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Busen: Umsicht bei Novelle des Bundeswaldgesetzes nötig

Der forstpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion hält für möglich, dass „Ideologie“ bei Teilen des Gesetzes die Feder führen könnte.

Lesezeit: 3 Minuten

Obwohl die Novelle des Bundeswaldgesetzes im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht, wünscht sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Karl-Heinz Busen eine bessere Begründung als das für größere Änderungen an dem Gesetz. „Wir brauchen jedenfalls keine zusätzlichen Auflagen und Vorschriften“, meinte Busen beim Waldsymposium der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer“ gestern in Berlin.

Nach Überzeugung des forstpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion sind Themen wie nachhaltiges Wirtschaften oder der notwendige Umbau der Wälder längst in der Forstwirtschaft verankert. Busen plädiert dafür, den Waldbauern die Verantwortung für die praktische Gestaltung zu lassen. Eine grundlegende Gesetzesänderung bringt ihm zufolge ohnehin immer auch das Risiko mit sich, dass „Ideologie reingespült wird“.

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Die Agrarsprecherin der Linksfraktion, Ina Latendorf, entgegnete, dass sich die Sichtweise auf den Wald seit der letzten großen Novelle in den 70er Jahren geändert habe. Neben der reinen Ökonomie habe seitdem die Bedeutung ökologischer Fragen stark zugenommen. Hier müsse auch der Gesetzgeber nachsteuern, so Latendorf. Sie denkt dabei insbesondere an die Honorierung von Ökosystemleistungen durch Forstwirte, wofür im Bundeswaldgesetz endlich die Basis gelegt werden müsste.

Nach Darstellung des grünen Bundestagsabgeordneten Niklas Wagener geht es der Bundesregierung bei der anvisierten Novelle keinesfalls um „Überregulierung“, vielmehr solle das Bundeswaldgesetz nach 50 Jahren an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Er wies darauf hin, dass der Waldumbau laut Thünen-Institut bis zu 45 Mrd € kosten werde. „Dafür braucht es die gesetzliche Grundlage“, betonte Wagener.

Der Vielfalt im Wald Raum geben

Für den Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst, Fabian Wendenburg, stellt sich die Frage, wie die gute fachliche Praxis für eine „ordnungsgemäße und nachhaltige Forstwirtschaft“ im Gesetz allgemeingültig definiert werden sollte. Ihm zufolge sind gerade die Vielfalt des Waldes und seiner Besitzer große Stärken der deutschen Forstwirtschaft. Eine Novelle sollte dieser Vielfalt daher auch Raum geben, forderte Wendenburg. Aus dem gleichen Grund müsse bei den Vorgaben ein bundeseinheitliches Korsett vermieden werden.

Der Vertreter der Forstwirtschaft kritisierte zudem, dass die Waldpolitik der EU und des Bundes bisher überwiegend von Extensivierung und Stilllegung geprägt sei. Überspitzt bedeute der Green Deal, dass die Forstleute auf 10 % der Waldfläche nicht mehr wirtschaften könnten, verdeutlichte Wendenburg. Er warb für ein Belastungsmoratorium sowie für ein Anreizsystem für zusätzliche Leistungen.

Privates Engagement nicht abwürgen

Vermieden werden müsse aber vor allem, dass durch zu hohe gesetzliche Standards das privatwirtschaftliche Engagement abzuwürgen, mahnte Wendenburg. Man könne schließlich nicht am Markt Geld aus privatem Kapital einsammeln für etwas, das gesetzlich vorgeschrieben sei. Hier braucht es nach Auffassung des Geschäftsführers der Familienbetriebe Land und Forst Fingerspitzengefühl bei der Festlegung der Mindeststandards.

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