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Rückenwind für die Agri-Photovoltaik

Die Bundesregierung will die Solarstromerzeugung auch auf landwirtschaftlichen Flächen ausweiten. Im ersten Teil unserer Serie zur Agri-Photovoltaik zeigen wir, welche Chancen es für Landwirte gibt.

Lesezeit: 4 Minuten

Unter dem Eindruck des Ukrainekriegs und des jüngsten Berichts des Weltklimarats will die Bundesregierung die Energiewende in Deutschland schneller als bisher geplant voranbringen. Damit würde Deutschland unabhängiger von Energieimporten und stärker dazu beitragen, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, so der Plan. Eine wichtige Säule dabei ist die Photovoltaik: Die installierte Leistung soll sich bis zum Jahr 2030 von heute 60 auf 200 Gigawatt (GW) mehr als verdreifachen.

Ein wichtiges Element für den Ausbau sieht die Bundesregierung in Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen sowie auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Moorböden. Der Gesetzgeber will Photovoltaik-Anlagen auf diesen Flächen künftig im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) finanzielle fördern, heißt es in einem Eckpunktepapier, das die Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) im Februar vorgestellt haben.

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Agri-Photovoltaik im Fokus

Eine Säule dabei sind Agri-Photovoltaik-Anlagen (Agri-PV-Anlagen). Mit ihr ist es möglich, landwirtschaftliche Produkte und Solarstrom auf derselben Fläche zu erzeugen.

Die Agri-Photovoltaik soll künftig auf allen Ackerflächen über das EEG gefördert werden. Nur Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden werden aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes ausgeschlossen.

„Das Eckpunktepapier ist ein Meilenstein. Denn bislang waren Solarparks und damit auch Agri-PV-Anlagen nur sehr eingeschränkt auf Ackerflächen zulässig“, erklärt Max Trommsdorff, Agri-Photovoltaik-Experte beim Fraunhofer Institut für Solar Energiesysteme ISE in Freiburg. Über das EEG-geförderte APV-Freiflächenanlagen sind aktuell wie andere Solarparks nur auf einem 200 m breiten Streifen neben Autobahnen oder Schienen sowie auf vorbelasteten „Konversionsflächen“ wie z.B. Deponien oder ehemals von der Bundeswehr genutzten Flächen zulässig. Dazu kommen zusätzlich wenige Flächen in benachteiligten Gebieten in einigen Bundesländern.

APV-Anlagen wären auch für den Deutschen Bauernverband (DBV) ein Kompromiss. Sollten die Pläne der Bundesregierung realisiert werden, könnte die für Solarparks benötigte Fläche von heute etwa 30.000 ha bis 2030 um weitere 70.000 ha wachsen, erwartet der DBV. „Agri-PV bietet eine gute Doppelnutzung von Landwirtschaft und Stromerzeugung auf derselben Fläche“, lobt der Verband in einem Positionspapier und fordert, die Förderung hierfür zu vereinfachen.

Norm definiert Technik

Die Agri-Photovoltaik ist ein noch relativ junges Segment in Deutschland. Bislang gibt es nur wenige Anlagen, die meist in Form von Forschungs- und Pilotprojekten eingebunden sind. Seit 2021 gibt es eine Vornorm die definiert, was APV überhaupt ist (DIN SPEC 91434). Sie definiert nicht nur Begriffe, sondern teilt die APV-Systeme auch in Kategorien ein, listet Kriterien und Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung auf, erklärt Anforderungen an Planung, Technik, Installation, Betrieb und Instandhaltung. „Die Bundesregierung hat im Eckpunktepapier mit der 15 %-Forderung schon Bezug auf die Vornorm genommen“, sagt Trommsdorff, der als Autor mitgewirkt hat.

Die Norm ist aus seiner Sicht wichtig, damit sich nicht nur Hersteller und Projektierer daran orientieren können, sondern auch der Fördermittelgeber, um Missbrauch zu verhindern. „Voraussetzung ist die Kombination von Photovoltaik und Photosynthese auf einer Fläche. Ein Solardach über einem Tierstall oder Schafe zwischen den Modulen sind damit nicht gemeint“, sagt der Wissenschaftler.

Innovationsausschreibung am 1. April

In diesem Jahr sollte die Technik mehr Auftrieb gekommen: Am 1. April startet – noch auf Initiative der Vorgängerregierung – die erste und bislang einzige Innovationsausschreibung für „Besondere Solaranlagen“ mit einem eigenen Segment in Höhe von 150 MW, zu denen auch die APV zählt. Daneben können sich auch künftige Betreiber von schwimmenden Solaranlagen oder Anlagen über Parkplätzen beteiligen. Voraussetzung dabei ist eine Kombination mit einer anderen Erneuerbare-Energien-Technologie oder einem Speichersystem.

Doch diese Ausschreibung steht schon länger in der Kritik. So gibt es beispielsweise nur einen einzigen Termin, innerhalb des Segments wird nicht zwischen den einzelnen Anlagentypen unterschieden und die Gebote dürfen maximal 2 MW groß sein – im Freiflächensegment eine sehr kleine Größe. Von daher verspricht die Ankündigung der Ampelregierung, APV künftig über das EEG ohne diese speziellen Anforderungen zu fördern, wesentlich mehr Chancen für den Marktdurchbruch.

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