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Das steht im Ampel Koalitionsvertrag zur Landwirtschaft

Die Ampel einigt sich auf eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, will den Umbau der Tierhaltung aber über den Markt finanzieren. Glyphosat soll bis Ende 2023 vom Markt.

Lesezeit: 6 Minuten

Die neue Ampel-Koalition hat ihren Koalitionsvertrag am Mittwochnachmittag vorgestellt. Zur Landwirtschaft finden sich darin viele Details, über die in den vergangenen Tagen und Wochen schon spekuliert worden war. Klar ist damit auch, dass die Grünen das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übernehmen werden. Welches Grüne Parteimitglied, das BMEL leiten soll, will die Partei am Donnerstag bekannt geben.

Habeck will "Gegensatz von schützen und nützen" versöhnen

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„Wir haben das Artensterben und das Höfesterben, das schreit nach einer Änderung der Politik“, sagte der Grünen-Chef Robert Habeck am Mittwoch bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages in Berlin. Dies werde mit den Kompromissen, die SPD, FDP und Grüne zur Agrarpolitik gefunden hätten, unterstrichen. „So versöhnen wir den Gegensatz von schützen und nützen“, sagte Habeck.

Einigung auf Haltungs- und Herkunftskennzeichnung

Bei der Tierhaltung einigen sich SPD, FDP und Grüne darauf, ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung einführen zu wollen, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Ziel seien zudem entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards. Außerdem nimmt sich die neue Regierung vor, eine umfassende Herkunftskennzeichnung einzuführen. Beides soll mit einer Informations- und Aufklärungskampagne begleitet werden.

Finanzierungsmodell zum Umbau der Tierhaltung bleibt vage

Den Umbau der Nutztierhaltung wollen die neuen Koalitionäre offenbar nicht vorrangig über Steuern sondern in erster Linie über die Wirtschaft finanzieren. „Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Investitionsförderung soll künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt werden. Das Bau- und Genehmigungsrecht wollen die Koalitionäre anpassen.

Aus für die Anbindehaltung in 10 Jahren

Zudem wollen SPD, FDP und Grüne Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und im Tierschutzgesetz schließen, genannt wird im Koalitionsvertrag, die Qualzucht zu konkretisieren, nicht-kurative Eingriffe deutlich zu reduzieren und die Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden. Lebendtiertransporte in Drittstaaten sollen künftig nur erlaubt werden, wenn sie auf Routen mit nachgewiesen tierschutzgerechten Versorgungseinrichtungen stattfinden. Der wirkstoff- und anwendungsbezogene Antibiotikaeinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben soll erfasst und gesenkt werden.

Emissionen aus Tierhaltung senken

Mit Blick auf den Klimaschutz formulieren die Koalitionäre, dass die Tierbestände sich an der Fläche orientieren und „in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes (Ammoniak/Methan)“ gebracht werden sollen. Eine feste Flächenbindung, wie sie Grüne und SPD immer gefordert hatten, ist das nicht. Die Emissionen aus Ammoniak und Methan sollen unter Berücksichtigung des Tierwohls deutlich gemindert werden. „Die Landwirte sollen auf dem Weg zur Klimaneutralität im Rahmen des Umbaus der Nutztierhaltung unterstützt werden“, versprechen die Koalitionäre.

Kurzer Absatz zur EU-Agrarpolitik

Nur knapp äußern sich SPD, Grüne und FDP zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP). Erst am Morgen hatte das Bundeskabinett mit Zustimmung der Ampel-Koalitionäre den Umsetzungsverordnungen der GAP in Deutschland zugestimmt. Im Koalitionsvertrag kündigt die Ampel nun an, diese Architektur spätestens zur Mitte der Legislaturperiode zu überprüfen. "Für die verlässliche Weiterentwicklung ab 2027 legt die Bundesregierung mit dieser Evaluierung ein Konzept vor, wie die Direktzahlungen durch die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen angemessen ersetzt werden können. Dies dient auch der Einkommenswirksamkeit", heißt es im Koalitionsvertrag.

Weniger Pflanzenschutz, Aus für Glyphosat

Im Ackerbau wollen die Koalitionäre den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränken. Beim Wirkstoff Glyphosat legen sie sich fest. „Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt“, heißt es im Koalitionsvertrag. Allerdings versprechen SPD, FDP und Grüne auch schnellere Entscheidungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Ein Punkt wo sich die FDP durchgesetzt haben wird. Kooperationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft sollen für die landwirtschaftliche Förderung eine rechtliche Grundlage erhalten.

Erschwernisausgleich in Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebieten

Die umstrittenen Regeln aus dem Insektenschutzgesetz der Vorgängerregierung behalten die Ampel-Partner bei. „Analog zu bestehenden Reglungen zu Pestiziden in Naturschutzgebieten, bei den Landwirtinnen und Landwirten einen Erschwernisausgleich bekommen, wollen wir Regeln für die Trinkwasserschutzgebiete finden“, schreiben sie Forschung und Förderung zu klimarobustem Pflanzenbau wollen SPD, Grüne und FDP stärken. Außerdem wollen sie ein Bundesprogramm „Zukunftsfähiger Ackerbau“ aufsetzen und die Eiweißpflanzenstrategie weiter entwickeln.

Keine Festlegung zu neuen Züchtungstechniken

Beim umstrittenen Thema neue Züchtungstechniken und Gentechnik umgeht die Ampel eine Festlegung. „Die Züchtung von klimarobusten Pflanzensorten wollen wir unterstützen. Dazu verbessern wir die Rahmenbedingungen auch für Populationssorten, fördern Modellprojekte wie Crowd-Breeding, Digitalisierung, stellen Transparenz über Züchtungsmethoden her und stärken die Risiko- und Nachweisforschung“, heißt es im Koalitionsvertrag.

30% Ökolandbau bis 2030

Den Ökolandbau in Deutschaland will nie neue Koalition bis 2030 auf 30 % der Fläche erhöhen. Hierfür sollen die Bundesmittel für das Bundesprogramm Ökolandbau erhöht werden und in die Forschung zum Ökolandbau gesteckt werden.

Wenig Konkretes zur Bodenpolitik

In der Bodenpolitik bleiben die Koalitionäre wortkarg. Sie wollen die BVVG-Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz nutzen. „Dabei werden landwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet und nicht veräußert“, heißt es. Zudem schreiben sie in den Kapiteln "Wohneigentum" und "Steuern", dass sie steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals) schließen wollen.

Mit sogenannten "Share Deals" können Investoren Anteile eines Immobilienunternehmens statt der eigentlichen Immobilien erwerben, wodurch für sie keine Grunderwerbssteuer anfällt. Auch auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt gibt es diese Praxis immer häufiger. Ob die Landwirtschaft von den neuen Koalitionspartnern hier mitgemeint ist, bleibt im Vertrag unerwähnt.

Zum Flächenverbrauch steht im Koalitionsvertrag: „Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren.“

Lieferbeziehungen auf dem Milchmarkt unter Beobachtung

Auf den Agrarmärkten sprechen die neuen Koalitionäre gezielt den Milchmarkt an. "Den Milchmarkt werden wir weiter beobachten und die Bilanz der Lieferbeziehungen evaluieren", heißt es im Koalitionsvertrag. Um den Wettbewerb auf dem Lebensmittelmarkt zu verbessern und faire Preise zu fördern, wollen SPD, FDP und Grüne die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle im Bundeskartellamt stärken. "Wir gehen gegen unfaire Handelspraktiken vor und prüfen, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten unterbunden werden kann", heißt es.

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