersachsen bundesweit führend. In Nordrhein-Westfalen dagegen sind Anlagen nur bis 10 m Gesamthöhe und 3 m Rotordurchmesser genehmigungsfrei. Das ist für den wirtschaftlichen Betrieb eines Kleinwindrades viel zu klein. Zudem wird die neue 1000 m-Abstandsregelung für Großwindanlagen teilweise auch auf Kleinwindanlagen angewendet. Die Lage zeigt: Wenn die Politik die Technik nicht will, wird es sehr schwer.
Wie sieht es mit der Wirtschaftlichkeit aus?
Schwieger: Meist wird der Strom für den Eigenverbrauch genutzt. Bei den gestiegenen Strompreisen ist das ideal. Eine Maschine mit 10 kW und 15 m Gesamthöhe kann an angemessenen Standorten zwischen 5000 und bis über 20.000 kWh Strom pro Jahr produzieren. Die Stromerzeugungskosten liegen bei 15 bis 25 ct/kWh. Der Strom, den der jeweilige Haushalt nicht benötigt, wird in der Regel ins Netz eingespeist. Früher hat der Netzbetreiber dafür die Vergütung für Großwindanlagen in Höhe von ca. 7-9 ct/kWh gezahlt. Heute wird bei diesen die Vergütung aber über das Ausschreibungsverfahren ermittelt, es gibt keinen gesetzlich festgelegten, einheitlichen Tarif mehr. Darum handeln die Netzbetreiber ganz unterschiedlich: Einige zahlen nur den Börsenpreis, andere gewähren eine freiwillige Vergütung.
Was müsste sich ändern?
Schwieger: Es wäre es aus unserer Sicht wichtig, dass es für Kleinwindanlagen eine bundesweit einheitliche Lösung im Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt. Sinnvoll wäre eine Gleichstellung mit der jeweiligen Photovoltaik-Vergütung. Das wäre auch als Stütze des ländlichen Raums wünschenswert. In Dänemark und den Niederlanden gibt es bereits weitaus bessere Vergütungen und Regelungen.
Bei der Photovoltaik ist ja heute ein Speicher Standard, um den tagsüber erzeugten Strom auch nachts verbrauchen zu können. Halten Sie das bei der Kleinwindkraft ebenfalls für sinnvoll?
Schwieger: Bei einem Kleinwindrad ist ein Speicher in der Regel nicht nötig. Wir haben in Deutschland rund 2000 Sonnenstunden im Jahr. Ein Jahr hat fast 9000 Stunden. Das zeigt, dass das Solarangebot nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Wind weht dagegen in ausreichender Menge an 5000 bis 8000 Stunden im Jahr, also nahezu jeden Tag und auch nachts; und vor allem in der dunklen Jahreszeit. Wer ein Kleinwindrad und eine Photovoltaikanlage kombiniert, kann sich eine sehr effektive, regenerative Energieversorgung aufbauen. Aber auch nur mit der Kleinwindkraft allein kann der Hausbesitzer ohne Speicher einen Großteil seines Strombedarfs selbst erzeugen.
Mit den 5000 kWh, die Sie genannt haben, produziert ein Windrad ja meist mehr Strom, als ein Privathaushalt benötigt. Welche Möglichkeiten gibt es, diesen sinnvoll zu nutzen?
Schwieger: Das fängt mit der Wärme an: Eine Wärmepumpe benötigt vor allem im Winter Strom, wo es meist mehr Wind gibt als im Sommer. Darum ist ein Kleinwindrad hier eine ideale Stromquelle. Ebenso denkbar wäre ein zusätzlicher Heizstab, um überschüssigen Strom in Wärme umzuwandeln, bevor man ihn zu Niedrigpreisen ins Netz einspeist. Eine weitere sinnvolle Nutzung ist z.B. das Laden eines Elektroautos. Gut wäre es jedoch für die Erzeuger wie für die Netzbetreiber, wenn es eine auskömmliche Einspeisevergütung für die Kleinwindenergie gäbe und die zeitweise nicht benötigte Energie sinnvoll in der Nachbarschaft oder im nächsten Ort verwertet wird.