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Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen

Bestandsdrohnen sind weiterhin ohne Zertifizierung des Herstellers zugelassen. Und der Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung angewiesen, mit der die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen weiterhin möglich bleibt. Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung angeschafft wurden, können damit weiterhin während der Mahd eingesetzt werden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Entscheidung. Beide Verbände hatten sich gegenüber der Bundesregierung für eine schnelle und unbürokratische Lösung eingesetzt.

Rechtssicherheit für Drohnenpiloten unabdingbar

"Im Sinne des Tierschutzes war diese Entscheidung dringend notwendig, damit Jäger in der kurz bevorstehenden Saison effektiv Tierleid verhindern können", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. „Rechtssicherheit für unsere Jungwildretter ist unabdingbar und muss dauerhaft erreicht werden“, ergänzte der DWR-Vorsitzende Andreas Brandt.

Die Ausnahmeregelung des Luftfahrt-Bundesamtes ist zunächst auf acht Monate befristet. Gegenüber DJV und DWR haben ranghohe Behördenvertreter aus den zuständigen Ministerien signalisiert, dass eine dauerhafte Lösung gefunden werden soll.

EU-Vorgaben werden ausgesetzt

Mit der neuen Regelung bleibt es vorerst möglich, Bestandsdrohnen einzusetzen, auch wenn diese nicht über eine entsprechende Zertifizierung des Herstellers verfügen. Entsprechende EU-Vorgaben werden ausgesetzt. Der Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird laut Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes von 150 auf 10 m reduziert. Somit sollen Drohnen künftig auf über 90 Prozent mehr Agrarflächen eingesetzt werden können.

Die Jungwildrettung in der Mähsaison wird zum Großteil von ehrenamtlichen Helfern geleistet. Allein bei der DWR sind knapp 460 Teams registriert. Der Drohneneinsatz mit Wärmebildtechnik ist auf die frühen Morgenstunden beschränkt. Die in den vergangenen Jahren massiv gestiegenen regulatorischen Hürden für Drohnen setzen diese für den Tier- und Artenschutz enorm wichtige Arbeit zunehmend aufs Spiel.

Wissing: "Ich halte Wort"

Bundesminister Dr. Volker Wissing hatte zuvor die Weisung verfügt. „Wir haben den Bauern versprochen, ihr Leben einfacher zu machen und unnötige Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen. Ich halte Wort und habe deswegen praktikablere Regeln für den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft angewiesen. Künftig können Drohnen auf deutlich mehr Agrarflächen fliegen, um Rehkitze zu schützen. Von der neuen Regel profitieren Bauern und Tiere gleichermaßen. Wir werden weiter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Verbesserungen für unsere Landwirte zu erreichen.“

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