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Praxisferne Nachhaltigkeitsvorgaben gefährden flexible Biogaserzeugung

Biogas Betriebe müssen aufwändige Nachhaltigkeitsnachweise für die Stromerzeugung aus Biomasse vorbringen. Die Biogasverbände fordern einen „Runden Tisch“ , um das praxisgerechter zu gestalten.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit 2022 muss die Stromerzeugung aus Biomasse einen aufwändigen Nachweis über die Nachhaltigkeit erbringen. Die Erfahrungen nach über einem Jahr Zertifizierung zeigen, dass die sichere und flexible Stromerzeugung aus Biomasse aufgrund zunehmend praxisferner und komplexer Gesetze und Verordnungen gefährdet ist.

Jetzt haben sich die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie in einem Briefes an die zuständigen Minister gewendet und die Einrichtung eines Runden Tisches für die Bioenergiebranche gefordert, um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen einfacher und praxistauglicher zu gestalten sowie sich frühzeitig mit den zusätzlichen Anforderungen der neuen Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) auseinanderzusetzen.

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Immer mehr Bürokratie

„Die ständig steigenden Auflagen verbunden mit immer mehr und kostenintensiver Bürokratie nehmen der Branche mehr und mehr die Luft zum Atmen und führen auf kurz oder lang zum Ausstieg aus der Energieproduktion“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Die in 2022 umgesetzte Erweiterung der Nachhaltigkeitszertifizierung auf die Stromerzeugung aus gasförmiger und fester Biomasse nach den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sei für die Bioenergie insgesamt desaströs verlaufen: Deutschland habe sich entschieden, diese schneller als alle anderen EU-Staaten umzusetzen, obwohl es an den nötigen rechtlichen und organisatorischen Grundlagen fehlte. Sollten Bioenergieanlagenbetreiber die oft nur schwer erfüllbaren Formalien nicht einhalten, auch wenn sie selbst schuldlos sind, drohe ein Ende der EEG-Vergütung. „Für eine Vielzahl von Bioenergieanlagen würde dies eine Insolvenz bedeuten. Dies bahnt sich nun bei der anstehenden Umsetzung der RED III erneut an“, kritisiert sie.

Der für den September geplante Beschluss der RED III im EU-Parlament sorgt nach Angaben des Hauptstadtbüros besonders in der Biogasbranche für großen Unmut und Verunsicherung. Niemand wisse, wie die zukünftig benötigten Kalkulationen der Treibhausgaseinsparungen rechtssicher umgesetzt werden könnten.

Ungeklärte Fragen

Wie ein rotes Band zögen sich ungeklärte und praxisferne Umsetzungsfragen durch überhastete Gesetzgebungsprozesse auf nationaler sowie europäischer Ebene. Dies sei nicht nur für die Bioenergieanlagen dramatisch, sondern könne auch gesellschaftlich sowie politisch kaum gewollt sein. Wenn die Bürokratie nicht abgebaut, sondern praxisfern umgesetzt und sogar noch ausgebaut werde, drohe ein Rückbau des Bioenergieanlagenparks. „Unser Ruf an die Politik und Behörden nach der Einberufung eines Runden Tisches, um gemeinsam praxisgerechte und pragmatische Lösungen zu finden, darf deshalb nicht ungehört verhallen“, fordert Rostek.

Große Herausforderungen

Denn besonders die Biogasbranche stehe – nicht erst seit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine – vor großen Herausforderungen und leiste gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur energetischen Versorgungssicherheit in Zeiten, in denen zuverlässige und verlässliche Strom- und Wärmebereitstellung knapp seien. Bioenergie spiele daher aktuell und auch langfristig eine entscheidende Rolle im Energiesystem Deutschlands sowie der EU.

„Die Bioenergiebranche ist bereit, Verantwortung zu übernehmen, und steht zu den Nachhaltigkeitsanforderungen sowie dem wichtigen Ziel der Klimaneutralität 2045. Gleichzeitig sind wir aber auch davon überzeugt, dass Biogas und Biomethan eine Schlüsselrolle auf diesem Weg spielen“, betont die Hauptstadtbüroleiterin.

Jetzt hofft die Branche auf den Einsatz der Bundesregierung, Biogas als Energieträger konsequent zu ermöglichen und wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Erneuerbaren durch den Abbau von Hemmnissen und Hürden zu entfesseln.

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