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Windenergie: Überraschend geringe Beteiligung an jüngster Ausschreibung

Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 1.320 MW wurden nur rund 772 MW eingereicht. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) sieht besonders im Süden Deutschlands politisches Versagen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. September 2022 bekanntgegeben. Genau wie die Gebotsrunden zu Biomasse waren auch diese deutlich unterzeichnet. Die Unterzeichnung war laut Bundesnetzagentur angesichts der dem Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen nicht zu erwarten. Die Bundesnetzagentur hatte das Ausschreibungsvolumen zu diesem Gebotstermin daher nicht reduziert.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 1.320 MW wurden 87 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 772 MW eingereicht. Die Bundesnetzagentur konnte allen eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen.

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Gebote für Niedersachen, Schleswig-Holstein und NRW

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 5,76 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 ct/kWh. Mit 5,84 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur knapp unter dem Höchstwert und bewegt sich auf dem Niveau der Vorrunde (5,85 ct/kWh).

Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen auch im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (208 MW, 30 Zuschläge), Schleswig-Holstein (179 MW, 20 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (127 MW, 11 Zuschläge).

Massive Preissteigerungen als Grund für geringe Teilnahme

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisiert die unzureichende Teilnahme. „Der dringend notwendige Zubau gerät so auf eine schiefe Bahn. Um künftige Ausschreibungsrunden wieder auszufüllen, muss der aktuelle Ausschreibungsrahmen dringend an die Marktentwicklungen und den Deutschen Industriepreisindex angepasst werden“, fordert BWE-Präsident Hermann Albers. Corona-Pandemie und der russische Angriff auf die Ukraine haben zu massiven Preis- und Zinssteigerungen geführt. Angesichts dieser Kostenexplosion entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist der ausgeschriebene Höchstwert keine solide Basis für den Abschluss von Projekten.

Laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land lagen im ersten Halbjahr 2022 durchschnittlich 25,7 Monate zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme. „Auch angesichts dessen bieten die niedrigen Zuschlagswerte keine Umsetzungsgarantie mehr“, sagt Albers.

Nach Aussage des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) war die Unterzeichnung mit 42 % nochmal erheblich größer als in der Mai-Ausschreibung. Diese Entwicklung deute auf Unsicherheiten der Unternehmen hin.

Albers kritisiert süddeutsche Landesregierungen

Beim Blick auf die regionale Verteilung der erteilten Zuschläge zeigt sich erneut, dass diese zum größten Teil auf die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen entfallen. Damit verfestigt sich das ohnehin schon deutlich ausgeprägte Nord-Süd-Gefälle beim Ausbau der Windenergie weiter. Hermann Albers: „Die fehlenden Projekte im verbrauchsstarken Süden – die wir seit Jahren beklagen – vergrößern die dort erkennbare Stromlücke weiter. Dass die dort verantwortlichen Landesregierungen hier nicht längst aktiv werden, ist inzwischen nur noch als politisches Versagen zu bewerten.“ Um die fossile Energiekrise zu überwinden, sei ein schneller Zubau an erneuerbaren Energien nötig – insbesondere beim Leistungsträger Wind. Gegenwärtig warten Projekte mit mehr als 10.000 Megawatt Leistung noch immer auf die Entscheidung im Genehmigungsverfahren. Diese Projekte müssten jetzt dringend noch bis Ende des Jahres entschieden zu werden, um das Volumen für das kommende Jahr zu erreichen.

Für die Ausschreibung am 1.12.2022 war ein Volumen von 1.190 Megawatt vorgesehen. Hierfür stehen formal ausreichend Genehmigungen bereit. Allerdings ist ohne eine Anpassung des Höchstwertes oder eine Indexierung von Zuschlägen in Verbindung mit der Option, diese rückwirkend anzupassen, die betriebswirtschaftliche Motivation für eine Teilnahme zweifelhaft. „Daher braucht es nun zügig ein Signal des Bundesgesetzgebers, das zu ausreichenden Teilnahmen und Umsetzungen führt“, fordert der BWE-Präsident.

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