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Bund Naturschutz

Klage gegen bayerische Wolfsverordnung - Juristen sehen Verstoß gegen Schutzstatus

Eine Anwaltskanzlei kommt zu dem Schluss, dass die bayerische Wolfsverordnung den Schutzstatus unterläuft und weiträumigen Abschuss auch für unauffällige Wölfe zulässt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Verordnung, mit der die bayerische Staatsregierung den Abschuss von Wölfen erleichtern will, ist laut Naturschützern rechtlich weder haltbar, noch sei der Erhaltungsstatus des Wolfes in Bayern gesichert. Darüber hinaus vernachlässige sie einen effektiven Herdenschutz. Der Verein "Bund Naturschutz Bayern" klagt daher gegen die Verordnung. Zudem müssten die Kriterien für nicht schützbare Weidegebiete überarbeitet werden.

Für den BN-Vorsitzenden Richard Mergner ist die bayerische Wolfsverordnung kontraproduktiv, weil die Tierhalter dadurch den effektiven Herdenschutz vernachlässigen würden. Der Abschuss einzelner Wölfe, die für Menschen und Weidetiere problematisch werden, werde in Zukunft nicht ausbleiben. Diese Möglichkeit würden aber schon heute alle bisherig gültigen Managementpläne hergeben und das wolle der Bund Naturschutz nicht in Frage stellen.

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"Der Abschuss allein, so wie es die Verordnung suggeriert, wird aber nicht helfen. Vielmehr muss der Herdenschutz massiv verstärkt werden! Wir fordern eine konkrete Umsetzung des Herdenschutzes mit rechtlicher und finanzieller Unterstützung vor Ort für die Tierhalter. Mit oder ohne Wolfsabschüsse gilt: Je mehr ungeschützte Weidetiere, desto mehr Risse“, sagt Mergner.

Geltendes Recht einfordern, Behirtung verbessern

Dr. Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, die den BN vor dem Verwaltungsgerichtshof vertritt, erklärt: „Die Verordnung verstößt nach unserer Ansicht massiv gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht. Die strengen Anforderungen an die Tötung einer streng geschützten Art werden nicht nur unterlaufen, sondern es wird der weiträumige Abschuss zugelassen und zwar auch für Exemplare, die kein auffälliges Verhalten gezeigt haben. Dies lässt das geltende Recht nicht zu, der BN hat als Naturschutzverband aber gerade die Aufgabe, geltendes Recht einzufordern. Deshalb muss letztlich geklagt werden.“

Karten sollten Gefährdungsgebiete aufzeigen

Dem BN ist nach eigener Aussage bewusst, dass es Weideflächen gibt, die durch ihre Topografie nicht schützbar sind. Laut dem BN-Wolfsexperten Uwe Friedel kann eine Entnahme nach einem Riss auf solch einer Weidefläche durchaus notwendig und hilfreich sein, um kurz- bis mittelfristig weitere Risse im betroffenen Gebiet zur reduzieren.

"Die Kriterien für die Nicht-Schützbarkeit müssen aber von der Staatsregierung überarbeitet und deutlich eingegrenzt werden. Wir brauchen Karten, die diese Gebiete realistisch wiedergeben. Hierzu ist eine Diskussion mit im Herdenschutz erfahrenen Praktikern und Fachleuten dringend notwendig", so Friedel.

Aufgrund der schwierigen Zäunbarkeit müssten im Berggebiet die Voraussetzungen für eine ständige Behirtung unter anderem durch eine Förderung nach dem Beispiel der Schweiz oder Frankreichs verbessert werden.“

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