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So wichtig ist der korrekte Versicherungsschutz im Jagdrevier

„Wie bin ich eigentlich bei der Jagd versichert?“, fragen sich viele Jäger. Um diese Frage richtig zu beantworten, muss man unterscheiden zwischen eigenen Schäden und denen fremder Personen.

Lesezeit: 5 Minuten

Unser Autor: Rechtsanwalt Dr. Walter Jäcker, stellvertretender Justitiar im Landesjagdverband NRW. Dieser Artikel ist zuerst erschienen im Rheinisch-Westfälischen Jäger 1/2024:

Unfallschutz und Sozialversicherung

Versicherungsschutz durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau genießt man mit der Übernahme eines Jagdrevieres automatisch, unabhängig, ob es sich um einen Eigenjagd- oder genossenschaftlichen Jagdbezirk handelt.

Der Versicherungsschutz der SVLFG betrifft Körperschäden, die dem Versicherten selbst entstehen. Dabei umfasst dieser Versicherungsschutz des sogenannten Jagdunternehmers alle Pächter und Mitpächter bei allen mit der Jagdausübung zusammenhängenden Tätigkeiten einschließlich der Jagdausübung, Bau und Reparatur jagdlicher Einrichtungen und Wildfütterungen. Er erstreckt sich auch auf die vereinbarte Wildfolge im fremden Revier. Die Bergung von Fallwild auf Straßen am oder im eigenen Revier durch Jagdunternehmer ist wie Jagdausübung zu beurteilen - und damit versichert.

Versichert sind auch Hilfspersonen, die dem Anordnungs- und Weisungsrecht des Jagdunternehmers unterliegen (Jagdaufseher, Treiber, „Kirr-Rentner“ u.a.). Nicht darüber versichert sind dagegen Jagdgäste und Begehungsscheininhaber.

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflicht ist bekanntermaßen Voraussetzung zur Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheins. Eine Jagdhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen durch die Ausübung der Jagd, v.a. durch Schusswaffengebrauch entstehen.

Das Angebot der verschiedenen Versicherer in diesem Markt unterscheidet sich vom Umfang in sachlicher Hinsicht so wie in der jeweiligen Deckungssumme. Es gibt Anbieter, die Hunde, Beizvögel und Frettchen automatisch mitversichern.

Bei der Deckungssumme für Personenschäden mögen mehrere Millionen auf den ersten Blick ausreichend erscheinen, man sollte sich allerdings vor Augen führen, das Schussverletzungen mit lebenslangen Folgen für den Verletzten und seine Familie nicht nur Heilungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall umfassen. Durchaus möglich sind auch Unterhaltungspflichten, die der Verletzte nach dem Unfall nicht mehr erfüllen kann.

KFZ-Haftpflicht

Alle Haftpflichtschäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen des Jägers entstehen, werden von der KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt - zwingende Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs/Anhänger im Straßenverkehr.

KFZ-Teilkasko haftet bei Wild-Unfällen

Bei Wild-Unfällen dagegen tritt auf Seiten geschädigter Autofahrer die Teilkaskoversicherung ein. Diese ist in einer Vollkasko automatisch enthalten, kann aber auch getrennt davon abgeschlossen werden.

Ein Grenzfall in diesem Zusammenhang ist die Konstellation, in der Wild bei Bewegungsjagden in den Straßenverkehr gerät – v.a. an Stellen, an denen man damit rechnen musste. wenn der verantwortliche Jagdleiter dort entsprechende Vorsichtsmaßnahmen unterlässt, kommt unter Umständen auch eine Haftung des Jagdleiters in Betracht.

Verantwortung der Jagdleiter

Grundsätzlich sind Jagdleiter bei Gesellschaftsjagden in der Pflicht, sich die Jagdscheine im Original zeigen zu lassen. Erst dann hat man alles Zumutbare getan, um für einen lückenlosen Versicherungsschutz der gesamten Jagdgesellschaft zu sorgen.

Ohne gültigen gelösten Jagdschein (weil man die Verlängerung vergessen hat oder diese aus irgendwelchen Gründen entzogen wurde) genießt kein Teilnehmer den Versicherungsschutz einer Jagdhaftpflicht.

Schießt ausgerechnet so ein nicht versicherter Teilnehmer jemanden an, haftet er zunächst privat und persönlich, weil nur eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung Schussverletzungen versichert. Reicht das Vermögen des Unglücksschützen für die möglicherweise verheerenden Folgen einer Schussverletzung nicht aus, kommt auch eine Haftung des Jagdleiters in Betracht.

Diese kann er nicht auf seine eigene Jagdhaftpflichtversicherung abwälzen - da hilft auch die oft gehörte Floskel „Ich gehe davon aus, dass jeder seinen Jagdschein dabei hat“ nicht mehr…

Transport von Jagdgesellschaften

Nicht selten wird die Verantwortung zum Transport ganzer Jagdgesellschaften in die Hände von Fahrern landwirtschaftlicher Gespanne gelegt. In solchen Fällen ist dringend anzuraten, den gesetzlichen Haftpflichtversicherer des Traktors auf die beabsichtigte Nutzung während der Jagd anzusprechen und sich dafür eine Deckungszusage zu holen.

Versicherer reagieren darauf unterschiedlich - einige lehnen den Versicherungsschutz zum Transport von Personen ab, andere verlangen einen Aufpreis auf die Jahresprämie.

Allein der Umstand, dass die Straßenverkehrsordnung den Transport von Personen auf landwirtschaftlichen Zügen erlaubt, sagt noch nichts über den ausreichenden Deckungsschutz durch den Haftpflichtversicherer eines benutzten Fahrzeugs aus.

Betriebs- und Privathaftpflicht

Auch Arbeiten in Wald und Forst, Baumfällung, Hochsitzbau u.ä. können Haftpflichtschäden verursachen: Ein gefällter Baum trifft einen Spaziergänger oder ein am Waldrand geparktes Auto o.ä.. Forstunternehmen haben für derartige Fälle eine Betriebshaftpflicht. Jäger und selbstverständlich auch jeder andere, der etwa Brennholz für die Jagdhütte schneidet, sollte diesen Versicherungsschutz für Fremdschäden durch eine private Haftpflichtversicherung abdecken.

Jeder Haftpflichtversicherung ist gemein, dass in ihr auch ein Stück Rechtsschutz steckt - wenn nämlich zu Unrecht Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden (oder in der Höhe unbegründete), entscheidet das Team des Haftpflichtversicherers, wie damit umgegangen werden soll und gewährt Rechtsschutz auch im Fall gerichtlicher Verfahren zur Abwehr solcher Forderungen.

Fazit

Jägern ist angeraten, ihren Versicherungsschutz kritisch zu prüfen und gegebenenfalls aktuellen Gegebenheiten und Risiken anzupassen - so mancher hätte schon durch ein paar Euro Jahresprämie mehr einen angemessenen Schutz und ruhigen Schlaf.

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