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DBV-Situationsbericht

Der Landwirt als Chef noch häufigste Unternehmensform

Die Rechtsformen des Einzelunternehmens ist in der Landwirtschaft vorherrschend. Die "juristische Person" kommt in den neuen Ländern vor. Starken Zuwachs gibt es aber bei den Personengesellschaften.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach Rechtsformen betrachtet dominieren die landwirtschaftlichen Einzelunternehmen, die in der Regel als Familienbetriebe geführt werden. Nach Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2020 zählen 87 % der landwirtschaftlichen Betriebe Deutschlands zu den Einzelunternehmen und 11 % zu den Personengesellschaften. 2 % der Betriebe gehören zur Rechtsform der juristischen Personen (GmbH, Genossenschaft, AG). Das besagt der neue DBV-Situationsbericht 2021/22.

Juristische Personen besonders in den neuen Bundesländern

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Vor allem durch zahlreiche neu entstandene GmbHs ist die Zahl der juristischen Personen zwischen 2010 und 2020 von rund 5.100 auf rund 5.900 angestiegen (einschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts).

In den neuen Bundesländern ist eine vergleichsweise hohe Zahl von 3.900 Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften und Aktiengesellschaften tätig. Im früheren Bundesgebiet haben 2.100 Unternehmen die Rechtsform einer juristischen Person gewählt. Von den juristischen Personen werden in Deutschland rund 17 % der Landwirtschaftsfläche bewirtschaftet, Tendenz insgesamt leicht abnehmend. Während der Flächenanteil der Agrargenossenschaften deutlich rückläufig ist, nimmt der Bewirtschaftungsanteil der GmbHs kräftig zu. Juristische Personen bewirtschaften im Durchschnitt über 483 ha.

Starker Zuwachs bei den Personengesellschaften

Die Entscheidung, weiter ganz oder teilweise von der Landwirtschaft zu leben, ist auch von der Perspektive auf eine Hofnachfolge abhängig. Dies zeigt sich unter anderem in der Zunahme von Personengesellschaften; diese Rechtsform hatten knapp 11 % der landwirtschaftlichen Betriebe in der Landwirtschaftszählung 2020 angegeben.

Insbesondere die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) verzeichneten eine starke Zunahme seit 2010. Sie sind ein beliebtes Instrument für die gemeinsame Wahrnehmung der Betriebsleitung durch Eltern und Kinder, bieten aber auch außerhalb der eigenen Familie die Möglichkeit, die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen.

Von den Personengesellschaften werden mittlerweile fast 21 % der LF Deutschlands bewirtschaftet. 1999 und 2010 waren es noch entsprechend 12 und 16 %.

Die durchschnittliche Flächenausstattung der Personengesellschaften lag 2020 bei 119 ha. Von der ebenfalls stark gestiegenen Zahl der GmbHs werden mittlerweile 9 % der Agrarfläche Deutschlands bewirtschaftet. Im Osten Deutschlands sind es sogar entsprechend 27 %. Weitere 22 % der Fläche befinden sich dort in der Bewirtschaftung von Agrargenossenschaften.

Nur noch knapp zwei Drittel der Fläche von Einzelunternehmen bewirtschaftet

Die Zahl der landwirtschaftlichen Einzelunternehmen in Deutschland und ihr Anteil an allen landwirtschaftlichen Betrieben ist im Zeitvergleich deutlich zurückgegangen. Die Einzelunternehmen stellen nach Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2020 zwar 87 % aller landwirtschaftlichen Betriebe, bewirtschaften aber nur 62 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Zehn Jahre zuvor betrug ihr Bewirtschaftungsanteil noch 66 Prozent, zwei Jahrzehnte zuvor lag ihr Anteil sogar noch bei 70 %. Die durchschnittliche Flächenausstattung lag 2020 bei 45 ha je Betrieb – wobei die Spanne von 31 bzw. 34 ha in Baden-Württemberg und Bayern bis 139 ha in Mecklenburg-Vorpommern reicht.

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