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Ausnahmeregelung für BVVG-Flächen: Verpachtung auch an konventionelle Betriebe

Auf den BVVG-Flächen, für die im Rahmen der auf Ökobetriebe beschränkten Pachtausschreibung kein Gebot eingeht, dürfen anschließend offen – auch für konventionelle Betriebe – ausgeschrieben werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) stellt sich offenbar auf eine längere Hängepartie zum künftigen Umgang mit ihren Landwirtschaftsflächen ein. In Abstimmung mit den zuständigen Ressorts wurde nun geregelt, dass Flächen, für die im Rahmen der auf Ökobetriebe beschränkten Pachtausschreibung kein Gebot eingeht, anschließend offen ausgeschrieben werden. Damit können sich dann auch konventionelle Betriebe bewerben. Allerdings wird die Verpachtung in diesen Fällen auf ein Jahr begrenzt. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass die mit Ablauf dieses Pachtjahres freiwerdenden Flächen in Bewirtschaftung bleiben. Ende September laufen BVVG-Pachtverträge für mehr als 20.000 ha aus.

Das Bundesfinanzministerium hatte Anfang Juni nach einem überraschenden Veto von Ressortchef Christian Lindner den zuvor von den Staatssekretären der drei beteiligten Ministerien ausgehandelten Kompromiss über die weitere Verwertung der BVVG-Flächen aufgekündigt. Seither hat es dem Vernehmen nach auf politischer Ebene keine weiteren Verhandlungen zwischen den Ressorts gegeben. „Still ruht der See“, hieß es dazu diese Woche in Regierungskreisen in Berlin.

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Damit bleibt der bereits seit Ende vergangenen Jahres in Kraft getretene weitgehende Verkaufsstopp für die BVVG in Kraft. Ausgenommen sind lediglich Verkäufe an Berechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz sowie an kaufberechtigte Pächter. Die Verpachtung ist grundsätzlich auf Ökobetriebe beschränkt, bis auf die nunmehr geregelte Ausnahme, dass sich kein Ökobetrieb meldet.

Die von den Staatssekretären erzielte Verständigung sah vor, dass bis Ende 2024 noch maximal 6.000 ha veräußert werden dürfen. Der Rest der noch verbliebenen rund 91 000 ha BVVG-Flächen sollte „vorrangig an nachhaltig und ökologisch wirtschaftende Betriebe“ verpachtet werden. Auch Junglandwirte und Existenzgründer sollten Berücksichtigung finden. Zudem sollten noch einmal 17 500 ha aus dem Bestand der BVVG unentgeltlich für Naturschutzzwecke zur Verfügung gestellt werden.

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