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Bundesrat lehnt Haftpflichtzwang für Arbeitsmaschinen ab

Zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h unterliegen auch künftig nicht der Kfz-Haftpflicht.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Die Länderkammer folgte in ihrer Sitzung am Freitag einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten.

Diese Regelung, die auch landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen betroffen hätte, ist damit vom Tisch. Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält Regelungen zur Harmonisierung der Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer.

Ferner wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

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