Das „Überkopffangen“ von Geflügel beim Ausstallen ist rechtlich nicht zulässig und muss von den örtlichen Veterinärbehörden unterbunden werden. Das stellt der Deutsche Tierschutzbund unter Berufung auf ein Urteil aus den Niederlanden und geltendes EU-Recht fest.
Beim „Überkopffangen“ werden die Hühner im Stall an einem oder an beiden Beinen gefangen und mit dem Kopf nach unten getragen. Die unnatürliche Körperposition führe bei ihnen zu Angst und einem erhöhten Stresslevel. Weil Vögel kein Zwerchfell haben, drückten die Organe im Bauchraum beim Hängen mit dem Kopf nach unten direkt auf die Lunge, was die Atmung erschwert. Wenn die Hühner mit den Flügeln schlagen und flattern könne es auch leicht zu schmerzhaften Knochenbrüchen, Verrenkungen oder ausgekugelten Gelenken und Hämatomen kommen, so der Tierschutzbund.
Oft hätten die Fänger bis zu vier Tiere gleichzeitig in der Hand, um Zeit zu sparen. Das werde aus rein wirtschaftlichen Gründen praktiziert, so die Tierschützer. In einem aktuellen Schreiben fordern der Verband die Veterinärbehörden daher auf, in ihren Zuständigkeitsbereichen zu prüfen, wie Hühner gefangen und verladen werden, um dann eventuell erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
„Das Kopfüber-Fangen bzw. -Tragen von Geflügel verstößt gegen EU-Recht und die deutsche Tierschutztransport-Verordnung. Angesichts des wegweisenden Urteils aus den Niederlanden muss das Verbot auch in deutschen Betrieben zeitnah umgesetzt und die Tiere beim Fangen aufrecht getragen werden“, sagt Inke Drossé, Leiterin des Referats für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund.
Die juristische Ausarbeitung zum „Überkopffangen“ verschickt der Tierschutzbund nur auf Anfrage.
Das Urteil
Das Bezirksgericht Rotterdam in den Niederlanden hatte 2022 erstmals das Kopfüber-Fangen von Geflügel als rechtswidrig bestätigt. Das Tragen an den Beinen verstoße gegen die EU-Tierschutztransportverordnung. Die deutsche Tierschutztransport-Verordnung, die auf der EU-Verordnung fußt, verbietet laut Tierschutzbund ebenfalls, Tiere an den Beinen „hoch zu zerren oder zu ziehen“, sofern damit Schmerzen und Leiden einhergehen. Dies ist auch mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schlussfolgerte 2022 in einer Stellungnahme, dass „Hühnervögel aufrecht getragen werden sollten, indem ihre Flügel gegen den Köper gehalten werden.“ Bereits in den verbindlichen Europaratsempfehlungen zur Haltung von Haushühnern von 1995 heißt es, dass „Tiere nicht mit dem Kopf nach unten getragen werden“ dürfen, belehrt der Tierschutzbund.