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topplus Koalitionsvertrag

Neue Regierung plant Energiewende 2.0

Der Koalitionsvertrag enthält ein Bündel von Maßnahmen, um die seit Jahren stockende Energiewende voranzubringen. Dabei wollen die Koalitionäre zum Teil neue Wege gehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die künftige Regierung will die erneuerbaren Energien stärker ausbauen. Das zeigt der gestern vorgelegte Koalitionsvertrag. Schon 2030 sollen 80 % des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien stammen. Dabei gehen die Koalitionäre von einem deutlich höheren Stromverbrauch aus als die bisherige Regierung: Er könnte zwischen 680 und 750 Terawattstunden (TWh) liegen. Um das Ziel zu erreichen, will die neue Regierung alte Hürden abbauen und neue Chancen eröffnen:

  • Für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Instrumentenmix geplant aus dem staatlichen EEG sowie – für den förderfreien Zubau – langfristige Stromverträge (PPA) oder den europaweiten Handel mit Herkunftsnachweisen. Zudem soll die regionale Stromvermarktung aus ausgeförderten Anlagen möglich werden.
  • Zudem könnten Bürgerprojekte neuen Auftrieb bekommen, um z.B. den Strom aus gemeinsamen Anlagen auch selbst nutzen zu können. Gleichzeitig will die neue Regierung die DeMinimis-Regelung ausschöpfen. Das könnte u.a. dazu beitragen, dass kleinere Bürgerwindparks nicht mehr am Ausschreibungssystem teilnehmen müssten.
  • Für die Bioenergie soll es eine „neue Zukunft“ geben, u.a. mit einer nachhaltigen Biomassestrategie.
  • Bei der Windenergie will die künftige Regierung 2 % der Landesfläche ausweisen und das Ziel im Baugesetzbuch verankern. Auch in weniger windhöfigen Regionen sollen mehr Windräder entstehen. Zudem sollen das Repowering einfacher werden, Antikollisionssysteme beim Artenschutz helfen und Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren sinken
  • Um Genehmigungen zu beschleunigen, soll es bei der „Schutzgüterabwägung“ einen zeitlich begrenzten Vorrang für erneuerbare Energien geben, bis die Klimaneutralität erreicht ist. Das betrifft u.a. den Artenschutz. Hier will die neue Regierung vom Schutz der Individuen zum Populationsschutz wechseln. Auch soll die Bewertung der Artenschutzprüfung bei Windpark künftig bundeseinheitlich sein. Mit externen Projektteams und gesetzlichen Genehmigungsfristen sollen die Verfahren zudem schneller erfolgen.
  • Bis 2030 sollen Photovoltaikanlagen mit 200 GW Leistung installiert sein. Dazu will die Ampelkoalition eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten einführen, Vergütungssätze anpassen und prüfen, inwieweit Deckel und Ausschreibungspflichten wieder entfallen können. Agriphovoltaik soll weiter gestärkt werden.
  • Die Wärmeversorgung soll bis 2030 zu 50 % klimaneutral sein.

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Ende des EEG und der EEG-Umlage

Ein großer Streitpunkt der letzten zehn Jahre war regelmäßig die EEG-Umlage. Die neue Bundesregierung will diese Umlage abschaffen und am 1.1.2023 in den Haushalt übernehmen. Finanziert werden soll sie über Einnahmen aus dem Emissionshandel. Zudem will die neue Regierung alle Ausnahmen überprüfen. Zudem soll die staatliche Förderung der erneuerbaren Energien mit Vollendung des Kohleausstiegs auslaufen.

Weitere Maßnahmen

Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien enthält der Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen für die Energiewende:

  • Ein Kohleausstieg bis 2030,
  • Bau moderner Gaskraftwerke an bisherigen Kraftwerksstandorten, die später auf klimaneutrale Gase umgestellt werden können.
  • bessere Rahmenbedingungen für Wasserstoff und ein Fokus auf die heimische Produktion: Ziel sind 10 GW Elektrolyseleistung bis 2030,
  • stärkerer Netzausbau mit besonderem Augenmerk auf „Stromautobahnen“,
  • ein neues Strommarktdesign, um mit erneuerbaren Energien „gesicherte Leistung“ anzubieten und Speicher, Lastmanagement und andere Flexibilitäten stärker als bisher nutzen zu können,
  • neue Möglichkeiten, um Strom in anderen Sektoren zu nutzen, der ansonsten aufgrund von Netzengpässen nicht produziert werden kann,
  • weniger staatlich induzierte Preisbestandteile im Energiesektor.

Zudem setzt sich die neue Regierung auch international dafür ein, dass die Atomenergie für die von ihr verursachten Kosten selbst aufkommt. Grenznahe Risikoreaktoren sollen abgeschaltet werden.

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