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Bauernverband: Vorrang für Tierwohl im Immissionsschutzrecht

Zur laufenden Umweltministerkonferenz fordert der DBV, dass bei allen umweltpolitischen Vorhaben Ernährungssicherung und Ökonomie im Fokus bleiben.

Lesezeit: 3 Minuten

Zur Umweltministerkonferenz (UMK), die morgen in Königswinter bei Bonn zu Ende geht, fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) die Politik in einem Anliegenpapier auf, bei allen umweltpolitischen Vorhaben auch die Ernährungssicherung und wirtschaftlichen Notwendigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe im Blick zu behalten.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels muss nach dem Verständnis des Bauernverbands auch über neue Züchtungstechniken diskutiert werden, darüber hinaus müsse der Schutzstatus des Wolfes neu bewertet werden. Außerdem müsse die Richtschnur für die Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) das Prinzip der Freiwilligkeit für die betroffenen Landwirte und Grundeigentümer sein.

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„Die Umweltpolitik muss Lösungen für Zielkonflikte bieten. Ein Absolutheitsanspruch etwa des Artenschutzes beim Wolf, beim Emissionsschutz in der Tierhaltung oder beim Moorschutz gefährdet die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe sowie die Produktion in Deutschland und erhöht die Importabhängigkeit Deutschlands", betonte der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt.

Stallbaugenehmigungen vereinfachen

Konkret erwartet der Deutsche Bauernverband erwartet von der Umweltministerkonferenz grünes Licht für vereinfachte Genehmigungen beim Stallumbau. Wie die Sonder-Agrarministerkonferenz muss die UMK eine einheitliche Anwendung der TA Luft sicherstellen, um höhere Tierwohlstandards möglich zu machen, betonte der DBV im Vorfeld des heute beginnenden Treffens in. Da weitreichende Veränderungen der Stallanlagen im Hinblick auf Außenklima und Auslauf politisch und gesellschaftlich gefordert seien, müsse es dafür vereinfachte Änderungsgenehmigungen geben.

Dazu gehören dem Bauernverband zufolge neben den Anpassungen im Baurecht vor allem Erleichterungen im Immissionsschutzrecht. „Erfolgt hier keine Änderung im Sinne eines eindeutigen Tierwohlvorrangs, laufen die geplanten Erleichterungen im Baurecht ins Leere“, heißt es beim DBV in Berlin. Dort betont man ausdrücklich die besondere Verantwortung von UMK und AMK eine für eine entsprechende Überarbeitung der TA Luft sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Gemeinsame Vorgaben für Auslegung und Verwaltungsvollzug der bestehenden TA Luft seien dringend erforderlich, „aber nur ein erster Schritt!

Wölfe schneller entnehmen

Ein Entgegenkommen der Umweltminister erhofft sich der Bauernverband auch beim Thema „Wolf“. So müsse der günstige Erhaltungszustand des Wolfes endlich gegenüber der EU-Kommission erklärt werden. „Ein weiteres Hinauszögern dieser Meldung nimmt eine weitere Gefährdung der Weidetierhaltung in Deutschland billigend in Kauf und hat die Aufgabe der Haltung von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren auf der Weide in einer Vielzahl von Betrieben zur Folge“, warnt der DBV. Dringend erforderlich sei daneben, das Entnahmeverfahrens für auffällige Wölfe oder Wolfsrudel zu vereinfachen.

Ökonomische Anreize statt Ordnungsrecht beim Klimaschutz

Seine Grundanliegen bekräftigt der Bauernverband im Hinblick auf das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das ebenfalls auf der Tagesordnung der UMK steht. Richtschnur für dessen Umsetzung müsse das Prinzip der Freiwilligkeit für die betroffenen Landwirte und Grundeigentümer sein. Das Aktionsprogramm müsse den Bauern Planungssicherheit bieten, insbesondere bei der Wiedervernässung von Mooren. „Eine langsame Verdrängung durch eine sukzessive Verschärfung des Ordnungsrechts ist für die Landwirte nicht akzeptabel und würde einen nicht vertretbaren Eingriff in die Eigentums- und Nutzungsrechte darstellen“, warnt der Bauernverband.

Sowohl für Maßnahmen der Kohlenstoffbindung in Böden oder im Wald als auch für die Wiedervernässung müssten ökonomische Anreize und Entschädigungszahlungen weit über das Jahr 2030 hinaus garantiert sein. „Mit Programmen mit einer Laufzeit von fünf oder zehn Jahren wird insbesondere eine Wiedervernässung von Mooren nicht realisierbar sein“, so der DBV an die Adresse der Ministerinnen und Minister.

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