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Wald- und Grundbesitzer sauer

"Entwurf des Bundeswaldgesetzes voller handwerklicher Mängel"

Entsetzt zeigen sich die Waldbesitzer darüber, dass die Holzproduktion vom Bund als nachrangig betrachtet wird und Verstöße mit Freiheitsstrafe und Werkzeugentzug geahndet werden sollen.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Waldeigentümerverband AGDW und der Grundbesitzerverband haben den zwischen Bundesagrar- und Bundesumweltministerium abgestimmten Entwurf zu einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes grundsätzlich kritisiert und als „allenfalls erste Diskussionsgrundlage mit vielen handwerklichen Mängeln“ bezeichnet.

„Unsere Mitgliedschaft lehnt den Entwurf in Gänze ab“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Entsetzt hätten die privaten Waldbesitzer in Deutschland zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Holzproduktion im Entwurf als nachrangig betrachtet wird. „Dies wird der Rolle von Wald und Holz als oft einzige Erlösquelle der Forstbetriebe und als Wirtschaftsfaktor mit einer Wertschöpfung von fast 60 Mrd. € gerade im ländlichen Raum nicht gerecht.“

Praxisferne Vorgaben

Auch die strikte Beschränkung der Baumartenwahl auf „weit überwiegend heimische Baumarten“ widerspreche den Herausforderungen durch den Klimawandel und den dadurch veränderten Standortbedingungen. Ohnehin zeichne sich der Entwurf an vielen Stellen durch „große Praxisferne“ aus, etwa bei der Beschränkung der Feinerschließung auf 40 m Rückegassenabstand.

Besonders empört sind die Mitglieder laut Bitter, dass ihrem Handeln mit Misstrauen begegnet wird. Im Entwurf finden sich erstmalig in einem Bundeswaldgesetz Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und der „Einziehung“ von Tatmitteln selbst bei fahrlässiger Ordnungswidrigkeit bedroht sind.

Bitter: „Dies führt zu einer tiefen Verunsicherung von Menschen, die sich mit Herzblut und großem Engagement für den Wald einsetzen, ihn häufig seit vielen Generationen pflegen, damit der Gesellschaft den wunderbaren Rohstoff Holz zur Verfügung stellen und wegen der Klimakrise ohnehin vor kaum zu bewältigenden Herausforderungen stehen.“

Waldmanagement-Plan ab 100 ha Pflicht

Diese Art der behördlichen Gängelung der privaten Waldbesitzer sei nicht akzeptabel, so Bitter. Ab 100 ha Waldfläche in Deutschland soll ein Waldmanagement-Plan vorgelegt werden, der dann behördlich genehmigt werden muss – wobei die Behörde Änderungen einfordern kann. „Das ist nicht nur ein bürokratischer Aufwand“, sagte Bitter: „In der Gesamtschau scheint es so, als solle der Waldbesitzer seine Waldbewirtschaftung unter Missachtung der Vielfalt der Ökosystemleistungen allein auf ökologische Kriterien ausrichten.“

Bitter prophezeite einen nachhaltigen Protest der privaten Waldbesitzer gegen das Bundeswaldgesetz wie beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz, das gerade im ländlichen Raum die Bürger verärgerte: „Sollte der Entwurf des Bundeswaldgesetzes in dieser Form weiter verfolgt werden, wird es erneut zu mindestens so großen Protesten im ländlichen Raum kommen.“

Grundbesitzerverband sieht „Misstrauensvotum gegen 2 Mio. Waldbesitzer“

Das kann Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst nur unterstreichen. „Die völlig überzogenen und unverhältnismäßigen Bußgeld- und Strafvorschriften sind ein Affront gegen die 2 Mio. deutschen Waldbesitzer und Arbeitgeber im ländlichen Raum. Der Gesetzentwurf ist Ausdruck von Misstrauen, Bürokratismus und handwerklichen Mängeln. Er widerspricht mit seinen engen Vorgaben den wissenschaftlichen Empfehlungen zum Waldumbau.“

Er zeigt sich enttäuscht, dass sich nichts von den Empfehlungen seines Verbandes im vorliegenden Entwurf wiederfindet. Vielmehr würden Forstleute unter Generalverdacht gestellt. Elverfeldt befürchtet, dass dieser Gesetzentwurf die Spaltung zwischen Stadt und Land weiter befeuern und politische Ränder stärken wird.

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CO2-Preis für energetische Holznutzung ist „fern jeglicher forst- und holzwirtschaftlicher Praxis“!

Das Deutsche Biomasseforschungszentrum DBFZ hat derweil seine Idee präsentiert, für die energetische Nutzung von Holz einen CO2-Preis erheben zu wollen. Das ist für AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter das nächste Ärgernis. Er hält die Pläne für „fern jeglicher forst- und holzwirtschaftlicher Praxis“.

Die Gleichsetzung des regenerativen Rohstoffes Holz mit fossilen Energieträgern sei nicht nachvollziehbar. Eine willkürliche Verteuerung erneuerbarer Energien würde die dringend nötige Wärmewende und die Abkehr von fossiler Energie massiv ausbremsen, ja zum Teil sogar umkehren, macht der Vertreter der Waldbesitzer klar.

Die durch eine CO2-Abgabe verteuerte Holzenergie würde weniger genutzt, so dass die dringend notwendige Waldpflege unterbleiben würde. „Der angesichts des Klimawandels notwendige Waldumbau würde gebremst, steigendes Alter und zunehmender Holzvorrat würden das Risiko durch Stürme, Dürre, Waldbrände und Schädlinge massiv erhöhen. Nach dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz würden Waldbesitzer, Wirtschaft und Verbraucher durch eine neue Debatte verunsichert“, so Bitter.

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Welchen Nutzen soll das EU-Forest Monitoring Law haben?

Und dann gibt es noch auf EU-Ebene das neue Forest Monitoring, das den Waldbesitzerverband verärgert. Darin sieht Bitter keine klaren Ziele und keinen konkreten Zusatznutzen. Stattdessen würde es vor allem weitere Kosten und womöglich Bürokratie erzeugen.

So wie in der Landwirtschaft der Grundsatz gilt „Vom Wiegen wird das Schwein nicht fett“, müssen wir für die Forstwirtschaft feststellen, dass das Datensammeln nicht die Resilienz der Wälder gegen den Klimawandel erhöht; das geht nur durch den motivierten Waldumbau der 16 Mio. europäischen Waldeigentümer vor Ort.

Auch in der praktischen Umsetzung gibt es noch reichlich offene Fragen: Ungeklärt ist der Datenschutz sowie die Zugangsregelung zu den für Eigentümer und Wettbewerb extrem sensiblen Daten. „Ebenso fragen wir uns, warum ein solches europaweites Monitoringsystem von oben installiert werden soll, statt zunächst die ohnehin gesammelten Daten in den einzelnen Ländern zu nutzen“, so Bitter weiter.

Grundsätzlich sind die Waldbesitzer erneut enttäuscht von der EU-Kommission, die diesmal ausdrücklich angekündigt hatte, dass es vorab einen Dialog mit den Waldeigentümern geben werde. Diesen Dialog habe es nicht gegeben, so dass schon wieder ein praxisfernes Konstrukt entstanden sei. „Wir müssen also hoffen, dass Rat und Parlament der EU unter intensiver Einbindung der Waldeigentümer den Entwurf verwerfen oder zumindest deutlich verbessern“, so Bitter.

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