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Umweltminister für Privilegierung von Tierwohlställen in der TA Luft

Die UMK übernimmt die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz zur TA Luft. Für die Haltungsstufen Frischluft/Bio und Auslauf sollen die immissionsrechtlichen Anforderungen gelockert werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Umweltministerinnen und -minister der Länder haben sich bei ihrer heutigen Konferenz (UMK) hinter die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz (AMK) für eine bundesweit einheitliche Auslegung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gestellt. Damit ist eine weitere Hürde für den tiergerechten Umbau von Ställen abgeräumt. Die Chefs der Umweltressorts haben wie schon ihre AMK-Kollegen betont, dass die baulichen und betrieblichen Anforderungen grundsätzlich mit den Erfordernissen einer tiergerechten Haltung abzuwägen sind, soweit diese Form der Tierhaltung zu höheren Emissionen führt.

Bio, Frischluft- und Auslaufställe bevorzugen

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Sie gehen für den Vollzug immissionsschutzrechtlicher Vorschriften bei der Genehmigung von Stallneu- und -umbauten grundsätzlich davon aus, dass Frischluftställe und in Ställe der Haltungsform Bio, wie sie im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz definiert sind, unter bestimmten Voraussetzungen „qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen/tiergerechte Außenklimaställe“ im Sinne der TA Luft sind. Auch Auslaufbetriebe zählen sie grundsätzlich dazu.

Die Minister der Umweltressorts der Länder bitten deshalb die Bund/Länder-Adhoc-Expertengruppe „Immissionsschutz und Tierwohl“, bis zur Agrarministerkonferenz im September dieses Jahres einen Vorschlag für Vollzugshinweise zur TA Luft zu erarbeiten, damit aus immissionsschutzrechtlicher Perspektive rechtssichere Genehmigungen durch die zuständigen Behörden erlassen werden können. Ziel ist dabei letztlich eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die genannten Haltungssysteme.

Auch kleine Betriebe besserstellen

Überprüft werden soll auch, ob es erforderlich ist, eine konkretisierende Regelung in die TA-Luft aufzunehmen, nach der durch die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen eine nicht vermeidbare Erhöhung der Emissionen bei der Beurteilung der Schutzanforderungen unberücksichtigt bleibt. Diese Regelung wäre wichtig für kleine Betriebe, die immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtig sind und daher nicht unter die Vorgaben des entsprechenden Abschnitts der TA Luft fallen. Der Bund soll hierzu bis zur Herbst-UMK berichten.

Özdemir: Sind beim Umbau der Tierhaltung weitergekommen

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigte sich im Anschluss an die UMK erleichtert über den Rückenwind für die tierwohlgerechte Transformation der Nutztierhaltung: „Wir sind heute einen wichtigen Schritt beim Umbau der Tierhaltung vorangekommen.“ Die Umweltministerinnen und -minister der Länder haben sich auch nach Özdemirs Einschätzung der Auffassung der Agrarkollegen angeschlossen, wonach die höheren Haltungsformen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auch immissionsschutzrechtlich zu privilegieren sind.

„Damit ist es gelungen, den scheinbaren Widerspruch von Umweltschutz und tiergerechter Haltung zu überwinden“, betonte der Bundesminister. Mit dem heutigen Beschluss der UMK ist die politische Grundlage geschaffen, dass zukünftig in ganz Deutschland die gleichen Regelungen gelten. Für die ressortübergreifende Einigkeit bin ich den Kolleginnen und Kollegen der Länder dankbar.“

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