Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer für bestimmte Fahrzeuge gehörten abgeschafft, befindet der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Zuerst berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über die Stellungnahme des Bundesrechnungshof, welche bereits am 06. Dezember vergangenen Jahres erschienen ist.
Lukrative Einnahmequelle
Die Kfz-Steuer bringt dem Bund jährlich 9,5 Mrd. € ein. Beim Wegfall der Privilegien wären es „mehr als 1 Milliarde jährlich“ zusätzlicher Einnahmen, die dem Bund zur Verfügung stünden.
Nicht nur landwirtschaftliche Maschinen betroffen
Land- und Forstwirtschaftliche Maschinen machen gut die Hälfte der Fahrzeuge aus, die Steuererleichterungen genießen. Diese Regelung geht bereits auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz von 1922 zurück und sollte die Mechanisierung der Landwirtschaft vorantreiben. Zu diesem Ergebnis kam bereits eine 2009 eingesetzte Arbeitsgruppe des Bundesfinanzministerium (BMF).
Weitere bevorzugte Gruppen sind Fahrzeuge im Schaustellergewerbe, Kraftfahrzeuganhänger und die Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen.
Gutachter sehen keinen Nutzen
Zudem hatte das BMF 2017 das FiFo-Institut der Universität zu Köln beauftragt diese Vergünstigungen zu evaluieren. Die Forschenden kamen zu dem Ergebnis, dass viele der Vergünstigungen wenig nachhaltig seien. Daher forderte der Bundesrechnungshof nun, dass das BMF „ohne weitere Verzögerungen“ aktive werden müsse und die Vergünstigungen streichen solle.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier.