Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Staatsanwalt wittert Vorsatz

Wolf erschossen: Landgericht Potsdam bestätigt Freispruch für Jäger

Die Staatsanwaltschaft wollte nach dem Freispruch eines Jägers nicht akzeptieren, dass der Mann die Hunde schützen wollte und deshalb einen Wolf in Notwehr erschoss. Ein zweiter Prozess musste her.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Januar 2019 hatte ein Jagdgast auf einer Drückjagd in Brandenburg einen Wolf erschossen, der mindestens sechs Jagdhunde angegriffen hatte. Um die Hunde zu retten, hatte der 73-Jährige den acht Monate alten Jungwolf erlegt.

Das Amtsgericht Potsdam hatte den Jäger nach einem Prozess dann 2021 freigesprochen. Am Dienstag nun bestätigte die kleine Strafkammer des Landgerichts Potsdam dies in zweiter Instanz und lehnte die Berufung der Staatsanwaltschaft ab.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Diese hatte den Schilderungen des Jägers nicht geglaubt und hält die Aussagen eines anderen Zeugen für überzeugend, dass es keinen Angriff des Wolfes gab. Die Aussagen anderer Jagdteilnehmer seien dagegen Gefälligkeiten untereinander. Der Staatsanwalt ist sich sicher, dass der Mann den Wolf bewusst erlegt hatte.

So sieht das Gericht den Fall

Nach der Beweisaufnahme steht für die Kammer jedenfalls fest, dass der Angeklagte nicht wusste, dass er sich in einem Wolfsgebiet befand. Auch seine Vergrämungsversuche wie Klatschen und ein Warnschuss hätten nichts gebracht. Um die Hunde zu schützen, habe der Angeklagte den Wolf dann erschossen.

Die Richter glauben nicht an Absicht, weil der Schuss ins Hinterteil des Wolfes eher nach einer schnellen ungeplanten Reaktion aussieht. Sei es geplant gewesen, hätte es einfachere Möglichkeiten gegeben. Auch ein Tierarzt habe bei den Hunden Bissverletzungen und beim Wolf Blut der Hunde festgestellt.

Der Jäger jedenfalls sei mit der Situation überfordert gewesen. Er habe keine Zeit für lange Überlegungen gehabt, sondern innerhalb kürzester Zeit entschieden, den Wolf zu töten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Parallel gab es zuletzt einen weiteren ähnlichen Fall mit einem 61-jährigen Niederländer:

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.