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Bleiben die Hähnchenmäster auf der Erfolgsspur?

Die Hähnchenmast hat sich bisher gut gerechnet. Gilt das auch für höhere Haltungsformstufen? Und lohnt es sich, trotz gestiegener Baukosten noch in neue Ställe zu investieren?

Lesezeit: 6 Minuten

Unser Autor: Uwe Bintz, Bezirksstelle Meppen, LWK Niedersachsen

Die Hähnchenmast hat sich in den letzten Jahrzehnten in vielen Regionen Deutschlands zu einem bedeutenden Betriebszweig entwickelt. Auch in der Region Weser-Ems wagten viele Landwirte den Einstieg in den für sie neuen Produktionszweig.

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Schnell gelesen

Bei durchschnittlichen Ergebnissen konnten Hähnchenmäster bisher ihre Vollkosten gut decken.

Viele Mäster haben auf Haltungsstufe 2 umgestellt und sind damit gut gefahren. Die Umstellung auf Stufe 3 sollte einen Mehrerlös von 40 ct/kg bringen.

Wegen der hohen Baukosten bringen Neuinvestitionen in die Hähnchenmast aktuell nur einen überschaubaren ­Unternehmergewinn.

In der Regel investierten die Mäster in Gebäude mit 1.800 m2 Stallfläche, die Platz für 36.000 Tiere bieten. Häufig bauten sie auch zwei Ställe nebeneinander.

Trotz geringer Erfahrungen erzielten sie in der Mast gute biologische Leistungen. Geholfen hat ihnen dabei die intensive produktionstechnische Beratung durch die Integrationspartner, sprich die Schlachtereien, die Futtermittelfirmen und Brütereien.

Die Hähnchenmast ist gekennzeichnet durch eine intensive Anbindung der landwirtschaftlichen Betriebe an die vor- und nachgelagerten Unternehmen. Weil die Mastdauer mit ca. 42 Tagen sehr kurz ist, kann die gesamte Integrationskette relativ schnell auf Marktentwicklungen und Krankheitseinflüsse reagieren.

Meist Unternehmergewinne

Die Frage ist: Hat sich die Integration auch für die Landwirte gelohnt? Die Betriebszweigauswertungen aus der Region der letzten 25 Jahre geben darauf eine klare Antwort. Anders als in der Rinder- oder Schweinehaltung konnten auch Betriebe mit durchschnittlichen Direktkostenfreien Leistungen (DkfL) fast in jedem Jahr Unternehmergewinne erwirtschaften.

Übersicht 1: Entwicklung der Deckungsbeiträge und Festkosten

Das heißt: Die DkfL waren höher als die Summe aus Fest- und Arbeitskosten, sodass dem Mäster nach Abschreibung und Verzinsung seiner Investitionen sowie nach Entlohnung seiner eigenen Arbeitszeit ein Betrag als Ausgleich für sein unternehmerisches Risiko blieb.

Während in den Wirtschaftsjahren 2019/20 und 2020/21 die DkfL die Fest- und Arbeitskosten nicht komplett abdeckten, war das im Wirtschaftsjahr 2021/22 bereits wieder der Fall. Der Anstieg der Marktpreise konnte somit den extremen Anstieg der Futter- und Energiekosten kompensieren. Auffällig ist allerdings, dass in den letzten Jahren die Festkosten deutlich gestiegen sind, nachdem sich diese lange Zeit auf einem stabilen Niveau bewegten. Der Grund ist der massive Anstieg der Bau- und Zinskosten.

Daneben bietet die Hähnchenmast weitere Vorteile:

  • Im Vergleich zur Rinder- und Schweinehaltung ist der Arbeitsaufwand geringer und die Stundenentlohnung höher.
  • Die Nährstoffproblematik ist gering, weil Hühnertrockenkot wegen der hohen Nährstoffkonzentration sehr transportwürdig ist. Aktuell werden in der Region Weser-Ems bis zu 45 € je t Mist bezahlt. Damit lassen sich die Strohkosten mehr als ausgleichen.
  • Hähnchenmist ist ein beliebtes Substrat für Biogasanlagen. Oftmals kombinieren Landwirte die Hähnchenmast mit einer Biogasanlage und nutzen die Abwärme zum Heizen des Stalls.
  • Die Stallanlagen stehen meist separat vom Hof und sind sehr wertstabil. Wegen der hohen Nachfrage erzielen sie bei Verkäufen oder Verpachtungen hohe Preise. 10 bis 20 Jahre alte Stallanlagen wurden zum Teil zu den doppelten Herstellungskosten verkauft.
  • Der Markt für Geflügelfleisch wächst wieder, sodass der Absatz gesichert erscheint

Trotz dieser vielen Vorteile und obwohl die Schlachtereien weitere Stallplätze suchen, war in den vergangenen Jahren das Wachstum in der Hähnchenmast begrenzt. Ein Grund ist die schwierige Suche nach geeigneten Standorten für neue Ställe wegen der hohen Auflagen im Baurecht und der komplizierten Genehmigungsverfahren. So ist z. B. Bauen nach landwirtschaftlichem Baurecht nur noch bis zu einer Größenordnung von 1.600 bis 1.800 m2 bzw. 30.000 Plätzen in den unterschiedlichen Haltungsformen möglich. Ein weiterer Grund ist die bereits erwähnte deutliche Steigerung der Baukosten.

Haltungsstufe 2 verbreitet

Mehr Dynamik herrschte in den letzten Jahren beim Umstieg auf höhere Haltungsstufen. Auf Initiative der Schlachtereien haben viele Hähnchenmäster auf Tierwohl, was Haltungsstufe 2 entspricht, umgestellt. Das bedeutet zwar einen geringeren Tierbesatz von 18 statt 20 Tieren je m2. Durch die höhere Tiergesundheit und entsprechende Bonuszahlungen ist die Gesamtwirtschaftlichkeit je m2 Stallfläche für die Mäster jedoch nicht schlechter. Gleichzeitig berichten viele Landwirte, dass das Mästen in Stufe 2 entspannter ablaufe. Kein Wunder also, dass bei den Mästern eine hohe Akzeptanz von Haltungsstufe 2 herrscht.

Für die Integrationspartner hat das Fleisch der Stufe 2 den Vorteil, dass sie sich von Importware, die häufig aus Polen kommt, abhebt.

Bei Haltungsstufe 3 sinkt der maximal zulässige Besatz auf 29 kg bzw. 14,5 Tiere pro m2, wenn ein Wintergarten vorhanden ist. Zudem werden die täglichen Zunahmen auf 45 g begrenzt. Dabei wird unterstellt, dass ein Teil der Tiere nach ca. 43 Tagen bei ca. 1,95 kg je Tier vorgefangen und geschlachtet wird. Wird die Lauffähigkeit der Tiere vor der Schlachtung untersucht, dürfen die Tageszunahmen 51 g erreichen.

Haltungsstufe 2 erfährt bei Hähnchenmästern eine hohe Akzeptanz.

Wegen der hohen Auflagen und der damit verbundenen teureren Produktion sind die Integratoren und die Landwirte noch sehr zurückhaltend bei Haltungsstufe 3. Weil der Einzelhandel keine wirklichen Garantien gibt, ist z. B. der Absatz nicht gesichert. Außerdem muss bei einer Reduzierung der Tierzahl je nach Stallanlage mit einer Erhöhung der Energiekosten gerechnet werden. Bei einem Wintergarten muss zudem das Lüftungssystem im Stall erheblich verändert werden.

Andererseits könnte die Tierzahlreduzierung dazu führen, dass auf den Einbau eines Luftwäschers verzichtet werden kann, der vielen Stallanlagen durch die Novellierung der TA Luft droht. Im Einzelfall kann dies Kosten von bis zu 10 ct je Tier verursachen.

Stufe 3 benötigt 40 cent mehr

Berücksichtigt man alle Kosten, dann ist für die Umstellung von Stufe 2 auf Stufe 3 ein Aufschlag von 40 ct je kg erforderlich, um die gleiche Wirtschaftlichkeit zu erreichen (s. Übersicht 2). Ein weiterer Aspekt beim Vergleich der Stufen ist die Begrenzung der Tageszunahmen in Stufe 3. Sie führt dazu, dass die Streubreite der biologischen Leistungen und damit auch der DkfL in Stufe 3 geringer ist als in Stufe 2.

Ein Landwirt, der gerne das Leistungspotenzial seiner Tiere ausschöpft und dazu produktionstechnisch in der Lage ist, kann dies eher in Stufe 2 umsetzen. Zu einem Mäster, der seine Tiere lieber entspannter mästen möchte, dafür aber auf das letzte Gramm Zunahmen verzichtet, passt Stufe 3 besser.

Insgesamt lassen sich bei den aktuellen Baukosten und dem kalkulierten Preisniveau zwar die Investitionskosten und der Arbeitsaufwand erwirtschaften. Der erzielbare Unternehmergewinn von rund 20.000 € ist im Vergleich zur Investitionssumme aber überschaubar. Ein wirtschaftlich sinnvolles Wachstum ist somit derzeit nicht einfach.

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