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Abschuss wird leichter: In Bayern gilt ab Mai die neue Wolfs-Verordnung

Bayern erleichtert die Vergrämung und Entnahme von Wölfen. Die Landesregierung will damit vor allem die Nutztierhalter beruhigen.

Lesezeit: 4 Minuten

In Bayern tritt am 1. Mai 2023 die neue Wolfs-Verordnung in Kraft. Das Kabinett der bayerischen Staatsregierung (Ministerrat) hatte Ende April die neue Bayerische Wolfs-Verordnung beschlossen. Damit sollen Erleichterungen für Ausnahmen von den Schutzvorschriften der EU und des Bundesnaturschutzgesetzes für den streng geschützten Wolf auf den Weg gebracht werden.

Mit der neuen Verordnung sollen für den Wolf verfahrensmäßige Erleichterungen zur Vergrämung und Entnahme unter Wahrung der EU- und bundesrechtlichen Anforderungen geschaffen werden. Zudem werden vereinfachte Ausnahmen für verhaltensauffällige Wölfe sowie für schadensstiftende Wölfe ermöglicht, teilt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt mit.

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„Ein Riss reicht“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung in München. Dann könne in dem Gebiet eine „Entnahme erfolgen“. Es brauche nicht mehr unzählige gerissene Tiere. Es müsse auch nicht der eine Wolf ermittelt werden. „Jetzt kann man die Wölfe dann generell in der Region entnehmen“, sagte Söder.

Entnahmemöglichkeit bei aggressivem Verhalten

Verhaltensauffällige Wölfe dürfen laut dem Umweltministerium künftig dann entnommen werden, wenn ein Wolf sich Menschen mit Hunden annähert und dabei ein aggressives Verhalten zeigt. Für schadensstiftende Wölfe werden Maßnahmen in den ausgewiesenen nicht schützbaren Weidegebieten erleichtert, wenn ein Wolf dort ein Nutztier reißt. Nicht schützbare Weidegebiete sind danach Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist, etwa Almen oder Alpen.

Die neue Wolfs-Verordnung verlagert außerdem die Zuständigkeit für die behördlichen Maßnahmen von den Bezirksregierungen auf die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt, um eine schnelle und ortskundige Reaktion zu ermöglichen. Die untere Naturschutzbehörde überprüft dazu im konkreten Fall das Vorliegen der in der Wolfs-Verordnung festgelegten Voraussetzungen.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) wandte sich insbesondere an die Nutztierhalter. "Wir stehen an der Seite der Nutztierhalter und der Almwirtschaft. Die neue Bayerische Wolfs-Verordnung soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Weidetierhaltung auch bei Wolfsanwesenheit flächendeckend und dauerhaft zu ermöglichen“, sagte Glauber. Aus seiner Sicht führt die neue Regelung einer deutlichen Verschlankung des Verfahrens, wenn auffällige Wölfe auftreten.

Auch Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) hob hervor, dass die Veränderungen insbesondere den Nutztierhaltern helfen sollen. „Wölfe sind nicht bedroht, aber unsere Weidetierhalter sind es bald, wenn nicht bald etwas passiert. Deswegen sind wir zum Handeln gezwungen“, sagte Kaniber nach dem Beschluss des Ministerrates.

Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt. Über den Erhaltungszustand entscheidet die EU. Bisher wird der Erhaltungszustand des Wolfes weiterhin mit "ungünstig-schlecht“ bewertet. Somit darf er in Deutschland nicht getötet oder verfolgt werden. Nur wenn einzelne Wölfe nachweislich für Menschen gefährlich werden, können Ausnahmen von diesem strengen Schutz gewährt werden. Auch bei unzumutbar hohen finanziellen Schäden durch bestimmte Tiere dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gewährt werden, wenn vorher alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sind, um diese Schäden zu vermeiden. Die Ausnahmeregelungen sind in der FFH-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben. Obwohl der Schutz des Wolfs durch europäische und bundesweite rechtliche Regelungen garantiert wird, sind die Bundesländer und ihre unteren Naturschutzbehörden zuständig für das Management des Wolfs.

Mit der Vorlage der neuen Wolfsverordnung drängt die Bayerische Staatsregierung auch die EU und den Bund, sich für eine Veränderung des Schutzstatus einzusetzen. „Insbesondere muss der Schutzstatus abgesenkt und der Weg für ein regionales Bestandsmanagement freigemacht werden“, sagte Umweltminister Glauber.

Gegensätzliche Reaktionen bei Bauern und Naturschützern

Der Bayerische Bauernverband reagierte erleichtert. "Es freut uns, dass die Staatsregierung unsere Sorgen ernst nimmt", sagte der oberbayerische Bauernpräsident Ralf Huber. "Die Zuwanderung der Wölfe bedroht die Weidehaltung von Rindern und Schafen auf den Almen." Der Bauernverband wiederholt seit langem, dass viele Bauern ihre Almen aufgeben werden, wenn sich wieder dauerhaft Wölfe in den Bergen ansiedeln.

Der Bund Naturschutz (BN) übte hingegen scharfe Kritik und kündigte eine Klage an. "Die neue Verordnung bricht europäisches und deutsches Naturschutzrecht", sagte BN-Chef Richard Mergner. "Das werden wir nicht hinnehmen." Zugleich sprach Mergner "von einem fatalen Signal" der Staatsregierung an die Bauern. Mit der neuen Verordnung mache Söder ihnen weis, dass "Zäune und andere Herdenschutzmaßnahmen nicht nötig sind". Das werde sich bitter rächen.

In Bayern hatten zuletzt Risse von Schafen und Rehen am Alpenrand für Unruhe gesorgt. Auch in Franken hatte es Wolfssichtungen gegeben. Zudem kocht die Diskussion um die großen Beutegreifer auch wegen des Auftretens eines Bären in den bayerischen Alpen hoch.

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