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Solaranlagen und PV-Freiflächenanlagen: Noch nie so viele Gebote bei Ausschreibung

Bei der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen zum Gebotstermin 1. März wurden mit 347 Gebote so viele wie nie zuvor eingereicht. Die Zuschlagswerte liegen zwischen 5,29 und 7,30 ct/kWh.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote des Gebotstermins 1. März 2023 der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen, die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind (Solaranlagen des ersten Segments) bekanntgegeben. „Erstmals seit Juni 2022 übersteigt die eingegangene Gebotsmenge die ausgeschriebene Menge wieder deutlich. Noch nie wurden in einer solchen Ausschreibung der Bundesnetzagentur so viele Gebote eingereicht. Jetzt gilt es, dieses hohe Gebotsniveau zu halten, um den notwendigen Zubau dauerhaft voranzutreiben“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die meisten Zuschläge wieder in Bayern

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Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.950 MW wurden 347 Gebote mit einem Volumen von 2.869 MW eingereicht. Damit war dies der Gebotstermin mit der höchsten Anzahl an Geboten überhaupt. 245 Gebote mit einem Umfang von 1.952 MW haben einen Zuschlag erhalten.

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (845 MW, 119 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Brandenburg (223 MW, 17 Zuschläge) und Rheinland-Pfalz (163 MW, 18 Zuschläge).

86 Zuschläge auf Grün- und Ackerland

Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge an Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt werden, insgesamt waren das 86 Zuschläge mit 851 MW. Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen – entfielen 91 Zuschläge mit 755 MW.

Die Bundesnetzagentur hatte den Höchstwert für dieses Ausschreibungssegment vor dem Gebotstermin auf 7,37 ct/kWh angehoben. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,29 ct/kWh und 7,30 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 7,03 ct/kWh und damit deutlich unter dem Höchstwert.

Es mussten 25 Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Aufgrund der hohen Anzahl an eingereichten Geboten ist dieser Wert mit unter 10 Prozent nicht überdurchschnittlich hoch.

Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. März 2023 sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen23-1 veröffentlicht

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