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Verfassungsbeschwerde zur Erlösabschöpfung eingereicht

Der Hamburger Ökostromversorger Lichtblick sieht in der Erlösabschöpfung von Erneuerbare-Energien-Anlagen eine unzulässige Sonderabgabe. Der Eingriff sei finanzpolitisch einmalig.  

Lesezeit: 3 Minuten

Lichtblick hat gemeinsam mit 25 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung eingelegt. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“, heißt es in der Beschwerdeschrift der renommierten Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen.

„Verletzung der Grundrechte“

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Dazu erklärt Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick: „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlastet. Und es ist sinnvoll, Stromerzeuger an der Finanzierung der Entlastung zu beteiligen. Die Erlösabschöpfung ist jedoch das falsche Instrument. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende. Eine Übergewinnsteuer, wie sie auch von der Öl- oder Kohlebranche erhoben wird, wäre auch für Ökostromerzeuger der angemessene und rechtssichere Weg.“

Die Bundesregierung hat die Abschöpfung mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt. Seit Dezember 2022 werden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren. Dabei werden überwiegend fiktive Erlöse angenommen. Die Regelung könne bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft werde. „Für den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner Erlöse liegen“, heißt es in der Beschwerdeschrift.

„Eingriff ist finanzpolitisch einmalig“

„Während Steuern nur auf Gewinne anfallen – also auf die Differenz zwischen realen Einnahmen und Ausgaben – schöpft der Gesetzgeber bei Stromerzeugern fiktive Einnahmen ohne Rücksicht auf die Ausgaben ab. Dieser Eingriff ist finanzpolitisch einmalig“, erläutert Adam.

In vielen Fällen führe der Eingriff dazu, dass insbesondere Solar- und Biomasseanlagen nicht wirtschaftlich weiter betrieben werden können oder ganze Geschäftsfelder bedroht sind. So sei der Markt für Direktlieferverträge (PPA) für den Abschöpfungszeitraum eingebrochen. Dabei spielen PPAs eine zentrale Rolle für die Ökostromlieferung an Haushalte und Unternehmen. PPAs garantieren laut Lichtblick zudem langfristig stabile Preise.

Finanzbedarf ist gar nicht so hoch

Auch die fehlende Begrenzung der Erlösabschöpfung auf den tatsächlichen Finanzbedarf sei rechtswidrig, heißt es in der Beschwerdeschrift. Nach Aussagen von Bundesfinanzminister Lindner rechnet die Regierung statt mit ursprünglich geplanten 43 nur noch mit 1,4 Milliarden Euro Kosten für die Strompreisbremse.

Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Habeck, die bis zum 30. Juni 2023 laufende Abschöpfung nicht zu verlängern, konnte die Beschwerdeführer nicht vom Gang nach Karlsruhe abhalten: „Es geht hier um eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage. Die Erlösabschöpfung ist ein schwerer politischer Fehler, der sich nicht wiederholen darf. Der Staat hat mit dem Steuerrecht ein starkes und ausreichendes Instrument, um Unternehmen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen“, erläutert Adam.

Lichtblick fordert die Bundesregierung dazu auf, die Erlösabschöpfung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

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