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Umwidmung zu Wohnungen

Bundesrat billigt Baulandmobilisierungsgesetz

Im Außenbereich gilt künftig die neue Baugebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet", in dem Wohnen und - insbesondere landwirtschaftlicher - Nebenerwerbsnutzung einfacher zu genehmigen ist.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 den Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland gebilligt. Es kann damit wie geplant in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat.

Ziel des Gesetzes ist es, schneller Bauland zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken.

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Gemeinden können künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben - vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort dürfen sie auch leichter ein Baugebot anordnen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen.

Wohnen im Außenbereich

Außenbereichsflächen zur Wohnnutzung können in das beschleunigte Verfahren zur Bauleitplanung einbezogen werden - allerdings nur befristet bis Ende 2022.

Im Außenbereich gilt künftig eine neue Baugebietskategorie: das Dörfliche Wohngebiet, in dem einvernehmliches Miteinander von Wohnen und - insbesondere landwirtschaftlicher - Nebenerwerbsnutzung einfacher zu genehmigen ist.

Künftig sind damit nach Aufgabe der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung Nutzungsänderungen möglich. Damit können Gebäudeteile zum Beispiel zuerst zu Lager- oder Büroräumen umgenutzt werden und diese trotzdem später zu Wohnungen umgewidmet werden. Außerdem werden künftig fünf statt bisher nur drei Wohnungen in ehemaligen Hofstellen zulässig sein.

Vorgaben für tierwohlgerechte Stallumbauten erforderlich

In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat, dass der Bundestag - entgegen der Anregung der Länder - keine Vorgaben zu tierwohlgerechten Stallanlagen in das Gesetz aufgenommen hat. Diese seien aber notwendig, um den Umbau von Ställen hin zu mehr Tierwohl baurechtlich zu flankieren.

Der Bundesrat kritisiert, dass einerseits neue Tierschutzvorschriften betriebliche Umbaumaßnahmen in Stallanlagen verbindlich vorschreiben, andererseits baurechtlich aber nicht die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Er bittet die Bundesregierung daher, bei der nächsten Änderung des Baugesetzbuches die baurechtlichen Regelungen anzupassen, um den gesellschaftspolitisch gewollten Transformationsprozess hin zu mehr Tierwohl zu unterstützen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst - feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Krüsken: Bundesländer geben Tierwohl-Stallbau auf

Verärgert zeigt sich DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, dass die Bundesländer den Tierwohlstallbau unberücksichtigt lassen. „Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für die Landwirte, die die hohen Anforderungen des Gesetzgebers und der Verbraucher nach mehr Tierwohl in den Ställen umsetzen wollen. Wir haben kein Verständnis dafür, dass der Weg zu höheren Tierwohlstandards so blockiert wird,“ sagte er.

Zudem stehe die Entscheidung diametral zu der Bundesratsstellungnahme zum jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches. Noch im Dezember 2020 habe der Bundesrat gefordert, die Hemmnisse beim Tierwohlstallbau zu beseitigen.

Während Wissenschaft, Landwirtschaft, Fach- und Tierschutzorganisationen gemeinsam mit Hochdruck an der Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland arbeiten, lasse nun nach dem Deutschen Bundestag auch der Bundesrat die Möglichkeit für den Umbau zahlreicher Ställe hin zu mehr Tierwohl fallen - und wirft damit die Arbeit und das Ergebnis des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung sang- und klanglos über Bord, so Krüsken weiter.

"Damit sind auch die vom Bundesrat bewirkten hohen und weit über das EU-Recht hinausgehenden Vorgaben der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung baurechtlich nicht umsetzbar. Für den DBV ist die Nichtberücksichtigung des Tierwohlstallbaus ein weiterer Beleg dafür, dass ein echter politischer Wille und Verantwortungsbewusstsein für höhere Standards in den Ställen fehlt."

Mit "völligem Unverständnis" reagiert auch Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), auf die Entscheidung. "Die heutige Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich in den vergangenen Monaten in Politik und Wissenschaft sehr intensiv mit allen relevanten Fragen des Umbaus der deutschen Tierhaltung in Richtung von mehr Tierwohl auseinandergesetzt und konkrete Vorschläge ausgearbeitet haben. Wir müssen nun leider feststellen, dass der Politik sowohl im Deutschen Bundestag wie auch im Bundesrat Mut und Konsequenz fehlen, um wohlgesetzten Worten auch Taten folgen zu lassen.“

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