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Wasbek

AbL/LsV/BDM/LNV: GAP muss Mehrleistungen der Bauern entlohnen!

Bauern und Naturschützer aus SH wünschen sich eine Weide- sowie eine Strohprämie, die Teil der Öko-Regelung wäre. Zudem sollte die Umschichtung auf die ersten Hektare schrittweise auf 30 % steigen.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Rahmen einer Pressekonferenz auf dem Milchviehbetrieb von Uta von Schmidt-Kühl in Wasbek, Schleswig-Holstein, haben Bauern und Naturschützer aus Schleswig-Holstein am Dienstag Forderungen zur nationalen Ausgestaltung der Agrarreform vorgestellt.

„Die Bauern sind bereit für Klima-, Biodiversität-, Wasserschutz und Tierwohl, allerdings müssen die Gelder der GAP diese gesellschaftlichen Leistungen auch einkommenswirksam entlohnen“, lautet die Kernbotschaft.

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Im Namen der teilnehmenden Verbände forderte Berit Thomsen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft(AbL) die Agrarminister von Bund und Ländern auf, den dringend notwendigen Umbau der GAP im Sinne des Gemeinwohls einzuleiten und dies auf der kommenden Agrarministerkonferenz (AMK) nachzuholen. „Hierfür müssen von Beginn an mindestens 30 % der Gelder der Ersten Säule der GAP zielgerichtet anhand des Instrumentes der Öko-Regelungen eingesetzt werden. Das Budget ist jährlich deutlich zu erhöhen. Bäuerinnen und Bauern, die wirksame Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes umsetzen, erhalten hierdurch eine zusätzliche Einkommensquelle“, so Thomsen.

Eine wichtige Rolle kommt hierbei vor allem den kleinen und mittleren Betrieben zu, die einen besonderen Beitrag zur Artenvielfalt leisten, erklärte Stefan Wendlandt von „Land schafft Verbindung“ (LsV): „Kleinere Schläge weisen verhältnismäßig mehr Hecken und Biotope auf, die ökologisch wertvolle Lebensräume für Insekten und andere Tiere, Gräser und Beikräuter sind.“

Außerdem gelte es, ergänzt Heiko Strüven vom Bundesverband deutscher Milchviehhalter(BDM), besonders arbeitsintensive und tierhaltende Betriebe speziell zu entlohnen: „Betriebe, die sich für ökologischere und tierwohlorientiertere Wirtschaftsweisen wie die Weidetierhaltung von Milchkühen entscheiden, erbringen konkrete Naturschutzleistungen.“

Landwirtin Uta von Schmidt-Kühl stellt klar: „Für Klimaschutz und Biodiversität gehört das Rind auf die Weide. Dauergrünland und Weidehaltung sind aus ökologischer und gemeinwohlorientierter Sicht von großer Bedeutung. Wir wollen und können der Gesellschaft Angebote machen, dass etwa die Weidezeiten dem hohen Standard von 120 Weidetagen à sechs Stunden täglich entsprechen. Aber dieser hohe Arbeitsaufwand muss sich für tierhaltende Betriebe wirtschaftlich widerspiegeln.“

Um den Schutz der Natur und den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft gleichermaßen nachhaltig zu gewährleisten, müssten wirksame Instrumente und Maßnahmen wie die Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL), die Einführung einer Strohprämie sowie einer Weidetierprämie, die auch für Milchkühe gilt, dringend umgesetzt werden, fordert die Gruppe weiter.

Die Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe sei zudem nachhaltig durch eine deutliche Erhöhung der Direktzahlungen für die ersten Hektare (sog. Umverteilungsprämie) zu verbessern und durch eine Kappung der Direktzahlungen der GAP bei 150.000 € zu ergänzen. Dadurch würden kleinere und mittlere Betriebe im Verhältnis zu allen voran außerlandwirtschaftlichen Investoren am Bodenmarkt weniger benachteiligt.

„Zu einer zukunftsfähigen GAP gehört zudem eine starke Marktordnung, die den Betrieben eine bedarfsgerechte Erzeugung und kostendeckende Erzeugerpreise ermöglichen. Dumpingpreise führen zu intensiveren Ackerbau- und Tierhaltungssystemen und widersprechen den Zielen der teilnehmenden Verbände“, so Dr. Jörg Bargmann vom Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein(LNV).

Die Vertreter der Verbände fordern:

  • Gemeinwohlprämie des DVL umsetzen
  • Weidetierprämie für alle Rinder samt Milchkühen
  • Strohprämie für mehr Tierwohl
  • Kleine und mittlere Betriebe stärken

CDU-Vorschlag zur Umschichtung vom 5.2.2021:

Demnach sollen mindestens 15 % der Direktzahlungen umgeschichtet werden. Diese Umschichtung soll für Betriebe bis 300 ha gelten. Für die ersten 30 Hektare erhalten die Betriebe 100 € pro Hektar, für die weiteren 40 Hektare 50 €. Diese Umschichtung auf die ersten Hektare ist weiterhin schrittweise auf die möglichen 30 % zu erhöhen.

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