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Umsetzung der EU-Agrarreform

BMEL legt Details zur Neuausrichtung der Agrarprämien vor

Drei Prozent Brache, mehr Umweltmaßnahmen und weniger Geld für Großbetriebe. Das BMEL legt sich auf Details für die Auszahlung der Prämien aus der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland ab 2023 fest.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat am Montagmorgen seinen Vorschlag für die Umsetzung der EU-Agrarreform vorgestellt. „Der europäisch beschlossene Systemwechsel findet sich in unserem nationalen Vorschlag wieder. Es geht darum, dass Landwirtschaft noch stärker zu mehr Umwelt-, Klima- und Artenschutz und damit zum Erhalt der eigenen Wirtschaftsgrundlage beiträgt“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Auf die Landwirtschaft kämen „viele Veränderungen zu“, so Klöckner weiter. Dabei wolle das BMEL die Landwirtschaft unterstützen.

3% Brache für alle Landwirte

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Danach müssen künftig alle landwirtschaftlichen Betriebe 3% ihrer Fläche als nichtproduktive Fläche vorhalten, um künftig noch EU-Agrarzahlungen zu erhalten. Zwischenfrüchte dürfen dabei, anders als bisher, nicht mehr angerechnet werden. Mit in den 3% Brache berücksichtigt werden, dürfen allerdings Landschaftselemente.

Kein Verlust von Ackerstatus bei Grünland mehr

Zudem soll es keine Umwandlung von Dauergrünland mehr in Mooren und Feuchtgebieten geben. Außerdem will die Bundesregierung es mit Hilfe einer Stichtagsregelung ermöglichen, dass angelegtes Grünland seinen Ackerstatus behalten darf, ohne dass gepflügt werden muss.

Vergütung von Öko-Regelungen pro ha

Zudem sollen 20 % der Mittel von den Direktzahlungen für Öko-Regelungen (Eco-Schemes) vorgehalten werden. Dafür hat das BMEL sechs Maßnahmen bestimmt, die bundesweit zur Auswahl stehen sollen. Das Geld für die Maßnahmen soll nicht als Betriebspauschale, sondern pro Hektar, auf dem die Maßnahme stattfindet, gezahlt werden. Maßnahmen wie zum Beispiel Blühstreifen, die nicht an die Produktion gebunden sind, sollen mit einer Anreizzahlung aufgewertet werden. Bei produktionsgebundenen Maßnahmen, wie die für erweiterte Fruchtfolgen, zu der auch mindestens 10% Leguminosen-Anbau gehören, sollen hingegen nur die höheren Kosten erstattet werden.

Folgende 6 Öko-Regelungen sieht das BMEL vor:

  1. Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente über 3% der Fläche hinaus.
  2. Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen, um die Biodiversität zu erhöhen.
  3. Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10% der Fläche.
  4. Extensivierung von Dauergrünland: weniger Mahd, Düngung oder Weidenutzung.
  5. Weideprämien für Schafe, Ziegen oder Mutterkühe.
  6. Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland.

Erhöhung der Umschichtung auf 8 %

Neben den Maßnahmen aus der ersten Säule will das BMEL auch die Agrarumweltmaßnahmen aus der zweiten Säule stärken. Für das Übergangsjahr 2022 will das BMEL bei einer Umschichtung der Mittel von den Direktzahlungen in die zweite Säule von 6%, genauso wie im laufenden Jahr, bleiben. Ab 2023 schlägt das BMEL aber eine Erhöhung der Umschichtung auf 8 % vor.

In der zweiten Säule sollen insbesondere die höherwertigen, mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen mit dem Geld vergütet werden. Zudem fließt das Geld in den Ausbau des Ökolandbaus, der seine Prämien ebenfalls aus den zweite-Säule-Mitteln bezieht. Hinzu kommen in der zweiten Säule Ausgaben für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der ländlichen Räume.

Keine Kappung, dafür Umverteilung und Degression

Um kleine und mittlere Betriebe zu stärken, möchte das BMEL eine Mischung aus Umverteilung zugunsten der erste Hektare und Degression der Direktzahlungen anwenden. Von einer Kappung der Zahlungen für Großbetriebe sieht das Ministerium in seinem Entwurf ab, dafür werden alle Zahlungen höher als 60.000 € gekürzt (Degression). Zudem sollen 10 % der Direktzahlungen in zwei Stufen nach unten umverteilt werden (erste Hektare).

  • In Stufe 1(bis 40 Hektar) soll es einen Zuschlag von rund 62 € pro Hektar geben,
  • in Stufe 2(41 bis 60 Hektar) werden rund 37 € zusätzlich gezahlt.

Gekürztes Geld bleibt im Bundesland

Betriebe mit mehr als 300 ha erhalten zukünftig keine Umverteilungsprämie. Dadurch kommt die Prämie vor allem Betrieben in kleiner strukturierten Regionen zugute. Wo der Bund im Rahmen der Degression die Direktzahlungen kürzt, bleibt das Geld in den jeweiligen Bundesländern und wandert dort in die zweite Säule. Größeren Betrieben, die mehr als 60.000 € Basisprämie(ab ca. 330 ha)erhalten, wird der darüberhinausgehende Betrag im Rahmen der Degression um 5 % gekürzt. Bei einer Basisprämie von mehr als 100.000 € (ab ca. 500 ha) steigt die Kürzung auf 10%.

Mehr Förderung für Junglandwirte

Statt wie bisher für 90 ha können Junglandwirte ab 2023 eine zusätzliche Prämie für bis zu 120 ha beantragen. Auch zukünftig können Junglandwirte in der zweiten Säule höhere Zuschüsse zu Investitionen bekommen.

BMEL mahnt zur Eile

Durch die anstehende Bundestagswahl drängt die Zeit in Berlin. Bis zum 1. Januar 2022 muss Klöckner den nationalen Strategieplan zur Genehmigung in Brüssel einreichen. Die Diskussion um die Umsetzung der GAP in nationales Recht läuft parallel zum Trilog-Verfahren in der EU. Ohne eine Einigung im Trilog können in Deutschland keine endgültigen Entscheidungen getroffen werden.

Beschluss bis Juni 2021 nötig

Jüngst haben sich Agrarpolitiker aus dem Europaparlament kritisch zu einer vermeintlichen Hinhaltetaktik der Mitgliedstaaten bei der GAP geäußert und die EU-Kommission zur Vermittlung aufgefordert. Aus dem BMEL heißt es, das Ziel aller am Trilog beteiligten Parteien sei ein Abschluss im zweiten Quartal 2021. Dazu müssten sich alle Verhandler aufeinander zubewegen. Um die Frist der Kommission einzuhalten, muss der Bundestag das nationale Gesetzespaket zur GAP bis Juni 2021 verabschieden. Zudem braucht es eine Übereinkunft der Bundesländer.

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