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Tierschutzgesetz

Geflügelverband drängt auf wissenschaftliche Grundlage für Geschlechtsbestimmung im Ei

Im Mai müssen die Legehennenhalter die Jungtiere kaufen. Die deutschen Legehennenbrütereien haben mehrheitlich schließen müssen nach dem Verbot des Kükentötens. Die Regierung muss dringend handeln.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ergebnisse der Studie zum Schmerzempfinden im Hühnerembryo bestätigen, dass bis einschließlich des 12. Bruttages ein Schmerzempfinden ausgeschlossen werden kann. Bundesregierung und Gesetzgeber sind laut Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) daher gefordert, für eine rasche Gesetzesänderung zu sorgen, um endlich Rechtssicherheit herzustellen.

Diese sei nötig, damit die zwingend notwendigen Investitionen in Selektionsverfahren in den Brütereien auch getätigt werden können. Ergänzend zu einer raschen Rechtsanpassung fordert der ZDG, die Forschungsarbeiten zu intensivieren, um belastbare Aussagen zum Schmerzempfinden auch für die Zeit vom 13. bis zum 15. Bruttag zu erhalten.

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Nur die Deutschen setzen Kükentötungsverbot so umfangreich um

Verbandspräsident Otto Ripke betont, dass die Eierbranche seit dem Ende des Kükentötens viel erreicht habe. Sie setze das Verbot zum Töten von Eintagsküken im internationalen Wettbewerb als Einzige in dieser umfassenden Form um.

Seither werden Bruderhähne aufgezogen und die Selektionsverfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei kontinuierlich weiterentwickelt. "Zahlreiche innovative Unternehmen sind aktiv dabei, neue Ansätze für frühe und zuverlässige Selektionsverfahren im Ei mit hohen Kapazitäten zu entwickeln", bewertet Ripke die Leistungen der deutschen Brüterei- und Eierbranche.

Sehr viele Legehennenbrütereien haben dicht gemacht

Dennoch hat das Gesetz seinen Erfahrungen nach auch zu vielen negativen Verwerfungen geführt. "Die Mehrzahl der in Deutschland ansässigen Legehennenbrütereien hat zwischenzeitlich geschlossen", ergänzt Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverband Ei (BVEi).

Zunehmend würden daher auch Junghennen, die nicht nach unseren Standards erzeugt werden, importiert. Ferner werden laut Schönecke Futterküken für Zootiere, Falknereien oder auch Heimtiere importiert, weil sie in Deutschland nicht mehr selbst erzeugt werden.

Dringend Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorlegen

"Die Einführung des Verbots des Kükentötens mit der politischen Brechstange war ein Fehler und hat im Brütereibereich Existenzen gekostet", sagt der Vorsitzende. "Wir brauchen daher endlich eine tragfähige und rechtssichere Lösung. Das bedeutet: die Bundesregierung muss nun unverzüglich den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorlegen, damit dieser im Bundestag bis spätestens Juni dieses Jahres beschlossen werden kann."

Junghennenbestellung steht an

Die Legehennenhalter müssten ab Mai/Juni die Bestellung der Junghennen beauftragen. Jede Verzögerung erhöht die Gefahr, dass Betriebe ihre Zertifizierung "ohne Kükentöten" verlieren, wenn es passiert, dass die eingestallten Legehennen mit einem Selektionsverfahren erzeugt wurden, welches ab 2024 nicht mehr zulässig ist", lautet der Ruf des BVEi-Vorsitzenden nach entschlossenem politischem Handeln.

"Im Kern braucht es keinen fixen Tag für die Geschlechtsbestimmung im Ei. Vielmehr bräuchten wir eine europäische Regelung, Technologieoffenheit hinsichtlich der Selektionsverfahren im Ei und eine ehrlichere Debatte um das Töten von Küken. Am Ende des Tages wird auch der aufgezogene Bruderhahn getötet - nur zu einem späteren Zeitpunkt, an dem dieser nur nicht mehr so putzig aussieht, wie das männliche Eintagsküken. Für mich ist das nichts anderes als eine gesellschaftspolitische Doppelmoral", fasst Henner Schönecke abschließend zusammen.

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