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Politische Beratungen zum Wolf bleiben zäh

Schnelle Entscheidungen zum Schutzstatus des Wolfes bleiben eine Illusion. Bund und Länder wollen aber die Gesamtpopulation neu bewerten lassen.

Lesezeit: 4 Minuten

Wenig Neues zum Wolf hat die Umweltministerkonferenz (UMK) Ende vergangener Woche gebracht. Über den weiteren Umgang mit dem Wolf soll erst auf der UMK-Herbstsitzung Ende November in Münster beraten werden, lautet der Beschluss vom Freitag.

Neue Analyse zur Gesamtpopulation bis Herbst

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Als Grundlage der geplanten Beratungen soll der Bund unter Beteiligung der Länder vor der Herbst-UMK eine wissenschaftliche Analyse zur Gesamtpopulation des Wolfes und dessen Erhaltungszustand vorlegen. Der Vorsitzende der UMK, Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer, verteidigte die Vertagung der Beratungen zum Wolf gegenüber der Presse. Die Sorgen der heimischen Weidetierhalter wegen des Wolfes würden ernstgenommen, versicherte der Grünen-Politiker. Entscheidungen bräuchten aber eine substantielle Grundlage, sagte er.

Lemke vergleicht Schutz von Wolf und Tiger

Von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) kam Kritik an der aktuellen Debatte rund um den Wolf. Darin würde die bereits jetzt vorhandene Möglichkeit, Problemwölfe zu entnehmen, zu wenig berücksichtigt. Außerdem geht es Lemke auch um die Gerechtigkeit im internationalen Vergleich. Schließlich erwarte Deutschland, dass andere Länder zum Beispiel den Tiger schützten. Dann müsse es auch in Deutschland möglich sein, ein einziges Raubtier zu schützen.

Sie wisse, dass das in der Praxis Probleme nach sich ziehe und dass man sicherlich auch noch ungelöste Probleme habe. „Aber an denen kontinuierlich weiterzuarbeiten, das ist eine Aufgabe auch für die Umweltministerkonferenz und selbstverständlich für das Bundesumweltministerium“, sagte Lemke.

Bundesländer unterschiedlich betroffen

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus berichtete, dass die Positionen der Bundesländer zum Wolf „je nach Betroffenheit weit auseinander“ lägen. Er mahnte zügiges Handeln an. Bereits jetzt müsse ein Plan für den Fall aufgestellt werden, dass laut der angekündigten Untersuchung der günstige Erhaltungszustand erreicht oder vielleicht sogar überschritten sei.

Medial war der Wolf eines der Hauptthemen der jüngsten UMK. Dazu trug auch eine Kundgebung des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV) unter dem Motto „Wolfspolitik: Jetzt ändern!“ bei. Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und Verbände von Weidetierhaltern übergaben Krischer eine gemeinsame Erklärung mit Forderungen zur Wolfspolitik.

Gutachten stuft Bayerns Wolfsverordnung als juristisch angreifbar ein

Derweil gibt es Hinweise, dass die erst seit Mai in Kraft getretene bayerische Wolfsverordnung juristisch angreifbar ist. Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist die Verordnung wohl nicht mit dem geltenden Bundes- und EU-Recht vereinbar, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Konkret moniert das Gutachten, dass die bayerische Verordnung die Entnahme eines Wolfes nach dem ersten Riss eines Weidetieres ermöglicht. Auf Grund der vom Europäischen Gerichtshof geforderten restriktiven Auslegung des Ausnahmekataloges „dürfte eine letale Wolfsentnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben grundsätzlich nicht vereinbar sein“, heißt es im Gutachten.

Mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz betonte das Gutachten zwar, dass dies in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt sei, jedoch sei im entsprechenden Paragraf 45a der Plural („Schäden bei Nutztierrissen“, „bereits eingetretene[n] Rissereignisse[n]“) genannt. Dies setze „bereits in Ansehung seines Wortlautes mehr als nur einen vorangegangenen Riss voraus“.

FDP will Wolfsfrage auf Bundesebene lösen

Das Gutachten wurde von der FDP-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben. Es bezweifelt auch, dass in Bayern laut Verordnung Wölfe getötet werden könnten, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden oder werden können: Auf den Versuch der konkreten Zuordnung von vornherein zu verzichten, dürfte dem Bundesnaturschutzgesetz „und damit höherrangigem Recht widersprechen“.

„Damit ist klar, dass nur der Bund eine rechtssichere Lösung für den Umgang mit dem Wolf schaffen kann“, sagte FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr der „Mediengruppe Bayern“. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe mit seinem Gutachten zudem bescheinigt, „dass Markus Söder ein Schaumschläger ist: Seine Wolfsverordnung ist in mehrfacher Hinsicht nicht mit Bundesrecht und EU-Recht vereinbar“. Dürr kündigte an, dass der Bund bis zum Sommer Eckpunkte für eine bundesweite Regelung erarbeiten und danach umsetzen werde.

Auch in Bayern gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wolfsverordnung. Der Bund Naturschutz (BN) hatte vor wenigen Tagen beschlossen, gegen die Neuregelung Klage einreichen zu wollen. Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt.

Die bayerische Staatsregierung zweifelte den Schutzstatus aber wiederholt an, da es ihrer Meinung nach bereits zu viele Wölfe in Deutschland und auch in Bayern gebe. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) warf als Reaktion auf das Gutachten der Bundesregierung vor, zu wenig beim Thema Wolf zu machen. „Die Weidewirtschaft ist in ernster Gefahr und hat keine Zeit mehr für das Schwarze-Peter-Spiel der Ampelparteien“, sagte sie.

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