Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. August 2023 war erneut unterzeichnet, obwohl die Bundesnetzagentur im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen von 3.192 Megawatt (MW) auf 1.667 MW reduziert hatte.
Im Schnitt 7,32 ct/kWh
Es wurden 142 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.436 MW eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde ein Gebot wegen eines Formfehlers vom Verfahren ausschließen. 141 eingereichte Gebote erhielten einen Zuschlag. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 1.433 MW. In der Summe liegt die Zuschlagsmenge damit nach drei von vier Ausschreibungsrunden in diesem Jahr bereits bei rund 4.400 MW. Zum Vergleich: Im gesamten letzten Jahr erhielten in Summe nur rund 3.200 MW einen Zuschlag bei Windenergie an Land. Das sind schon jetzt mehr 35 % als im Gesamtjahr 2022.
Die Werte der bezuschlagten Gebote liegen in der Bandbreite zwischen 6,00 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh; mit 7,32 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert.
BWE besorgt über Nord-Süd-Gefälle
„Dass bereits nach acht Monaten schon 4.400 MW bezuschlagt werden konnten, ist ein starkes Zeichen für den Aufwärtstrend, in dem sich die Branche befindet. Besorgniserregend ist jedoch, dass sich wie in den vorherigen Runden auch die Zuschläge sehr ungleichmäßig auf die Bundesländer verteilen“, so Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE).
Nordrhein-Westfalen (457 MW) liegt mit Abstand an der Spitze bei Zuschlägen wie bei Neugenehmigungen. Es folgen Niedersachsen (343 MW), Schleswig-Holstein (259 MW) und Baden-Württemberg (88 MW). Von insgesamt 1.433 in dieser Runde bezuschlagten MW entfallen allein auf diese vier Länder 1.147 MW. Nur vier Zuschläge über insgesamt 16,6 MW gehen nach Bayern.
Bärbel Heidebroek: „Die weiter deutlich ungleiche Verteilung der Zuschläge auf die Länder ist ein Problem. Dies verschärft die Tendenz, dass einzelne Regionen bei der Produktion von grünem Strom ins Hintertreffen geraten. Da erneuerbare Energien zunehmend zu einem wichtigen Standortfaktor für Investitionsentscheidungen werden, müssen alle Bundesländer jetzt handeln und den Ausbau vorantreiben.“
Unklare Investitionsbedingungen
Gründe für die Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde sieht die BWE-Präsidentin vor allem in starren Vorschriften und unklaren Investitionsbedingungen für die Zukunft: „Wir erleben, dass die Lieferketten weiter unter Stress stehen.“ Komponenten, wie beispielsweise Transformatoren, hätten mittlerweile Regellieferzeiten von zwei Jahren. Dies führe zu Unsicherheiten, ob Fristen gehalten werden können, weshalb Projekte verzögert in Ausschreibungen gingen. Hier könne der Gesetzgeber Pönale- und Umsetzungsfristen flexibilisieren. Gleichzeitig gelte es, Umsetzungssicherheit für Projekte auch mit Blick in die Zukunft zu sichern. Der BWE appelliert daher an die BNetzA, den Höchstwert für die Ausschreibungen im kommenden Jahr mindestens auf dem Niveau von 2023 zu belassen, vor allem aber den Höchstwert frühzeitig zu kommunizieren.
VDMA fordert schnellere Bekanntmachung
Auch in dieser Runde sei der Zeitabstand zwischen Gebotsabgabe und Bekanntmachung der Ergebnisse sehr lang gewesen, bemängelt Dr. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des Herstellerverbandes Power Systems im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA): „Dies verlängert die Realisierung der Projekte, die eigentlich längst bereit zur Umsetzung wären. Hier bitten wir die BNetzA, gemeinsam mit dem BMWK ein Konzept zur schnelleren – gegebenenfalls vorläufigen – Veröffentlichung der Zuschläge zu erarbeiten.“ Dies würde unmittelbar zur Entspannung der Realisierungszeit beitragen und den Zubau beschleunigen. Daneben sollte die BNetzA Klarheit über die Ausschreibungsbedingungen für das nächste Jahr schaffen.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. November 2023 statt.