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Absicherung in der Partnerschaft: Bereits beim Zusammenziehen

Zusammenzuziehen ist etwas Wunderbares. Doch was, wenn der Traum vom gemeinsamen Leben zerbricht? Diese Vereinbarungen aus guten Tagen können helfen, dass die Trennung so fair wie möglich abläuft.

Lesezeit: 5 Minuten

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

Als Maria mit ihrem Freund Jan (Namen geändert) zusammenzog, hatte sie schon mehrere Jahre allein gelebt. Ihr Hausstand umfasste alles, was man für den Alltag und eine (gemein­same) Wohnung brauchte. Nach zwei Jahren heirateten die beiden – ohne Ehevertrag.

Zugewinn per Gesetz

Das heißt: Das frisch vermählte Paar lebte per Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. Alles, was ab dem Tag der Hochzeit an Vermögenswerten hinzukommt, gehört beiden zu gleichen Teilen. Es wird bei Ende der Zugewinngemeinschaft, also bei Auflösung der Ehe oder Abschluss eines Ehevertrags, untereinander ausgeglichen.

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Vor der Ehe hatte Maria in ihrem Job bereits gutes Geld verdient. Ein hoher fünfstelliger Betrag lag auf ihrem Sparkonto. Zudem gehörten ihr große Teile der Möbel in der gemeinsamen Wohnung. Doch wer führt schon so genau Bilanz, wenn der Himmel voller Geigen hängt? Heute, 25 Jahre später, wünscht Maria sich, dass sie es getan hätte.

Der Griff ins Leere

Nach 18 Jahren ging die Ehe von Maria und Jan in die Brüche. Bevor Maria auszog, wollte sie die Be­lege, die sie zumindest teilweise im gemeinsamen Haushalt aufbewahrt hatte, hervorholen. Mit ihnen hätte sie zweifelsfrei bei der Scheidung beweisen können, dass sie das Geld schon vor der Eheschließung besessen hatte. Demnach wäre es vom Zugewinnausgleich zum Ende der Ehe ausgenommen. Doch der Griff in die Schublade, wo die Unterlagen seit eh und je lagerten, ging ins Leere. „Mein Mann musste sie herausgenommen haben“, vermutet Maria.

Bank kann nicht helfen

Auch ihr Weg zur Bank war ver­gebens. „Die Banken sind nur zehn Jahre zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verpflichtet – in meinem Fall war es aber 18 Jahre her“, erzählt Maria. Zähneknirschend gab sie klein bei. Sie verzichtete auf ihr Recht, am Wertezuwachs des Malerbetriebes ihres Mannes beteiligt zu werden. „Im Gegenzug ‚durfte‘ ich das Geld, das ich mit in die Ehe gebracht hatte, mitnehmen, ohne es mit ihm zu teilen“, erzählt Maria, „ich hätte nie gedacht, dass mir so etwas passiert.“ Diese Seite ihres Partners war ihr bis dato unbekannt.

Heute weiß sie, dass sie die Unterlagen zu ihren Konten in einem ­eigenen Bankschließfach hätte aufbewahren müssen. „Nicht mal im gemeinsamen Schließfach wären sie sicher gewesen“, resümiert Maria ernüchtert, „in jedem Fall hätte ich aber Kopien anfertigen müssen.“

Vorab Bilanz aufstellen

Es klingt unromantisch: Maria ­hätte einiges für eine mögliche Trennung vorab regeln sollen – und zwar schriftlich. Dazu raten Renate Schmidt, ehemalige Bundesfamilienministerin, und Helma Sick, Betriebswirtin, in ihrem Bestseller „Ein Mann ist keine Altersvorsorge“. Sie empfehlen: Paare sollten eine Inventarliste erstellen, die nachweist, wem was gehört. Das gilt für Kleiderschrank, Ehebett und Geschirr, aber auch für Waschmaschine und Fernseher. Gerade bei wertvollen Gegenständen, die das Paar gemeinsam angeschafft hat, sollte die Aufteilung geregelt werden (siehe Kasten). Auch bei Schenkungen an beide Partner sollten sie vereinbaren, was im Fall der Trennung damit passiert.

Wem gehört hier was?

„Kaufen wir das neue Sofa gemeinsam oder lieber getrennt?“ Um im Falle eines Beziehungsendes Streit zu vermeiden, raten Experten, eine Bilanz aufzustellen und diese regelmäßig zu aktualisieren. Das gilt auch bei vorhandenen Geldmitteln. Dabei können spezielle Apps helfen. Hier lassen sich gemeinsame, aber auch einzeln getätigte Investitionen hinterlegen – teilweise mit Bildern, Kaufbeleg oder auch Barcode. Während es bei den kostenfreien Varianten, wie „Inventory App“ und „Inventory Scan“ (beide deutschsprachig) nicht möglich ist, dass mehrere Nutzer auf einen Account zugreifen, bietet das kostenpflichtige Upgrade (ab 2,99 €) von „Hausinventar – Itemtopia“ eben diese Funktion. Die Exportfunktion bei den Programmen ermöglicht es, die eingegebenen Daten kurzfristig mit dem Partner per Mail oder (Whatsapp-)Nachricht zu teilen. Ein positiver Nebeneffekt dieser Inventar­listen ist auch, dass so alle Unterlagen direkt bei der Hand sind, sollte es zu einem Brand oder Diebstahl in der Wohnung kommen. Das erleichtert den Nachweis gegenüber der Versicherung.

Unverheiratete sollten die Vereinbarungen in einem Partnerschaftsvertrag festhalten, Verheiratete in einem Ehevertrag. Ein Partnerschaftsvertrag muss nicht beim Notar abgeschlossen werden. Aber sobald es um Immobilien, Personensorge oder Erbrechtliches geht, ist der Weg zum Notar Pflicht. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Die Kosten staffeln sich nach dem Vermögen beider Partner.

Über Geld sprechen

Im Laufe einer Partnerschaft wächst das Vermögen – in der Regel. Es kann sinnvoll sein, mehrere Konten zu haben. Ein gemeinsames für regelmäßige Ein- und Ausgaben des Zusammenlebens. Und je ein eigenes, um finanziell unabhängig zu sein. Gibt es ein Gemeinschaftskonto, haben in der Regel beide Zugriff. In einer Krisensituation besteht immer die Gefahr, dass das Konto leer geräumt oder überzogen wird und der andere für die Schulden einstehen muss.

Niemand spricht gerne über Geld, Vermögenswerte und deren Aufteilung. Schon gar nicht für den Fall einer nicht „geplanten“ Trennung. Schnell entsteht das Gefühl von Misstrauen. Dabei geht es vielmehr darum, sich im Fall der Fälle fair und einvernehmlich trennen zu können – ohne unnötig Geschirr zerschlagen zu müssen.

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