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Allgemeinverfügung

Ernster Verdacht auf Geflügelpest bei Hausgeflügel im Kreis Wesel

Das Untersuchungsamt CVUA-RRW hat am Samstag in Proben aus einem Geflügelstall in Hamminkeln-Dingden das Influenza-Virus H5 festgestellt. Die Tiere wurden getötet, eine Stallpflicht angeordnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Kreis Wesel gibt es einen ernsten Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. Das Influenzavirus vom Typ H5 wurde in einem Geflügelbetrieb in Hamminkeln-Dingden festgestellt. Das Veterinäramt des Kreises Wesel hat den betroffenen Betrieb bereits gesperrt.

Als Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung mussten alle rund 3.200 Tiere des Betriebs am Wochenende vorsorglich getötet und fachgerecht entsorgt werden. Die Ställe werden gereinigt und desinfiziert. Durch die Tierseuchenkasse ist eine Entschädigung des betroffenen Halters vorgesehen.

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Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) stellte am Samstag in den Proben Nachweise vom Influenza-Subtyp H5 fest. Die Proben werden kurzfristig an das Friedrich-Löffler-Institut zur weiteren Spezifizierung des Virus übergeben. Mit dem Ergebnis wird Mitte der Woche gerechnet, sobald dieses feststeht, erlässt der Kreis Wesel endgültige Regelungen.

Bis dahin wurde um den Betrieb eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von insgesamt 10 km eingerichtet. Im Kreis Wesel zählen Gebiete der Kommunen Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck und Wesel zur Sperrzone, die auch Gebiete der Kreise Borken und Kleve betrifft. Die nähere Beschreibung ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises, die am Sonntag in Kraft getreten ist.

Innerhalb der Sperrzone gibt es auf Weseler Kreisgebiet ca. 460 gewerbliche und Hobby-Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 170.000 Tieren. Für Geflügelhalter innerhalb der Sperrzone gibt es Einschränkungen für die Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten. Geflügelbestände in der Sperrzone, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet worden sind, sind unbedingt dem Kreis Wesel zu melden. Darüber hinaus sind Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.

Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Wesel

Mit einer zweiten Allgemeinverfügung, die ebenfalls am Sonntag in Kraft getreten ist, wurde kreisweit die Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Sie gilt für alle Geflügelhalter inkl. Hobbyhaltern und unabhängig von Geflügelart und Größe des Bestandes.

Erste Ermittlungen im betroffenen Betrieb, der auch einen zugelassenen Schlachtbetrieb und eine Direktvermarktung umfasst, haben eine Vielzahl von möglichen Kontakten ergeben, die im Zuge der Seuchenbekämpfung nachverfolgt werden müssen. Im Fokus stehen neben gewerblichen Geflügelhaltungen auch eine Vielzahl von Hobby-Geflügelhaltern.

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