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Agrarausschuss lehnt Özdemirs Tierhaltungskennzeichnung ab - wie entscheidet der Bundesrat?

Der Agrarausschuss der Länderkammer lehnt den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums in seiner jetzigen Form ab. Die Entscheidung des Bundesrates selbst steht aber noch aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird von den Ländern in seiner jetzigen Form nicht akzeptiert. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat den Gesetzentwurf gestern mehrheitlich abgelehnt. Dem Antrag der CDU/CSU-geführten Länder Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf Ablehnung stimmten auch Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zu. Niedersachsen, Saarland und Sachsen enthielten sich.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greife wesentlich zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland vor, heißt es in der Begründung des Mehrländerantrags. Zudem sei der Entwurf mit Blick auf die europarechtskonforme Ausgestaltung in Bezug auf den freien Warenverkehr sowie in Verbindung mit der vorgesehenen Verknüpfung kennzeichnungsrelevanter Mindestanforderungen für die einzelnen Haltungsformen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung „fraglich“.

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Unvollständige Regelungen gefährden deutsche Tierhaltung

„Vorgezogene, unvollständige Regelungen von Teilschritten schaffen Unsicherheiten und gefährden den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland in Gänze“, so die Kritik. Den Ländern werde mit dem Vollzug des Gesetzes eine Aufgabe auferlegt, „deren Erfüllungsaufwand deutlich höher sein wird als angenommen und zugleich jedoch an den reduzierten Überwachungs- und Anordnungsmöglichkeiten scheitern muss“.

Mit der Beschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung zunächst auf „frisches Schweinefleisch“ blieben der weitaus größere Marktanteil ungeregelt und wichtige Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung unberücksichtigt. Zudem zielten die Anforderungen ausschließlich auf den Lebensabschnitt „Mast“. Die Bereiche der Ferkelerzeugung, Aufzucht sowie Transport und Schlachtung seien dagegen außen vor. Für dringend erforderlich halten die meisten Länder eine Verknüpfung der Haltungskennzeichnung mit einer Herkunftskennzeichnung sowie die Vorlage einer langfristig wirksamen Finanzierungsstrategie.

Es droht mehr Bürokratie

Der Gesetzentwurf sehe zudem keine wirksame und systematische Überwachungsmöglichkeit der zuständigen Behörden vor, erhöhe jedoch gleichzeitig den Bürokratieaufwand in Form von Mitteilungs-, Dokumentations- sowie Überwachungspflichten für Betriebe und zuständige Behörden. Eine adäquate Überwachung ausländischer Betriebe sei nicht möglich. Schließlich würden das bestehende, praxisbewährte Initiative-Tierwohl-(ITW)-System der Wirtschaft sowie das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl für die Betriebe geschwächt.

Hier greift der Agrarausschuss des Bundesrates auch die bereits vorher geäußerte Kritik der CDU/CSU-geführten Agrarministerien auf. Diese hatten sich in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gegen sein Finanzkonzept zum Umbau der Tierhaltung ausgesprochen und unter anderem ebenfalls auf negative Folgen für die ITW verwiesen.

Stegemann: Gesetzentwurf handwerklich schlecht gemacht

Kritik kommt auch vom agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Albert Stegemann. Er bezeichnete den Gesetzentwurf des BMEL für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als "handwerklich so schlecht gemacht, dass er wiederum im Agrarausschuss des Bundesrates mit einem deutlichen Beschluss abgelehnt worden ist".

Stegemann rief Özdemir erneut auf, endlich eine verlässliche Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung vorzulegen. Auch müsse er die Haltungskennzeichnung so ausgestalten, dass Landwirte und Verbraucher davon einen echten Mehrwert haben. "Das ist mit dem bisher bekannten Gesetzentwurf nicht möglich, so dass dieser vor der ersten Lesung im Bundestag grundlegend überarbeitet und mit einer umfassenden Herkunftskennzeichnung verknüpft werden muss“, betonte der CDU-Politiker.

Der Bundesrat wird sich zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz voraussichtlich am 25. November äußern. Allerdings handelt es sich dabei um ein "Einspruchsgesetz", dem sich die Länderkammer nicht direkt verweigern kann. Der Bundesrat kann seine abweichende Meinung bei solchen Gesetzen nur dadurch zum Ausdruck bringen, dass er Einspruch dagegen einlegt. Der Einspruch des Bundesrates kann durch den Deutschen Bundestag überstimmt werden.

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