Frage:
Ich habe 1,5 ha Privatwald und einen Traktor geerbt. Er läuft ca. 20 Betriebsstunden im Jahr und hat ein grünes Kennzeichen. Nach dem Ummelden kam ein Schreiben des Zollamtes. Dieses wollte Nachweise für die Voraussetzungen des grünen Nummernschilds. Reicht der Wald als Grundlage?
Antwort:
Ja, Ihr Wald reicht als Grundlage. Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer auch von einem forstwirtschaftlichen Betrieg auszugehen ist, wenn dieser nur eine 1,3 ha Fläche hat und der Betriebsinhaber Nebenerwerbsforstwirt ist (Az.: 6 K 130/18).
Wichtig ist, dass Sie nicht nur für den Eigenbedarf Holz einschlagen. Sie müssen nachweisen, dass Sie mit Ihren forstwirtschaftlichen Produkten, z. B. Brennholzverkauf, am Markt auftreten oder sonstige Dienstleistungen erbringen. Dies kann auch ein Tausch des Holzes gegen andere Dienstleistungen von Landwirten sein. Es ist nicht erforderlich, dass Sie einkommenssteuerlich einen landwirtschaftlichen Betrieb führen.
Unser Experte:
STB Ralf Stephany, Parta, Bonn