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topplus Künstliche Erhöhung des Gaspreises

Neuer Rückschlag für Biogas: Gasumlage trifft auch Biomethan

Während Bundeskanzler und Wirtschaftsminister um fossiles LNG betteln, wirft der Gesetzgeber die heimische Biogasproduktion mit einem neuen Gesetz weiter zurück. Die Branche läuft dagegen Sturm.

Lesezeit: 9 Minuten

Zur Sicherung der Wärme- und Energieversorgung im kommenden Winter wird von Oktober an eine befristete Gas-Sicherungsumlage erhoben. Diese liegt zu Beginn des Umlagezeitraums (ab dem 1. Oktober) bei 2,4 Cent, wie der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) bekannt gab.

Hintergrund für die Umlage ist laut Bundeswirtschaftsministerium die Energieknappheit. Denn Russland habe die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 ohne belastbare technische Gründe reduziert. Gasimportunternehmen müssten nun zu deutlich höheren Preisen als vereinbart am so genannten Spotmarkt Ersatz beschaffen, damit die Privathaushalte sowie die Wirtschaft weiter mit ausreichend Gas versorgt werden können. Dadurch würden zum Teil hohe und nicht zu deckende Verluste entstehen, wodurch Insolvenzen und großflächige Lieferausfälle in der Gasversorgung wahrscheinlich würden.

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Um ein solches Szenario zu verhindern, soll der Großteil dieser Ersatzbeschaffungskosten ab Oktober solidarisch von allen Gasversorgern getragen werden, die diese dann auf die Endkunden – Privathaushalte und Wirtschaft – umlegen können. Die Umlage ist per Rechtsverordnung von der Bundesregierung beschlossen worden; Rechtsgrundlage ist § 26 des novellierten Energiesicherungsgesetzes.

Folgen für Biomethan

Die Gasumlage hat auch Folgen für den Biogasmarkt. „Dem Vernehmen nach sollen die Ersatzbrennstoffkosten nicht auf Erdgasverbraucher umgelegt werden, sondern auf Gasverbraucher insgesamt, also auch auf die Verbraucher von erneuerbaren Gasen wie Biomethan und grünem Wasserstoff“, kritsiert der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Das würde laut BEE die Energiewende in mehrfacher Hinsicht zurückwerfen:

  • Es wäre ein fatales Signal, wenn Biomethan-Kunden nun die Zusatzkosten dafür tragen müssten, dass andere Kunden auf billigeres Importgas gesetzt haben.
  • Die Umlage könnte auch europäischen Zielen entgegenstehen: Die Europäische Kommission hat mit ihren „RepowerEU“-Plan festgelegt, zum Zweck der Versorgungssicherheit die europäische Produktion von Biomethan und grünem Wasserstoff hochzufahren. Eine Umlage, die erneuerbare Gase ebenso belastet wie fossile Gase, würde diesem Ziel im Wege stehen.
  • Darüber hinaus drohen unzumutbare und ungerechtfertigte Härten für die Betreiber kleinerer Biomethan-Blockheizkraftwerke. Betreiber, die typischerweise mit der Abwärme ein Gewächshaus oder Mehrfamilienhäuser beheizen, können aufgrund fixer Verträge die zusätzlichen Kosten nicht umlegen.

Darum appelliert der BEE, Verbraucher von erneuerbaren Gasen von der Umlage auszunehmen.

Kraftstoff und Düngemittel betroffen

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet, dass Biomethan in den verschiedenen Verwendungen (Strom, Wärme, Kraftstoff) ebenfalls mit der Gasumlage belegt wird. Details einer Gasumlagen-Verordnung lägen derzeit noch nicht vor. Die Bioenergieverbände und der DBV würden daher über das Hauptstadtbüro Bioenergie darauf drängen, Biomethan als erneuerbares Gas von der Umlage auszunehmen.

Auswirkungen hätte die Umlage laut DBV auch auf die Düngemittelproduktion: Denn auch Düngemittelhersteller sollen damit belastet werden. SKW Piesteritz habe bereits angekündigt, ab Oktober die Produktion aus Kostengründen einstellen zu müssen. Nicht betroffen seien dagegen Kunden von Flüssiggas/LPG.

„Die Umlage wird das Gas beim Verbraucher teurer machen und damit weniger attraktiv. Die Auswirkungen auf den Markt sind schwer einzuschätzen. Die Lieferverträge und damit Erlöse der Biogasanlagen für das Biomethan sollten davon aber unberührt sein“, erwartet Oliver Bade, Vertriebsleiter des Unternehmens BST Innova.

„Verschärfend werden diese Geschäftsmodelle gefährdet, da eine Weitergabe der nicht einkalkulierten Kosten für das Bezugsmethan nicht immer so einfach möglich ist“, ergänzt Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer beim Fachverband Biogas.

Rückschlag für Bio-LNG

Die Umlage könnte gerade die aufkeimende Umstellung von der Vorortverstromung auf die Produktion von Bio-LNG gefährden. Die LNG-Verflüssigung von Biomethan wird im Rahmen der EU-Richtlinie „RED-II“ besonders gefördert, um die die THG-Belastungen gerade im Schwerlastverkehr zu reduzieren. „In Deutschland entstehen in diesem Kontext gerade ein engmaschiges Tankstellennetz und ca. zehn größere Verflüssigungsanlagen. Die Verflüssigungsanlagen beziehen zwar physisch Erdgas, das jedoch mit THG-Quotenzertifikaten bilanziell abgedeckt ist“, erklärt Olaf Brandes, Projektmanager bei der Loick Bioenergie GmbH aus Dorsten (Nordrhein-Westfalen).

Die Anlagenbetreiber sehen die Gefahr, dass die Gasumlage auch auf Biomethan-Mengen erhoben wird, die aus einem Bilanzkreislauf in einer Verflüssigungsanlage oder ein Biomethan-BHKW ausgespeist werden. „Es dürfte fraglich sein, ob die Verflüssiger diese Kosten an die LNG-Abnehmer weitergeben können, denn eine Umlage nur in Höhe des Mittelwertes von 3,25 ct/kWh, würde rein rechnerisch das LNG um ca. 50 ct/kg verteuern und würde die Etablierung dieses politisch EU-weit gewollten Geschäftsmodells deutlich erschweren“, rechnet Brandes vor.

Was die Politik, insbesondere die Umwelt-/Energiepolitik dabei seiner Meinung nach übersieht:

  • Die Biomethanproduzenten leisten bereits durch die Inlandsproduktion von Biomethan einen Beitrag in Bezug auf die Reduzierung der Importabhängigkeit von Erdgas und dürfen dafür nicht bestraft werden, indem sie nun per Verordnung die Gasimporteure unterstützen müssen.
  • Die Biomethanproduzenten leisten einen großen Beitrag zur CO2-Minderung, das ist EU-weit politisch gewollt und es entstehen gerade diesbezügliche Lieferketten und Geschäftsmodelle. Die Belastung dieses Sektors mit einer Umlage wäre kontraproduktiv und würde falsche Anreize setzen und die Preise für wünschenswerte Kraftstoffe und Kraftwärmekopplung in die Höhe treiben
  • LNG-Mengen, die in Rotterdam, Swinemünde oder künftig Stade angelandet und im Kraftstoffsektor eingesetzt werden, sind nicht von der Umlage betroffen, LNG-Mengen, die in Deutschland produziert werden, unterliegen in der Regel der Umlage, die beim Maximalwert von 5 ct/kWh den LNG-Preis um mehr als 75 ct/kg erhöht und dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsches LNG darstellt.
  • Damit bietet die Umlage auch den Fehlanreiz, im Inland produzierte Gas- bzw. Biomethanmengen ins benachbarte Ausland zu exportieren, wo keine Umlage erhoben wird. Dann würden die Verflüssigungsanlagen in Polen, den Niederlanden oder Dänemark gebaut werden.

Politischer Druck

Die Entwicklung stößt auch deshalb in der Biogasbranche auf Kritik, weil die Bundesregierung im Ausland seit Wochen nach Alternativen zu russischem Erdgas sucht. Aktuell loten beispielsweise Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Habeck im kanadischen Montreal Möglichkeiten für Energielieferungen aus. „Es wäre völlig unverständlich, dass die Umlage importiertes, fossiles LNG gegenüber Bio-LNG bevorzugt. Im Ergebnis würde es dazu führen, dass sinnvolle und notwendige Investitionen verschoben oder verhindert werden – das kann nicht im Interesse der Bundesregierung sein“, erklärt Jörg Fischer, Chief Financial Officer (CFO) des Anlagenherstellers Envitec Biogas. Darum hat das Unternehmen über den Biogasrat eine Klarstellung beim Bundeswirtschaftsministerium angefordert. „Eine Antwort steht derzeit noch aus. Wir können uns jedoch nicht vorstellen, dass dem Ausbau der erneuerbaren Energien weitere Hürden in den Weg gelegt werden sollen“, sagt Fischer.

"EnSiG §26 sieht vor, dass die Gasumlage solidarisch auf alle Gaskunden umgelegt wird. Das ist kein leichter Schritt, aber damit werden die Lasten gleichmäßiger verteilt. Die Alternative, die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung nur auf die Kunden von Gasimporteuren, deren zugesagte Lieferungen aus Russland ausfallen, weiter zuwälzen, würde dagegen zu eher zufälligen und extremen Diskrepanzen und sozialen Schieflagen führen und in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen", sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf top agrar-Anfrage.

Großes Potenzial der Biogasanlagen

„Die sprunghaft angestiegenen Energiekosten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Seit Wochen gilt es, wo möglich Erdgas einzusparen aber auch neue Wege zu finden, es zu ersetzen. Biogasanlagen haben ein großes Potenzial, das wir jetzt verstärkt in den Energiemix mit einbeziehen müssen“, forderte Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (16. August), anlässlich seines Besuchs bei der Bioenergie Ganterhof GmbH & Co (Landkreis Ravensburg) im Rahmen der Sommertour.

Die Biogasproduktion auf Basis regional vorhandener Ressourcen habe seit dem russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stark an Bedeutung gewonnen. Durch bis zu zwölf Monate eingelagerte Substrate und bisher ungenutzter Reststoffe und Nebenprodukte aus der Lebensmittelverarbeitung, wie beispielsweise Apfel- und Traubentrester, bestehe ein bisher ungenutztes Potenzial. „Wir können mit dem bereits vorhandenem Material über die Wintermonate die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas um 20 bis 30 % steigern. Dafür müssen wir jetzt die gesetzlichen Beschränkungen für Anlagenbetreiber zeitlich befristet flexibilisieren. Diese Maßnahmen wären sofort wirksam und tragen direkt zum Entschärfen der Gasmangellage bei“, betonte Minister Hauk.

Die Bioenergie Ganterhof GmbH & Co. KG versorgt seit vielen Jahren die benachbarte Firma Vetter Pharma mit erneuerbarer Energie. Etwa ein Drittel des erzeugten Biogases wird über eine Gasleitung für den Betrieb eines Satelliten-Blockheizkraftwerkes auf dem Firmengelände bereitgestellt. Die bei der Verstromung in den Motoren entstehende Wärme wird als Prozesswärme verwendet und in ein Nahwärmenetz zur Versorgung von weiteren zehn Gewerbebetriebe eingespeist. „Die Energiepartnerschaft zwischen dem Biogasbetrieb der Familie Christ und der Firma Vetter Pharma ist beispielhaft für einen starken, krisenfesten Ländlichen Raum, weil er nahezu energieautark und damit weniger anfällig für internationalen Krisen und Lieferketten ist“, lobte Minister Hauk.

Durch die Vor-Ort-Verstromung von Biogas werde weniger Erdgas zur Stromerzeugung benötigt. Hauk unterstrich, dass jede Kilowattstunde zähle, die das Land jetzt selbst erzeugen könne. „Das größte Pfund der Bioenergie ist, dass sie speicherbar und zu jeder Zeit abrufbar ist. Sie ergänzt den erneuerbaren Energiemix aus Wind und Sonne. Es ist klar, dass die Aktivierung der Biogasanlagen allein uns nicht unabhängig vom russischen Erdgas macht. Aber es zählt jede Maßnahme, jeder Schritt in diese Richtung! Dafür setze ich mich ein“, betonte Minister Hauk.

Hocker fordert Änderung im BauGB

"Um unsere Unabhängigkeit bei der Energie- und vor allem der Gasversorgung weiter zu erhöhen, müssen wir auch die noch ungenutzten Potentiale der Biogaserzeugung voll ausschöpfen. Dazu muss die Begrenzung der Privilegierung von Biogasanlagen auf eine Biogasproduktion im Baugesetzbuch zumindest befristet ausgesetzt werden. Auch die Vorgabe, dass bei der Privilegierung mindestens 51 % der Biomasse aus dem eigenen oder einem nahegelegenen, privilegierten Betrieb stammen muss, hemmt die Biogasproduktion, da etwa Gülle aus gewerblichen Tierhaltungen nicht genutzt werden kann“, kritisiert der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker. Dieses Hemmnis sollte nun auch rasch ausgeräumt werden. Der Fehler des Wirtschafts- und Bauministeriums, dass dies nicht gleich im Zuge des Osterpakets umgesetzt wurde, müsse nun schnellstmöglich korrigiert werden, um den Betrieben und Anlagenbetreibern Planungssicherheit zu geben.

"Die Bundesregierung prüft derzeit intensiv eine Vielzahl von Optionen, die dazu beitragen können, kurzfristig weniger Erdgas im Stromsektor einzusetzen und insgesamt die Versorgungssicherheit im Energiesektor zu stärken. Dazu zählen auch Maßnahmen zur vorübergehenden Ausweitung der Erzeugung von Biogas", heißt es im Bundeswirtschaftsministerium. Diese seien Gegenstand der laufenden Prüfungen und Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, die derzeit mit Hochdruck vorangetrieben würden. Die Maßnahmen sollen möglichst kurzfristig umgesetzt werden.

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