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TA-Luft: Geflügelhalter sollten ruhig bleiben

Wer Geflügel in einem Tierwohlstall hält, muss weniger Emissionen reduzieren. Noch ist unklar, welche Ställe unter diese Bezeichnung fallen.

Lesezeit: 2 Minuten

Dieser Artikel erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Die Landwirtschaft hat einen Anteil von 10 % an den Treibhausgasemissionen der EU. 70 % davon entfallen auf die Tierhaltung. In Deutschland be­tragen die Anteile etwas weniger: 8 % aller Emissionen verursacht die Landwirtschaft, wovon 40 % aus der Tierhaltung stammen. Hier möchte die Politik mit der Neufassung der TA Luft einen Hebel ansetzen. So müssen genehmigungspflichtige Tierhaltungen mit mehr als 40.000 Junghennen-, Hennen- oder Hähnchenplätzen bis zum 1. Dezember 2026 mit einer Abluftreinigung ausgerüstet werden.

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Deutschlandweit sind davon etwa 3000 Betriebe betroffen, sagte Wolfgang Schleicher, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft auf der Mitgliederversammlung des nordrhein-westfälischen Verbandes (GWV) auf Haus Düsse. Gefordert wird, dass bei Masthähnchen- und Hennenställen 70 % weniger Ammoniak und Staub ausgestoßen werden. Bei Legehennen muss auch Geruch reduziert werden.

Tierwohlstall hat Vorteile

Die geforderten Emissionsminderungen können bei einem Tierwohlstall reduziert werden. Unklar ist bislang, welche Ställe das sind. Für die Haltungsformen 1 und 2 gelte das aber nach aktuellem Stand nicht, sagte Schleicher.

Eine andere Möglichkeit ist der Einsatz von emissionsmindernden Verfahren im Stall, die im ­Anhang 11 der TA Luft aufgeführt sein müssen. Aktuell befinden sich Verfahren dazu im Test.

Bei Altanlagen können Landwirte unter Umständen auf die Unverhältnismäßigkeit einer Nachrüstung pochen. Dies kann anhand der Anlagenbauweise oder der Kosten beurteilt werden. Sollten diese mehr als 20 % der ursprünglichen Investitionskosten betragen, gilt die Nachrüstung als unverhältnismäßig. Der Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger (BVH) hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Akteneinsicht einfordern

„So kann die TA Luft keiner umsetzen“, urteilte Schleicher. Er hatte für Geflügelhalter zwei Tipps parat, falls schon Schreiben der Kreisbehörde auf dem Betrieb eintreffen. So sollten Landwirte durch einen Juristen zu diesem Vorgang Akteneinsicht beantragen. Die Kosten dafür bezifferte Schleicher auf 200 bis 300 €. Weiterhin hält er es für ratsam, selbst an die Behörde zurückzuschreiben und darum zu bitten, mitzuteilen, welche Technik der Landwirt denn überhaupt einbauen könne.

Der Verband sei zu diesem Thema in regelmäßigem Austausch mit den Behörden, sagte Schleicher. Er empfahl den Geflügelhaltern, bis zur weiteren Klärung keine vor­eiligen Schritte einzuleiten.

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